Alles wird grün! – Ab 01.03.2013 gelten neue Mopedkennzeichen und Mofaschilder

Grün muss es sein, das neue Schild für Mopeds und Mofas. Das bisherige blaue Versicherungskennzeichen wird nach dem 28.Februar 2013 ungültig.

Also aufpassen beim Mofaschild und Mopedkennzeichen!

Wer im März noch immer mit seinem bisherigen blauen Versicherungskennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Er/sie fährt dann ohne Haftpflichtdeckung und somit ohne Versicherungsschutz.

Die neuen grünen Schilder bekommen Besitzer von Mofas, Mopeds oder anderen Kleinkrafträdern mit Versicherungskennzeichen-Pflicht bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer.

Unfall­flucht! In welchen Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung?!

Kasko­versicherer zahlen nach einem Unfall nur dann „reibungslos“, wenn der Fahrzeugführer sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt!
Unbedingt muss der Fahrer nach einem Unfall am Tatort bleiben. Ansonsten ist mit diversen „Schwierigkeiten“ zu rechnen. Diese können nicht nur strafrechtlicher Art sein sondern betreffen unmittelbar auch den Versicherungsschutz.

Unfallflucht ist definitiv kein Kavaliersdelikt!

Meine Empfehlung: Wenn sich der oder die Geschädigte nicht auffinden lässt, dann sollte der Unfallverursacher IMMER die Polizei benachrichtigen – am Besten direkt vom Unfallort aus – und dann dort warten, bis diese erscheint und den Unfall dokumentiert.

Zwar urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH, Az. IV ZR 97/11), dass es auch ausreichend sei, wenn dem Versicherungsunternehmen oder dem Agenten des Versicherers unmittelbar der Unfall angezeigt wird, und dieser dann die Leistung nicht verweigern könne. Jedoch muss dies im Zweifel der Versicherungsnehmer nachweisen.

Ein Anruf bei der Polizei kann also eine Menge Ärger verhindern.

Denn ein Unfallflüchtiger gefährdet die Leistung durch seine Vollkasko­-Versicherung und riskiert außerdem eine strafrechtliche Verfolgung des Vergehens, das meistens den Tatbestand der Fahrer- bzw. der Unfallflucht darstellt. Abgesehen vom Verlust der Fahrerlaubnis, also Führerscheinentzug, droht dem Unfallflüchtigen in solchen Strafprozessen eine Geldstrafen oder gar der Frei­heitsentzug.

Bleiben Sie also bitte unbedingt am Unfallort. Warten Sie auf die Polizei, die Ihre Personalien feststellt und dokumentiert, was passiert ist. Lediglich die eigene Adresse zu hinterlassen oder sein „Versichertenkärtchen“, mit den Daten der Haftpflichtversicherung  an die Windschutzscheibe zu klemmen REICHT NICHT AUS!

Wenn Dein „Freund und Helfer“ den Unfall dokumentiert hat, dann klappt es auch mit der Vollkasko!

Hier noch drei informative Links zum Thema Unfallflucht bzw. Fahrerflucht.

Pflegeversicherung – Reform 2013

Fachberatung Demenz – der eva – bietet gut verständliche Informationen zur Reform, der Pflegevesicherung.

Eine neue Reform der Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 2013  in Kraft. Sie bringt diverse Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben bzw. gepflegt werden. Bei Pflegestufe 0 bis 2 gibt es dadurch bis zu 4.250 Euro jährlich mehr. Über die Leistungsverbesserungen und die wichtigsten Änderungen für Versicherte informieren drei Texte von Günther Schwarz von der Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft (eva). Die Texte können kostenfrei über die Internetseite der Alzheimer Beratung heruntergeladen werden.

Link zu den Texten von Günther Schwarz: Hier klicken!!<<<

Wer lieber Papier in der Hand hält, kann sie für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro plus 3 Euro Versandgebühr anfordern bei der Fachberatung Demenz der eva, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.

Als Experte für Pflegeversicherungsleistungen für demenzkranke Menschen erstellt Günther Schwarz seit Jahren gut verständliche Schriften und Broschüren zur Pflegeversicherung für Angehörige demenzkranker Menschen und Fachleute. Sein „Ratgeber zur Pflegeversicherung“ umfasst 24 Seiten. In einer gesonderten Zusammenstellung werden die Leistungsverbesserungen und Regelungen ab 2013 noch einmal gesondert aufgeführt; ein Übersichtsblatt mit allen häuslichen Leistungen rundet das Angebot schließlich ab.

Auf der Internetseite der Alzheimer Beratung gibt es daneben einen Pflege-Rechner als Exceltabelle. Damit können Angehörige demenzkranker Menschen alle Leistungen in der häuslichen Betreuung, Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Budgets im Blick behalten. „Pflegeversicherungsleistungen zu berechnen ist mittlerweile sehr anspruchsvoll geworden, vor allem, wenn mehrere Angebote genutzt werden“, erklärt Günther Schwarz. „Ohne solche Hilfen ist es kaum mehr möglich, selbst den Überblick zu behalten.“ Um die Tabelle zu nutzen, muss ein entsprechendes Programm auf dem PC installiert sein und es müssen Grundkenntnisse im Umgang damit vorhanden sein. Ältere Menschen können hier meist die Unterstützung von Kindern oder Enkeln nutzen, für die dies heute Selbstverständlichkeiten sind.

Rat und Hilfe für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Fachstellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.eva-stuttgart.de/alzheimer-beratung.html

Stiftung Warentest beurteilt Kombi-Tagesgeld VTB Duo

Frankfurt a. M. Im großen Zinstest in der Januar-Ausgabe 1/2012 der Zeitschrift Finanztest, wurden 94 Banken bewertet. Die VTB Direktbank überzeugte dabei als einer der Testsieger im Bereich „Festgeld/Sparbrief für drei Jahre“ mit ihrem Zinsangebot von 4 Prozent.

Gerade für Anleger, die wissen, dass sie ihr Geld für diesen Zeitraum nicht benötigen, ist ein gut verzinstes Festgeld geeignet, schreibt die Finanztest in dem Artikel. Besonders wichtig sei dabei: Spareinlagen bis 100.000 Euro sind  eine sichere Sache, da diese über die Einlagensicherung garantiert sind und dazu zählt auch Tages- bzw. Festgeld.

Unter www.presseportal.de findet sich dazu ein ausführlicher Artikel.
Hier der Link: http://www.presseportal.de/pm/100691/2176442/finanztest-bewertet-das-3-jaehrige-festgeldangebot-der-vtb-direktbank-als-testsieger-im

An Demenz erkrankt – was nun?

Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke

Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.

Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.

Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.

Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.

Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)