Marderschäden oder Beißschäden am Auto – was sagt ihre Kaskoversicherung dazu?

Der Marder war bei Ihnen zu Besuch? Jetzt sind Sie ärgerlich! Oder?!

 

Teilkasko kann helfen
Teilkasko kann helfen

Jedes Jahr wieder: Im Juni und Juli ist Paarungszeit bei Marder und Co. Riecht ein auf der Partnersuche befindlicher Marder einen „Mitbewerber“ bzw. dessen Duftmarke(n), geht er zum Angriff über. Dabei spielt es für die Tiere anscheinend keine Rolle ob der „gegnerische Zeitgenosse“ tatsächlich anwesend ist oder ob er nur in ihrem KFZ und an dessen Kabeln oder Kunststoffteilen“sein Revier“ gekennzeichnet hat. Blindwütig wird alles zerlegt und zernagt, was nach dem „Mitbewerber“ duftet. Der Deutsche Jagdverband schätzt das so etwa 160 000 Pkw jährlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bissschäden dieser Art sind bei den meisten Teilkaskoversicherungstarifen versichert. Leider nicht immer und grundsätzlich. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Marderschäden in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs mitversichert sind.

Noch besser steht in Ihren Versicherungsbedingungen „Tierbiss und Folgeschäden“. Da die Bissschäden an den Autoteilen, wie etwa Schläuchen, Kabeln oder Manschetten ebenso durch Ratten, Katzen und andere Tiee verursacht werden können. Zum Thema Folgeschäden gibt es meistens eine Begrenzung in der Höhe der Leistungspflicht der Versicherer. Hierfür sollte meiner Meinung nach gelten: besser 1000€ Folgeschäden als keine Leistung – auch dies kommt leider oft vor – noch besser 3000 € oder unbegrenzt.

Viele meiner Kunden entscheiden sich für eine Selbstbeteiligung (SB) in der Teilkaskoversicherung. Die Höhe der SB empfiehlt sich nach kaufmännischer Rechnung. Wenn sie nur 20 oder 30 Euro im Jahr sparen, sollten Sie auf eine SB verzichten. Wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag um 120 € oder mehr jährlich reduziert durch die Wahl einer SB von 150 €, macht diese Sinn.
Für Marderschäden sollten Sie Wissen, dass die Höhe der Reparatur eine SB von 150 € oftmals nicht oder nur wenig überschreitet. Ohne einen Folgeschaden zahlen Sie also in diesen Fällen den Schaden meistens ganz oder zum größten Teil selbst.

Dennoch: Eine Versicherung muss den „Totalschaden“ absichern, weil genau der Sie finanziell extrem schädigen kann. Ersatz bei „Kleinschäden“ ist ein „nice to have“. Sichern Sie sich bitte bestmöglich ab, um finanzielle Großschäden zu vermeiden und achten Sie trotzdem auch auf die o.g. Bedingungen.

Beratung – wie immer gerne durch mich! 🙂