Kredit­bearbeitungs­gebühren sind illegal! Fordern Sie Ihr Geld zurück?!

Gerichtliches Verbot der Kreditbearbeitungsgebühren – bisher zahlen nur wenige Banken oder Geldinstitute freiwillig zurück.

Mittlerweile haben acht Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren verboten. Keines dieser Gerichte hält sie mehr für zulässig. Doch zurückgezahlt haben nur einzelne Sparkassen und Auto­finanzierer u. A. die BHW Bausparkasse. Weiterhin behaupten die meisten Banken und Kreditinstitute; Das Geld stünde Ihnen zu.

Eines der Argumente der Banken und Geld- bzw. Kreditinstitute ist hierbei: Nur wenn der Bundesgerichtshof, als dem höchsten deutschen Zivilgericht, die
Kreditgebühren verbiete – dann würde man vielleicht erstatten und zukünftig auf Kreditgebühren verzichten.

Einen schönen Überblick zu diesem Thema und dem aktuellen Sachstand bietet die Stiftung Warentest auf ihren Internetseiten unter folgendem Link:
www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Dort erfährt man auch detailliert, wie man seine – zu unrecht – gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern kann und welche Chancen und Aussichten eine evtl. Klage hat. Weiterhin hält die Stiftung Warentest auch einen Musterbrief zur Rückforderung bereit. Zu beachten ist ebenfalls, dass es anscheinend eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren gibt.

Einen gewissen „Unterhaltungs- und Informationswert“ bieten die Kommentare der Leser zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren, auf den Seiten der Stiftung Warentest.