Staatliche Soforthilfen nach Unwetterschäden neu geregelt

Versicherungsschutz jetzt doppelt wichtig

(VZ-RLP / 20.06.2017) Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang Juni auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unterwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Soforthilfe geben. Davon profitieren sollen aber nur die Geschädigten, deren Gebäude nicht versicherbar waren – sei es, weil kein Versicherer einen entsprechenden Vertrag abschließen wollte, sei es, weil die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen wäre. Die Verbraucherzentrale rät Hausbesitzern deshalb dringend, sich um eine zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu bemühen.

„Ein Großteil der Wohngebäudebesitzer in Rheinland-Pfalz würde im Fall eines Falles leer ausgehen. Nur 29 Prozent, also rund ein Viertel, der rheinland-pfälzischen Gebäudeeigentümer sind mit einer so genannten Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung abgesichert“, sagt Julia Gerhards, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Verbraucher hielten ihr eigenes Haus schlicht für nicht gefährdet, so Gerhards. Eine fatale Fehleinschätzung: Gerade Starkregenereignisse können überall auftreten. Diese sind kaum vorherzusagen und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz von Hab und Gut sind meist nicht möglich. Die entstehenden Schäden sind jedoch häufig desaströs. Wer in seiner Wohngebäudeversicherung nicht zusätzlich zum klassischen Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden noch einen Schutz bei Elementarschadensereignissen vereinbart hat, steht allein da. Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob das Elementarschadenrisiko abgesichert ist und, falls erforderlich, die entsprechende Absicherung bei der Versicherung zu beantragen.

Was dabei zu beachten ist sowie weitere Fragen zum Versicherungsschutz bei Naturgefahren beantwortet Julia Gerhards am Informationstelefon der Verbraucherzentrale „Naturgefahren erkennen – elementar versichern“. Das Telefon ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 28 48 868 geschaltet.

VZ-RLP

Ratgeber für nebenberuflich selbstständige in 2. Auflage erschienen

Ratgeber: Nebenberuflich selbstständig Verdienst und Abgaben realistisch kalkulieren

Nebenberuflich selbstständig
Nebenberuflich selbstständig

(VZ-RLP) Ob als Hilfe für Senioren, als Hausmeister, Handwerkerin oder Grafiker – auch wer nur im Nebenjob selbstständig arbeitet, muss den Verdienst unter Umständen versteuern. Auch Sozialabgaben können anfallen, je nach Höhe des Umsatzes beziehungsweise Gewinns und der Art der Tätigkeit. Über die entscheidenden Vorgaben der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Regelungen bei Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer informiert der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig – Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing“ der Verbraucherzentralen.
Das Buch vermittelt das nötige kaufmännische und rechtliche Basiswissen rund um die Selbstständigkeit und hilft bei der soliden Kalkulation einer Existenzgründung. Darüber hinaus erhalten die Leser wertvolle Tipps für Bankgeschäfte, Kreditbeschaffung, Buchführung und Versicherungen. Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die realistische Berechnung von Honoraren, Stundensätzen und Verkaufspreisen, damit sich das neue Geschäft auch rechnet. Ratschläge zur Kundengewinnung durch Werbung und professionelle Selbstdarstellung runden das Servicepaket für Gründer ab.
Der Ratgeber hat 174 Seiten und kostet 12,90, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Absolut notwendige Versicherungen für Ihre Familie!!

Welche Versicherungen brauchen Familien unbedingt zur Absicherung?!

Dirk Steinborn
Gerne helfe ich Ihnen weiter!

Für Ihre Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.

Das Thema Versicherungen für die Familie begegnet mir in meiner langjährigen, beruflichen Praxis nahezu täglich. Grund genug, in meinem Blog hier, mal etwas ausführlicher auf dieses wichtige Thema einzugehen. Klassisch ist wohl der bekannte Dreiklang aus; Haftpflicht-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – diese Versicherungen sind absolut notwendig für Familien. Stimmt!
Aber, ganz so einfach ist das nicht! Viele Faktoren spielen eine Rolle. Ohne Frage, die oben genannten Policen spielen wichtige Rollen bei der Absicherung von Familien gegen Lebensrisiken. Jedoch gilt; Art und Umfang müssen individuell „passen“! Vor allem zu den Möglichkeiten des Finanzbudgets der Familie.
Klar ist auch: Der „richtige Versicherungsschutz“ zählt zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die eine Familie zu treffen hat. Deshalb ist hier gute und kompetente Beratung ein absolutes Muss und zahlt sich langfristig aus!

Der richtige Versicherungsmix macht’s!
In der Finanzplanung für die Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.

Grundsätzlich kann man als Regel festlegen: Zuerst kommt die Absicherung gegen existenzbedrohende Lebensrisiken – wie Tod, Unfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Nicht vergessen werden darf auch die Haftpflichtversicherung, gerade dann, wenn man Kinder hat. Der „Größte anzunehmende Unfall“ ist wohl der Tod eines Familienangehörigen. Besonders dramatisch wird es oft, wenn es einen der (finanziellen) Versorger der Familie trifft.
Durch Tod oder Unfall eines Familienangehörigen ist schon so manche, nicht ausreichend versicherte, Familie an den finanziellen Abgrund geraten.

Der Sinn und die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung liegen auf der Hand. Hier ein kurzes Beispiel für eine Situation, wie sie tagtäglich überall passieren kann: Klaus ist mit seinem Schulfreund Peter zum Spielen nach draußen gelaufen. Kurz darauf kommen beide aufgeregt zur Mutter gelaufen. Kleinlaut berichten sie, dass beim Ballspiel die große Wohnzimmer-Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch gegangen ist. Klar, die Fensterscheibe kann man noch aus der eigenen Tasche bezahlen aber was, wenn ein anderer Mensch erheblich verletzt wird oder sogar stirbt?!
Hat man dann keinen ausreichenden Versicherungsschutz, wird es finanziell ganz schnell eng. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im privaten Umfeld passieren. Und, deshalb ist sie so wichtig!

Wir fassen noch mal zusammen:
Absolut notwendig ist ausreichender Familien-Versicherungsschutz für die Risiken Tod, Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit und die private Haftpflicht. Ausreichender Versicherungsschutz hat Vorrang vor der Vermögensbildung.

Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Meiner persönlichen Erfahrung nach wird das Risiko berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig zu werden, oft massiv unterschätzt! Bedenken Sie; in der Regel baut die Finanzplanung der Familie auf einer uneingeschränkten Erwerbsfähigkeit eines oder beider Ehepartner bis zum Erreichen der Rente auf.
Viel zu oft wird kein Gedanke daran „verschwendet“ was passiert, wenn die „Rechnung“ nicht aufgeht! Ein Unfall oder eine Krankheit „erwischen“ sie immer überraschend und unvorhergesehen. Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit oder gar zur Erwerbsunfähigkeit führen können, sind auf dem „Vormarsch“! Stichwort Burn-out-Syndrom. Davon hat bis vor wenigen Jahren noch niemand gesprochen. Wie wird sich dieser Sachverhalt in den kommenden Jahren wohl entwickeln?! Kommt es zur Berufsunfähigkeit, ganz gleich ob durch Unfall oder Krankheit, hilft nur eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder ausreichendes Privatvermögen. Da Letzteres eher selten der Fall ist, sorgt man am Besten gut vor.

Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur als ein Notbehelf zusehen – wenn sie überhaupt zur Auszahlung kommen. Wer im Jahr 1961 oder später geboren ist, hat keinen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit mehr.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist heute nur noch Erwerbsminderung versichert. Das bedeutet, dass die Kasse prüft, ob der/die Versicherte bis 3, bis 6 oder mehr als 6 Stunden täglich in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zum früheren Versicherungsschutz dar und sollte unbedingt privat ergänzt werden. Deshalb ist eine (BU) Berufsunfähigkeitsversicherung, aus meiner Sicht, ein unbedingtes Muss für Erwerbstätige und für die Versorger in den Familien.

Was bei Unfällen nötig ist?!

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Leider ist dies tatsächlich so. Gerade für Unfälle im Privatbereich, in der Freizeit, im Haushalt tut Eigenvorsorge dringend not.

Bei Unfällen die in der Schule, auf der  Arbeit oder in der Ausbildung passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung – BG / Berufsgenossenschaft. Ebenso auf den Wegen zum Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsort besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.

Also kommt nicht jeder in den „Genuss“ des gesetzlichen Schutzes und schon gar bei jedem Schadensereignis. Wichtig finde ich zu wissen, was in der Assekuranz überhaupt als Unfall angesehen wird. Versicherungsrechtlich wird ein Unfall gemäß der „PAUKE“-Formel definiert. Ein Unfall liegt dann vor, „wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis einen Gesundheits-schaden hervorruft“. Nur dann kann Ihnen eine private Unfallversicherung weiterhelfen.

Bitte achten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung darauf, dass Sie ein möglichst hohes Invaliditätskapital versichern – möglichst eine Grundsumme von mindestens 100.000,00 € – und einer Progression nicht unter 300% bei Vollinvalidität. So können Sie einigermaßen sicher sein, dass Sie genügend Geld im Notfall – auch für einen behindertengerechten Hausumbau – zur Verfügung haben.

Alle weiteren versicherbaren Leistungen sind „Extras“, welche mehr oder minder nötig sind.

