Genau das bekommen, wofür sie bezahlen

Hausplanung detailliert festhalten

Muster-Baubeschreibung als Checkliste für den Vertrag

(VZ-RLP / 03.08.2018) Seit 1. Januar 2018 haben private Bauherren mehr Rechte. Baufirmen müssen ihnen frühzeitig vor der Vertragsunterzeichnung eine eindeutige und verständliche Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Die Kundinnen und Kunden sollen genug Zeit haben, um Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Eine nützliche Hilfe für diesen Schritt ist „Die Muster-Baubeschreibung“ der Verbraucherzentrale. Mit ihr stellen Auftraggeber sicher, dass sie auch genau das bekommen, wofür sie bezahlen. Denn in einer Baubeschreibung werden Ausstattung, Haustechnik, Innenausbau und Ausführungsdetails festgelegt. Oft geht in der Praxis aber nicht eindeutig daraus hervor, welche Leistungen zum Beispiel im Festpreis enthalten sind. Oder aber es fehlen Angaben über Beschaffenheit von Materialien, Mengen und Preisobergrenzen.

Die Muster-Baubeschreibung hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erkennen, ob etwas Wichtiges fehlt oder weitere Kosten hinzukommen. Mit ihren umfangreichen Formularen können alle Leistungen und Ausstattungsstandards genau festgelegt werden. Die Unterschrift sollte erst dann erfolgen, wenn die Beschreibung hinreichend präzise ist und von erfahrenen Fachleuten geprüft wurde. Mit der Auflistung können Bauherren die Leistungen immer wieder kontrollieren und am Ende prüfen, ob alles vollständig erledigt wurde.

Der Ratgeber „Die Muster-Baubeschreibung – Haus-Angebote richtig vergleichen“ hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und im Buchhandel erhältlich.

 

Verband Pflegehilfe hat nichts mit Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz zu tun

(VZ-RLP / 25.07.2018) Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit etliche Anfragen zum Verband Pflegehilfe, der sich auf seiner Internetseite www.pflegehilfe.org auch „bundesweiter Pflegestützpunkt“ nennt. Viele Menschen wollen wissen, ob dieser Verband etwas mit den landesweiten Pflegestützpunkten zu tun hat, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen laut gesetzlichem Auftrag unabhängig und kostenfrei bei allen Fragen rund um Hilfsangebote, Kosten, Pflege informieren und beraten.

 

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt es sich bei dem Verband um ein kommerzielles Vermittlungsunternehmen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich durch die Verwendung des Begriffes `bundesweiter Pflegestützpunkt´ nicht täuschen lassen. Der Verband nennt sich zwar so, sollte aber auf keinen Fall mit den bereits bestehenden 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz verwechselt werden“, so Sabine Strüder, Referentin Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Diese wurden in den vergangenen Jahren von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, eine umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung nach dem Sozialgesetzbuch und zu landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfeangeboten durchzuführen.“ Die Adresse des nächstliegenden unabhängigen Pflegestützpunktes ist unter http://www.sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/ zu finden.

Nach Informationen auf der Homepage des Verbandes Pflegehilfe arbeitet dieser für Endverbraucher zwar kostenfrei, finanziert sich aber direkt über seine Verbandsmitglieder. Als Verbandsmitglieder sind Pflegedienste, Senioreneinrichtungen und Vertreiber seniorengerechter Produkte und Dienstleistungen angesprochen. Eine umfassende Liste aller Verbandsmitglieder ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen.

Laut Internetauftritt werden mit den Verbandsmitgliedern die tatsächlich generierten Interessentenkontakte abgerechnet. Der Verband ist als GmbH organisiert und verfolgt damit privatwirtschaftliche Interessen.

Auf der Homepage findet sich beispielsweise direkt eine Verlinkung zum Online-Shop der Versandhändlers Amazon. Nach Angaben im Internetauftritt ist der Verband auch bei der Beschaffung von Hilfsmitteln wie beispielsweise Treppen- oder Wannenliftern durch Weitergabe der Interessentendaten an die Partnerunternehmen vermittelnd tätig. Auch im Bereich Vermittlung von Betreuungskräften, Immobilien, Finanzierung und Vorsorge ist der Verband Pflegehilfe nach diesem Schema aktiv.

 

VZ-RLP

Berufsunfähigkeit – das verdrängte Risiko

Für Berufsunfähigkeit richtig vorsorgen

Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Berufsunfähigkeit gezielt absichern

(VZ-RLP /19.01.2018) Mit der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre wird es immer unwahrscheinlicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobs bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand durchhalten. Statistisch muss jeder Vierte seine Beschäftigung früher aufgeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb neben der privaten Haftpflicht ein absolutes Muss. Trotzdem werden die Berufsunfähigkeits-Policen relativ wenig verkauft: Die Absicherung ist nicht ganz billig und die richtige Versicherung zu finden nicht immer einfach. Unterstützung bei diesem wichtigen Kapitel der privaten Vorsorge bietet der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“.

Das Buch hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihren finanziellen Bedarf abzuschätzen, und informiert über die Lücken der staatlichen Rentenversicherung. Es erklärt, auf welche Vertragsbedingungen es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt und wie der Anspruch im Fall der Fälle geltend gemacht wird. Die kniffligen Themen Antragsstellung und Vorerkrankungen werden ebenfalls ausführlich behandelt. Praxisbeispiele, jede Menge Expertentipps und Tarifübersichten runden das Informationsangebot ab.

Der Ratgeber hat 190 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.

Staatliche Soforthilfen nach Unwetterschäden neu geregelt

Versicherungsschutz jetzt doppelt wichtig

(VZ-RLP / 20.06.2017) Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang Juni auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unterwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Soforthilfe geben. Davon profitieren sollen aber nur die Geschädigten, deren Gebäude nicht versicherbar waren – sei es, weil kein Versicherer einen entsprechenden Vertrag abschließen wollte, sei es, weil die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen wäre. Die Verbraucherzentrale rät Hausbesitzern deshalb dringend, sich um eine zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu bemühen.

„Ein Großteil der Wohngebäudebesitzer in Rheinland-Pfalz würde im Fall eines Falles leer ausgehen. Nur 29 Prozent, also rund ein Viertel, der rheinland-pfälzischen Gebäudeeigentümer sind mit einer so genannten Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung abgesichert“, sagt Julia Gerhards, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Verbraucher hielten ihr eigenes Haus schlicht für nicht gefährdet, so Gerhards. Eine fatale Fehleinschätzung: Gerade Starkregenereignisse können überall auftreten. Diese sind kaum vorherzusagen und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz von Hab und Gut sind meist nicht möglich. Die entstehenden Schäden sind jedoch häufig desaströs. Wer in seiner Wohngebäudeversicherung nicht zusätzlich zum klassischen Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden noch einen Schutz bei Elementarschadensereignissen vereinbart hat, steht allein da. Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob das Elementarschadenrisiko abgesichert ist und, falls erforderlich, die entsprechende Absicherung bei der Versicherung zu beantragen.

Was dabei zu beachten ist sowie weitere Fragen zum Versicherungsschutz bei Naturgefahren beantwortet Julia Gerhards am Informationstelefon der Verbraucherzentrale „Naturgefahren erkennen – elementar versichern“. Das Telefon ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 28 48 868 geschaltet.

VZ-RLP

Wann haften Kinder für ihre Eltern? Wichtige Tipps und Fallbeispiele zum Thema Unterhaltspflicht

 

(VZ-RLP / 28.04.2017) Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden? Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter einspringen? Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegereform.

Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er oder sie sich leisten kann. Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.

Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Buchhandel erhältlich.