Alle Jahre wieder…

…KFZ-Versicherung – heute ist das Ende der Wechselfrist

Die Kündigung muss spätestens am 30.11. beim bisherigen Versicherer vorliegen. Ein Fax (Kündigung) ist ausreichend.

Auch hier gilt, wie so oft im Leben, das günstigste Angebot ist nicht unbedingt immer das Beste, für den Versicherungsnehmer. Gerade bei der KFZ-Versicherung bedeutet das, dass man erst einmal ganz genau schaut, was man für einen Schutz braucht. Dann erst macht ein Preisangebot und u.U. ein anschliessender Wechsel der bisherigen Versicherung erst wirklich Sinn.

Die Sache mit den Äpfeln und den Birnen…
Vergleiche hinken schonmal etwas

Die diversen Vergleichs-Portale im Internet erleichtern einem die Tarifsuche. Nach erfolgter (und umfangreicher) Dateneingabe bekommt man die diversen Angebote nach Preisen gestaffelt angezeigt.

Nur sollte man eines nicht vergessen:

Vergleichsportale wollen eben auch nur Geld verdienen! Dies wird über entsprechende Provisionen realisiert und bildet nie den gesamten Markt ab. Wer nicht mindestens drei dieser Vergleichs-Portale befragt und sich eine eigene Meinung zu bildet, legt u.U. Bares drauf und ist evtl. schlechter versichert wie zuvor.

Marderschäden oder Beißschäden am Auto – was sagt ihre Kaskoversicherung dazu?

Der Marder war bei Ihnen zu Besuch? Jetzt sind Sie ärgerlich! Oder?!

 

Teilkasko kann helfen
Teilkasko kann helfen

Jedes Jahr wieder: Im Juni und Juli ist Paarungszeit bei Marder und Co. Riecht ein auf der Partnersuche befindlicher Marder einen „Mitbewerber“ bzw. dessen Duftmarke(n), geht er zum Angriff über. Dabei spielt es für die Tiere anscheinend keine Rolle ob der „gegnerische Zeitgenosse“ tatsächlich anwesend ist oder ob er nur in ihrem KFZ und an dessen Kabeln oder Kunststoffteilen“sein Revier“ gekennzeichnet hat. Blindwütig wird alles zerlegt und zernagt, was nach dem „Mitbewerber“ duftet. Der Deutsche Jagdverband schätzt das so etwa 160 000 Pkw jährlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bissschäden dieser Art sind bei den meisten Teilkaskoversicherungstarifen versichert. Leider nicht immer und grundsätzlich. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Marderschäden in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs mitversichert sind.

Noch besser steht in Ihren Versicherungsbedingungen „Tierbiss und Folgeschäden“. Da die Bissschäden an den Autoteilen, wie etwa Schläuchen, Kabeln oder Manschetten ebenso durch Ratten, Katzen und andere Tiee verursacht werden können. Zum Thema Folgeschäden gibt es meistens eine Begrenzung in der Höhe der Leistungspflicht der Versicherer. Hierfür sollte meiner Meinung nach gelten: besser 1000€ Folgeschäden als keine Leistung – auch dies kommt leider oft vor – noch besser 3000 € oder unbegrenzt.

Viele meiner Kunden entscheiden sich für eine Selbstbeteiligung (SB) in der Teilkaskoversicherung. Die Höhe der SB empfiehlt sich nach kaufmännischer Rechnung. Wenn sie nur 20 oder 30 Euro im Jahr sparen, sollten Sie auf eine SB verzichten. Wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag um 120 € oder mehr jährlich reduziert durch die Wahl einer SB von 150 €, macht diese Sinn.
Für Marderschäden sollten Sie Wissen, dass die Höhe der Reparatur eine SB von 150 € oftmals nicht oder nur wenig überschreitet. Ohne einen Folgeschaden zahlen Sie also in diesen Fällen den Schaden meistens ganz oder zum größten Teil selbst.

Dennoch: Eine Versicherung muss den „Totalschaden“ absichern, weil genau der Sie finanziell extrem schädigen kann. Ersatz bei „Kleinschäden“ ist ein „nice to have“. Sichern Sie sich bitte bestmöglich ab, um finanzielle Großschäden zu vermeiden und achten Sie trotzdem auch auf die o.g. Bedingungen.

Beratung – wie immer gerne durch mich! 🙂

Sparen bei der Kfz-Versicherung

Wird die Autoversicherung 2014 teurer oder günstiger? Ganz genau weiss das niemand! Ganz klar: Preise vergleichen lohnt sich immer. Auf dem Internetportal der Welt findet sich ein informativer Artikel zum Thema sparen bei der Kfz-Versicherung.

☛ Zum Artikel: Sparen bei der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung 2013 wechseln

Herbstzeit – Wechselzeit
Tipps der Verbraucherzentrale für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach – insbesondere, wenn nun schon im zweiten Jahr hintereinander die Jahresrechnung mit einer saftigen Beitragserhöhung verbunden ist. Angesichts des immer undurchsichtigeren Tarifdschungels rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich vorher genau zu informieren. Damit der Wechsel möglichst problemlos über die Bühne gehen kann und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, gibt die Verbraucherzentrale sechs wichtige Tipps für Wechselwillige:

1. Prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können. Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, sondern nur zu dem Datum, das dem Beginn der Police entspricht.

2. Lesen Sie sich die Versicherungsbestimmungen genau durch, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag setzen. Sonst kann es zum Beispiel im Schadensfall zu einer teuren Überraschung kommen. Nach Unterlagen, die der Verbraucherzentrale vorliegen, gibt es mittlerweile Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren 100 Euro im Jahr.

3. Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. „Uns liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Die lapidare Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

4. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft die Versicherungsvorschriften erfüllen können, wenn Sie zur Beitragsersparnis Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren. „Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer, ältere Fahrer oder Garagenfahrzeuge sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllen kann“, so Wortberg. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.

5. Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall aber verursacht man einen Verkehrsunfall, ohne versichert zu sein, und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

6. Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter telefonisch vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie auch in diesem Fall den Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man durch eine Zahlung unter Vorbehalt den Betrag nicht als bindend anerkennt und selbstverständlich danach noch eine Prüfung und Rückforderung durchführen kann.

Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags 9 bis 13 und mittwochs 13 bis 17 am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht 2013 Bundesweit

Neue Regional- bzw. Typklassen 2013

Wie jedes Jahr im Spätsommer werden auch für das Jahr 2013 für alle Autotypen in Deutschland die neuen Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung berechnet.

Wenigere und billigere Schäden bedeuten eine günstigere Typklasse für den jeweiligen Autotyp. Das wiederum bedeutet keine negativen Auswirkungen bezüglich der Typklassen auf die nächste Beitragsrechnung. Steigt hingegen die Typklasse, kann auch ihre Beitragsrechnung steigen. Denn die Typ- ist neben der Regionalklasse und einigen anderen individuellen Merkmalen ein Kriterium für die Bemessung der Beitragshöhe zu den Kfz-Versicherungen.

Für die meisten Fahrzeughalter dürfte auch 2013 alles beim Alten bleiben. Hier noch ein kurzer Link für diejenigen die es genauer wissen wollen. Auf den Internetseite der GDV Gesamtverband deutschen Versicherungswirtschaft gibt’s die ausführliche Übersicht dazu.
Hier der Link: GDV – Die neuen Regionalklassen 2013 sind da: