Absolut notwendige Versicherungen für Ihre Familie!!

Welche Versicherungen brauchen Familien unbedingt zur Absicherung?!

Dirk Steinborn
Gerne helfe ich Ihnen weiter!

Für Ihre Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.

Das Thema Versicherungen für die Familie begegnet mir in meiner langjährigen, beruflichen Praxis nahezu täglich. Grund genug, in meinem Blog hier, mal etwas ausführlicher auf dieses wichtige Thema einzugehen. Klassisch ist wohl der bekannte Dreiklang aus; Haftpflicht-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – diese Versicherungen sind absolut notwendig für Familien. Stimmt!
Aber, ganz so einfach ist das nicht! Viele Faktoren spielen eine Rolle. Ohne Frage, die oben genannten Policen spielen wichtige Rollen bei der Absicherung von Familien gegen Lebensrisiken. Jedoch gilt; Art und Umfang müssen individuell „passen“! Vor allem zu den Möglichkeiten des Finanzbudgets der Familie.
Klar ist auch: Der „richtige Versicherungsschutz“ zählt zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die eine Familie zu treffen hat. Deshalb ist hier gute und kompetente Beratung ein absolutes Muss und zahlt sich langfristig aus!

Der richtige Versicherungsmix macht’s!
In der Finanzplanung für die Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.

Grundsätzlich kann man als Regel festlegen: Zuerst kommt die Absicherung gegen existenzbedrohende Lebensrisiken – wie Tod, Unfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Nicht vergessen werden darf auch die Haftpflichtversicherung, gerade dann, wenn man Kinder hat. Der „Größte anzunehmende Unfall“ ist wohl der Tod eines Familienangehörigen. Besonders dramatisch wird es oft, wenn es einen der (finanziellen) Versorger der Familie trifft.
Durch Tod oder Unfall eines Familienangehörigen ist schon so manche, nicht ausreichend versicherte, Familie an den finanziellen Abgrund geraten.

Der Sinn und die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung liegen auf der Hand. Hier ein kurzes Beispiel für eine Situation, wie sie tagtäglich überall passieren kann: Klaus ist mit seinem Schulfreund Peter zum Spielen nach draußen gelaufen. Kurz darauf kommen beide aufgeregt zur Mutter gelaufen. Kleinlaut berichten sie, dass beim Ballspiel die große Wohnzimmer-Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch gegangen ist. Klar, die Fensterscheibe kann man noch aus der eigenen Tasche bezahlen aber was, wenn ein anderer Mensch erheblich verletzt wird oder sogar stirbt?!
Hat man dann keinen ausreichenden Versicherungsschutz, wird es finanziell ganz schnell eng. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im privaten Umfeld passieren. Und, deshalb ist sie so wichtig!

Wir fassen noch mal zusammen:
Absolut notwendig ist ausreichender Familien-Versicherungsschutz für die Risiken Tod, Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit und die private Haftpflicht. Ausreichender Versicherungsschutz hat Vorrang vor der Vermögensbildung.

Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Meiner persönlichen Erfahrung nach wird das Risiko berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig zu werden, oft massiv unterschätzt! Bedenken Sie; in der Regel baut die Finanzplanung der Familie auf einer uneingeschränkten Erwerbsfähigkeit eines oder beider Ehepartner bis zum Erreichen der Rente auf.
Viel zu oft wird kein Gedanke daran „verschwendet“ was passiert, wenn die „Rechnung“ nicht aufgeht! Ein Unfall oder eine Krankheit „erwischen“ sie immer überraschend und unvorhergesehen. Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit oder gar zur Erwerbsunfähigkeit führen können, sind auf dem „Vormarsch“! Stichwort Burn-out-Syndrom. Davon hat bis vor wenigen Jahren noch niemand gesprochen. Wie wird sich dieser Sachverhalt in den kommenden Jahren wohl entwickeln?! Kommt es zur Berufsunfähigkeit, ganz gleich ob durch Unfall oder Krankheit, hilft nur eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder ausreichendes Privatvermögen. Da Letzteres eher selten der Fall ist, sorgt man am Besten gut vor.

Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur als ein Notbehelf zusehen – wenn sie überhaupt zur Auszahlung kommen. Wer im Jahr 1961 oder später geboren ist, hat keinen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit mehr.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist heute nur noch Erwerbsminderung versichert. Das bedeutet, dass die Kasse prüft, ob der/die Versicherte bis 3, bis 6 oder mehr als 6 Stunden täglich in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zum früheren Versicherungsschutz dar und sollte unbedingt privat ergänzt werden. Deshalb ist eine (BU) Berufsunfähigkeitsversicherung, aus meiner Sicht, ein unbedingtes Muss für Erwerbstätige und für die Versorger in den Familien.