Was, wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt?!

Menschlich ist der frühe Tod eines geliebten Familienmitgliedes natürlich tragisch. Die komplette Lebensplanung einer Familie wird durch ein solches Ereignis ruiniert. Oftmals aber dann auch die Existenz gefährdet, wenn der Hauptverdiener „ausfällt“.

Zumindest die finanziellen Nöte lassen sich mit einer Risikolebensversicherung mindern. Hinterbliebenenschutz ist meines Erachtens leider ein zu wenig beachtetes Risiko. Vielleicht verbinden die Menschen mit dem Begriff Lebensversicherung noch immer die viel „teurere“ Kapitallebensversicherung und sind deshalb zurückhaltend mit der Nachfrage.

Vielleicht liegt es aber auch am Tod selbst, denn hiermit möchte man sich möglichst nicht befassen. Das ist zwar verständlich, jedoch unumgänglich. Schon für wenig Geld gibt es zumindest so viel Versicherungsschutz, dass sich die Hinterbliebenen – die Witwe, der Witwer oder die Waisen – in den ersten Jahren nicht mit finanziellen Sorgen oder gar Existenznöten herumschlagen müssen. So können mit einer Risikolebensversicherung etwa die Schulden fürs Haus getilgt oder die Ausbildung der Kinder gesichert werden, auch wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt.

Fazit: Die Familie ist der wichtigste Teil meines Lebens! Die Familie ist Nest, Liebe, Geborgenheit und der Rettungsanker, wenn mal wieder alles schief läuft. Das geht Ihnen bestimmt auch so?! Genau deshalb ist es so wichtig ihrer Familie den bestmöglichsten (Versicherungs-) Schutz zukommen zu lassen.
Nutzen Sie meine langjährige Berufserfahrung! Es kostet Sie ja nichts!
Bei einem persönlichen Beratungstermin, ganz gleich ob bei Ihnen zu Hause oder in meinem Büro in Katzenelnbogen, schauen wir uns gemeinsam an, was für Sie und Ihre Familie am sinnvollsten und finanziell machbar ist.

Sicher, unserer Branche – der Branche der Versicherungsvertreter und –Makler hängt der Ruf an: Die wollen nur verkaufen, möglichst viel und möglichst teuer. Und, ein Klassiker unter den negativen Aussagen zu meinem Berufsstand, wenn man „die Versicherung“ braucht, ist sie nicht da und zahlt auch nicht im Schadenfall. Im Gegensatz dazu wird gerne „übersehen“, wie viele Schadenfälle von Bundesdeutschen Versicherungsunternehmen Jahr für Jahr reguliert werden, und das so mancher Versicherungsnehmer finanziell ruiniert wäre, hätte „seine Versicherung“ nicht gezahlt.
Was mich persönlich betrifft, kann ich Ihnen sagen: Ich arbeite seit mehr als zwanzig Jahren auf ganz kleinem regionalem Raum, im Rhein-Lahn-Kreis. Für mich ist wichtig, dass meine „Kunden“ optimal versichert sind, immer im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten! Ich bin jederzeit erreichbar, auch im Schadenfall und stehe meinen Kunden auch dann beratend und helfend zur Seite, wenn es mal schwierig wird! Darauf können Sie und Ihre Familie sich verlassen!

Marderschäden oder Beißschäden am Auto – was sagt ihre Kaskoversicherung dazu?

Der Marder war bei Ihnen zu Besuch? Jetzt sind Sie ärgerlich! Oder?!

 

Teilkasko kann helfen
Teilkasko kann helfen

Jedes Jahr wieder: Im Juni und Juli ist Paarungszeit bei Marder und Co. Riecht ein auf der Partnersuche befindlicher Marder einen „Mitbewerber“ bzw. dessen Duftmarke(n), geht er zum Angriff über. Dabei spielt es für die Tiere anscheinend keine Rolle ob der „gegnerische Zeitgenosse“ tatsächlich anwesend ist oder ob er nur in ihrem KFZ und an dessen Kabeln oder Kunststoffteilen“sein Revier“ gekennzeichnet hat. Blindwütig wird alles zerlegt und zernagt, was nach dem „Mitbewerber“ duftet. Der Deutsche Jagdverband schätzt das so etwa 160 000 Pkw jährlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bissschäden dieser Art sind bei den meisten Teilkaskoversicherungstarifen versichert. Leider nicht immer und grundsätzlich. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Marderschäden in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs mitversichert sind.

