Was tun wenn der Schaden nicht ersetzt wird?! Der Ombudsmann hilft!

Professor Dr. Günter Hirsch
Professor Dr. Günter Hirsch – der Ombudsmann

Der Ombudsmann der deutschen Versicherer kann helfen, bei Ärger mit Ihrer Versicherung. Ein Schaden wird nicht reguliert und es droht ein langwieriger und komplizierter Rechtsstreit? Es steht Gutachten gegen Gutachten und möglicherweise muss/soll ein Gericht entscheiden?

In komplexen bzw. komplizierten (Streit-) Fällen gibt es bei Schäden bis zu einer gewissen Höhe die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Versicherer zu wenden. Bei Schäden bis zu 10.000 Euro kann dieser für die Versicherung(en) eine verbindliche Entscheidung treffen.
Ich, Dirk Steinborn, bin kein Jurist und darf/will keine Rechtsauskünfte geben. Ich finde jedoch, dass die Institution des Ombudsmann eine sinnvolle Einrichtung ist. Bietet der Ombudsmann doch eine Chance auf Schlichtung bzw. außergerichtliche Einigung und kann so evtl. helfen einen – vielleicht langwierigen – Rechtsstreit zu vermeiden.

Auf den Internetseiten von Professor Dr. Günter Hirsch also dem Ombudsmann der Versicherungen in Deutschland, wird umfassend über dessen Arbeit informiert.

http://www.versicherungsombudsmann.de

 

Digitale Privatsender im Kabel unverschlüsselt empfangbar

Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung der Kabelverträge

(VZ-RLP / 08.04.2013) Seit Anfang April sind insgesamt 10 vormals verschlüsselte Privatsender im digitalen Kabel beim Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland frei empfangbar, darauf weist die Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz hin. Zusammen mit den 21 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern strahlen insgesamt 31 Sender ihre Programme in digitaler Qualität frei aus. Voraussetzung für den digitalen Empfang ist lediglich ein Kabelreceiver oder ein Fernseher mit DVB-C Tuner. Ein neuer Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber ist nicht notwendig, denn auch Fernsehzuschauer mit „analogem Kabelvertrag“ können diese Programme ohne zusätzliche Kosten empfangen.

„Das digitale Kabelfernsehen ist mit diesem Schritt wesentlich barrierefreier“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Verschlüsselung hatte bisher die schnelle Verbreitung von digitalem Kabelfernsehen in Deutschland behindert.“ Er rät Kabelfernsehkunden, die einen digitalen Zusatzvertrag haben, zu überprüfen, ob dieser noch notwendig ist oder ggf. gekündigt werden kann.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden. Telefonische Beratung erfolgt montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131/2848-888. Persönliche Beratungen finden nach Terminvereinbarung mittwochs von 13 bis 16 Uhr in der Beratungsstelle Mainz statt. Per Mail ist der Fernsehexperte unter fernsehen@vz-rlp.de zu erreichen.

 

VZ-RLP

Was tun im Todesfall?

test Spezial Bestattungen

Stiftung Warentest Spezial - Was tun im Todesfall

Im Leben gibt es nichts umsonst, spottet der Volksmund, nicht einmal den Tod. Der kann sogar sehr teuer werden. Die aktualisierte Neuauflage des „test Spezial Bestattung“ informiert über alle Aspekte, die im Todesfall beachtet werden müssen.

96 Seiten, Heft
Format: 21 x 28 cm
Erscheinungstermin: 23. März 2013  8,50 €

http://www.test.de/shop/altersvorsorge-rente/test-spezial-bestattungen-ts0071/?mc=newsletter.bestattung13.link

 

Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

umor ist eine scharfe Klinge im Kampf gegen die Unbilden des Lebens. Deshalb gilt, gerade wenn etwas „schiefgeht“, Humor ist, wenn man trotzdem lacht! In diesem Sinne und um hier (im Blog) nicht immer nur „trockene Brötchen“ zu backen, habe ich mich dazu entschieden das Ganze mit Humor ein wenig zu würzen. Tilman BirrDen Anfang mache ich mit Tilman Birr. Noch nie gehört? Ja, das ging mir auch so! Die Redaktion von diesem Blog hier hat gute Kontakte nach Frankfurt a. M. und in die Hauptstadt Berlin. Und, weil wir diverse, liebe Menschen kennen die auch gerne lachen (im besonderen auch über sich selbst) und es einen regen Austausch über wirklich humorvolle lustige Dinge gibt, sind wir auf Tilman Birr gestoßen (worden)! Timan Birr ist Lesebühnenleser, Kabarettist, Liedchensinger und tritt bei Poetry Slams auf. In Frankfurt am Main betreibt er die Lesebühne Ihres Vertrauens. Er lebt in Berlin und hat dort Geschichte studiert. Um sein Studium zu finanzieren hat er als Fremdenführer in der Hauptstadt Berlin gejobbt.

Seine Erlebnisse und Erfahrungen „verarbeitet“ Tilman Birr in musikalischer und kabarettistischer Form. Echt des Sehens und des Teilens wert!! Hier mehr von Tilman Birr: http://www.tilmanbirr.de/videos.html Tilman Birr Foto: Melanie Grande

Kredit­bearbeitungs­gebühren sind illegal! Fordern Sie Ihr Geld zurück?!

Gerichtliches Verbot der Kreditbearbeitungsgebühren – bisher zahlen nur wenige Banken oder Geldinstitute freiwillig zurück.

Mittlerweile haben acht Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren verboten. Keines dieser Gerichte hält sie mehr für zulässig. Doch zurückgezahlt haben nur einzelne Sparkassen und Auto­finanzierer u. A. die BHW Bausparkasse. Weiterhin behaupten die meisten Banken und Kreditinstitute; Das Geld stünde Ihnen zu.

Eines der Argumente der Banken und Geld- bzw. Kreditinstitute ist hierbei: Nur wenn der Bundesgerichtshof, als dem höchsten deutschen Zivilgericht, die
Kreditgebühren verbiete – dann würde man vielleicht erstatten und zukünftig auf Kreditgebühren verzichten.

Einen schönen Überblick zu diesem Thema und dem aktuellen Sachstand bietet die Stiftung Warentest auf ihren Internetseiten unter folgendem Link:
www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Dort erfährt man auch detailliert, wie man seine – zu unrecht – gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern kann und welche Chancen und Aussichten eine evtl. Klage hat. Weiterhin hält die Stiftung Warentest auch einen Musterbrief zur Rückforderung bereit. Zu beachten ist ebenfalls, dass es anscheinend eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren gibt.

Einen gewissen „Unterhaltungs- und Informationswert“ bieten die Kommentare der Leser zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren, auf den Seiten der Stiftung Warentest.