Was bei Unfällen nötig ist?!

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Leider ist dies tatsächlich so. Gerade für Unfälle im Privatbereich, in der Freizeit, im Haushalt tut Eigenvorsorge dringend not.

Bei Unfällen die in der Schule, auf der  Arbeit oder in der Ausbildung passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung – BG / Berufsgenossenschaft. Ebenso auf den Wegen zum Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsort besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.

Also kommt nicht jeder in den „Genuss“ des gesetzlichen Schutzes und schon gar bei jedem Schadensereignis. Wichtig finde ich zu wissen, was in der Assekuranz überhaupt als Unfall angesehen wird. Versicherungsrechtlich wird ein Unfall gemäß der „PAUKE“-Formel definiert. Ein Unfall liegt dann vor, „wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis einen Gesundheits-schaden hervorruft“. Nur dann kann Ihnen eine private Unfallversicherung weiterhelfen.

Bitte achten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung darauf, dass Sie ein möglichst hohes Invaliditätskapital versichern – möglichst eine Grundsumme von mindestens 100.000,00 € – und einer Progression nicht unter 300% bei Vollinvalidität. So können Sie einigermaßen sicher sein, dass Sie genügend Geld im Notfall – auch für einen behindertengerechten Hausumbau – zur Verfügung haben.

Alle weiteren versicherbaren Leistungen sind „Extras“, welche mehr oder minder nötig sind.

Was, wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt?!

Menschlich ist der frühe Tod eines geliebten Familienmitgliedes natürlich tragisch. Die komplette Lebensplanung einer Familie wird durch ein solches Ereignis ruiniert. Oftmals aber dann auch die Existenz gefährdet, wenn der Hauptverdiener „ausfällt“.

Zumindest die finanziellen Nöte lassen sich mit einer Risikolebensversicherung mindern. Hinterbliebenenschutz ist meines Erachtens leider ein zu wenig beachtetes Risiko. Vielleicht verbinden die Menschen mit dem Begriff Lebensversicherung noch immer die viel „teurere“ Kapitallebensversicherung und sind deshalb zurückhaltend mit der Nachfrage.

Vielleicht liegt es aber auch am Tod selbst, denn hiermit möchte man sich möglichst nicht befassen. Das ist zwar verständlich, jedoch unumgänglich. Schon für wenig Geld gibt es zumindest so viel Versicherungsschutz, dass sich die Hinterbliebenen – die Witwe, der Witwer oder die Waisen – in den ersten Jahren nicht mit finanziellen Sorgen oder gar Existenznöten herumschlagen müssen. So können mit einer Risikolebensversicherung etwa die Schulden fürs Haus getilgt oder die Ausbildung der Kinder gesichert werden, auch wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt.

Fazit: Die Familie ist der wichtigste Teil meines Lebens! Die Familie ist Nest, Liebe, Geborgenheit und der Rettungsanker, wenn mal wieder alles schief läuft. Das geht Ihnen bestimmt auch so?! Genau deshalb ist es so wichtig ihrer Familie den bestmöglichsten (Versicherungs-) Schutz zukommen zu lassen.
Nutzen Sie meine langjährige Berufserfahrung! Es kostet Sie ja nichts!
Bei einem persönlichen Beratungstermin, ganz gleich ob bei Ihnen zu Hause oder in meinem Büro in Katzenelnbogen, schauen wir uns gemeinsam an, was für Sie und Ihre Familie am sinnvollsten und finanziell machbar ist.

Sicher, unserer Branche – der Branche der Versicherungsvertreter und –Makler hängt der Ruf an: Die wollen nur verkaufen, möglichst viel und möglichst teuer. Und, ein Klassiker unter den negativen Aussagen zu meinem Berufsstand, wenn man „die Versicherung“ braucht, ist sie nicht da und zahlt auch nicht im Schadenfall. Im Gegensatz dazu wird gerne „übersehen“, wie viele Schadenfälle von Bundesdeutschen Versicherungsunternehmen Jahr für Jahr reguliert werden, und das so mancher Versicherungsnehmer finanziell ruiniert wäre, hätte „seine Versicherung“ nicht gezahlt.
Was mich persönlich betrifft, kann ich Ihnen sagen: Ich arbeite seit mehr als zwanzig Jahren auf ganz kleinem regionalem Raum, im Rhein-Lahn-Kreis. Für mich ist wichtig, dass meine „Kunden“ optimal versichert sind, immer im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten! Ich bin jederzeit erreichbar, auch im Schadenfall und stehe meinen Kunden auch dann beratend und helfend zur Seite, wenn es mal schwierig wird! Darauf können Sie und Ihre Familie sich verlassen!

Gold schlägt DAX Deutsche sind „börsenverdrossen“

Katzenelnbogen – Immer weniger Deutsche legen ihr Geld in Aktien oder Aktien-Fonds an. Kaum zu glauben, schließlich hat der DAX im Jahr 2012 nahezu dreisig Prozent zugelegt.

Dennoch laut einer von der Postbank beauftragen Umfrage der Meinungsforscher von Allensbach glauben etwa doppelt so viele Deutsche, dass sie mit Gold eine gute Rendite erzielen als mit Aktien.

Immobilienerträge also Mieteinnahmen findet etwa ein Drittel der Befragten besonders sexy für den langfristigen Ertrag.

Die Mischung machts!

Ihr/Euer

Dirk Steinborn

Artikel in der SZ vom 15.01.2013

http://www.sueddeutsche.de/f5f38f/1081576/Lieber-Gold-als-Dax.html

Versicherung(en) 2013 Was sich im neuen Jahr für Sie ändert!

Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr

Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!

Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher  und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.

Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei  „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!

Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.

Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.

Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob  zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.

     Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.

Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert

Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)

Pflegebeitrag steigt

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Weniger Rentenbeitrag

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.

Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.

 

Betriebliche Altersvorsorge BAV

Betriebliche Altersvorsorge kann diverse finanzielle Vorteile bieten!

Drum, sei schlau, mach BAV!


Gutenacker.
 Im Januar 2011 erschien ein umfangreicher und informativer Artikel auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung zum Thema betriebliche Altersvorsorge.

Die Überschrift des Artikels lautete:

Betriebliche Altersvorsorge “Wer sie nicht hat, verschenkt Geld”!

Genau so ist es auch! Warum? Das erläutere ich Ihnen gerne hiermit. Aber zunächst die Fakten!

Viel zu wenige Arbeitnehmer in Deutschland nutzen Ihre Chancen und Möglichkeiten!

Sie kennen die BAV nicht oder ihnen wurde evtl. nicht richtig erklärt, wie betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Vorteile die BAV bietet!? Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten für jeden Arbeitnehmer die Altersvorsorge über Ihren Betrieb aufzustocken. So gibt es z.B. Pensionskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direkt- bzw. Pensionszusagen. Welcher Durchführungsweg im Einzelfall möglich ist bestimmt letztlich der Arbeitgeber.

Fakt ist jedoch, dass seit dem 1.1.2002 jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlunggemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG hat.

Übrigens ist es oftmals auch möglich, die Vermögenswirksame Leistung (VL) in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen!

Nutzen Sie Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge für Ihre Rente!

Steuern sparen und
Altersversorgung
aufstocken
Mit einer BAV – betrieblichen Altersversorgung können Sie jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2012 = 2.688 EUR = monatlich 224 EUR) aus Ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialversicherungsfrei für eine zusätzliche Versorgung umwandeln zusätzlich sind noch weitere 1.800,– EUR steuerfrei möglich!.

Entgeltumwandlung – so funktioniert’s

*) inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Annahmen: Pflichtversicherter Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse 1

ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung
Monatliches Bruttoeinkommen

2.200,00 EUR

2.200,00 EUR

./. Gesamtbeitrag (inkl. AG-Zuschüsse)

224,00 EUR

Brutto mit Berücksichtigung der bAV

2.200,00 EUR

1.976,00 EUR

./. Steuerschuld (inkl. SoliZuschlag und Kirchensteuer)
./. Sozialversicherungsabgaben

302,38 EUR
455,95 EUR

242,26 EUR
409,53 EUR

Auszahlungsbetrag

1.441,67 EUR

1.324,21 EUR

 

In diesem Beispiel ist ein monatlicher Gesamtbeitrag von 224,00 EUR zur betrieblichen Altersversorgung mit einem monatlichen Nettoaufwand von nur117,46 EUR möglich. Die Differenz finanziert sich durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Zwar verzichtet der Staat nicht für immer auf seine Steuereinnahmen auf die gewandelten Gehaltsbeträge.

Die Steuerschuld wird gestundet!

Jedoch sind die „Abzüge“ bei Rentern i.d.R. wesentlich kleiner als während der Erwerbstätigkeit!

Die Vorteile überwiegen! Dies sieht auch Alina Fichtner in Ihrem Artikel in der Süddeutschen Zeitung so.

Wie Sie Ihren persönlichen Vorteil am Besten nutzen, berechne ich Ihnen gerne kostenfrei im Rahmen eines persönlichen und unverbindlichen Beratungsgesprächs! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Sie!