Noch besser steht in Ihren Versicherungsbedingungen „Tierbiss und Folgeschäden“. Da die Bissschäden an den Autoteilen, wie etwa Schläuchen, Kabeln oder Manschetten ebenso durch Ratten, Katzen und andere Tiee verursacht werden können. Zum Thema Folgeschäden gibt es meistens eine Begrenzung in der Höhe der Leistungspflicht der Versicherer. Hierfür sollte meiner Meinung nach gelten: besser 1000€ Folgeschäden als keine Leistung – auch dies kommt leider oft vor – noch besser 3000 € oder unbegrenzt.

Viele meiner Kunden entscheiden sich für eine Selbstbeteiligung (SB) in der Teilkaskoversicherung. Die Höhe der SB empfiehlt sich nach kaufmännischer Rechnung. Wenn sie nur 20 oder 30 Euro im Jahr sparen, sollten Sie auf eine SB verzichten. Wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag um 120 € oder mehr jährlich reduziert durch die Wahl einer SB von 150 €, macht diese Sinn.
Für Marderschäden sollten Sie Wissen, dass die Höhe der Reparatur eine SB von 150 € oftmals nicht oder nur wenig überschreitet. Ohne einen Folgeschaden zahlen Sie also in diesen Fällen den Schaden meistens ganz oder zum größten Teil selbst.

Dennoch: Eine Versicherung muss den „Totalschaden“ absichern, weil genau der Sie finanziell extrem schädigen kann. Ersatz bei „Kleinschäden“ ist ein „nice to have“. Sichern Sie sich bitte bestmöglich ab, um finanzielle Großschäden zu vermeiden und achten Sie trotzdem auch auf die o.g. Bedingungen.

Beratung – wie immer gerne durch mich! 🙂

Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau – keine Haftung des Bauunternehmers für fehlende Abdeckung der Treppenöffnung

Sicherungsmaßnahmen nur soweit geschuldet, als mit dem Betreten des Gebäudeinneren zu rechnen ist

Weder das mit der Erstellung des Rohbaus beauftragte Unternehmen noch der Bauleiter haften für Personenschäden,  die auf  fehlenden Sicherungsvorkehrungen in solchen Gebäudeteilen beruhen, mit deren Betreten nicht gerechnet werden musste. Dies gilt auch bei Unfällen des Bauherrn, dem das Aufsuchen des Rohbaus als Grundstückseigentümer erlaubt ist. Ruhen die Arbeiten im Inneren eines Gebäudes, bedarf es keines Schutzes im nicht ohne weiteres zugänglichen Obergeschoss des Hauses.Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Trier entschieden (Urteil vom 5. März 2014, Az. 5 U 1090/13).

Der zum Unfallzeitpunkt  29 Jahre alte Kläger macht Schadensersatz-  und insbesondere Schmerzensgeldansprüche wegen eines Unfalls geltend, der sich 2007 bei der Errichtung seines Einfamilienhauses im Landkreis Trier – Saarburg ereignet hat. Zur Durchführung von Dachdeckerarbeiten war der Rohbau im Außenbereich eingerüstet, Innenarbeiten standen nicht an, Treppen waren nicht vorhanden.  Am Unfalltag ruhten die Arbeiten, der Leiteraufstieg zur ersten Gerüstebene war entfernt. Nachdem der Kläger sich über das Außengerüst  Zutritt zum Obergeschoss des Rohbaus verschafft hatte, stürzte er von dort durch die nicht gesicherten  Öffnungen  der Treppenschächte bis auf die Kellerbodenplatte des Hauses. Er zog sich schwerste Kopfverletzungen zu, ist nicht mehr in der Lage sich mitzuteilen und steht unter Betreuung. Seine Klage gegen das mit der Erstellung des Rohbaus beauftragte Unternehmen und den vor Ort verantwortlichen Bauleiter hat das Landgericht Trier wegen des weit überwiegenden Eigenverschuldens des Klägers abgewiesen.

Die Berufung des Klägers hat der zuständige 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zurückgewiesen. Entscheidend sei, dass die Beklagten am Unfalltag keinen Zugang in das Obergeschoss eröffnet oder geduldet hätten und somit auch keine Maßnahmen zur Sicherung schuldeten. Zwar sei es dem Bauherrn erlaubt gewesen, den Rohbau aufzusuchen. Dies führe aber nicht zu einer Verpflichtung der im offen stehenden Bereich verantwortlichen Beklagten, auch das nicht ohne weiteres zugängliche Obergeschoss zu sichern. Der Kläger sei an den senkrechten Stangen des Gerüsts emporgeklettert, um auf die erste Gerüstebene und so in das Haus zu gelangen. Mit einem derart ungewöhnlichen Verhalten sei nicht zu rechnen gewesen. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege auf Seiten der Beklagten nicht vor.

Das Urteil hat der Kläger mit der Revision angefochten.

 

Datum: 23.05.2014
Herausgeber: Oberlandesgericht Koblenz

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