Schlagwort: Versicherung
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!
Versicherungsbetrug ist immer eine Straftat und wird mit hohen Strafen geahndet. Und, die Aufklärungsquote ist sehr hoch.
Der Versicherungsbranche in Deutschland entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro und damit auch der Solidargemeinschaft der Versicherten und Versicherungsnehmer. Das Prinzip einer Versicherung ist die kollektive Übernahme eines Risikos des Einzelnen. Damit das Ganze funktionieren kann, zahlen viele Versicherungsnehmer einen – im Verhältnis zum Risiko – kleinen Betrag (Versicherungsprämie) beim Versicherungsgeber (der Versicherung) ein. Die Versicherung zahlt dann beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenersatz.
Immer wieder hört man über die Medien vom „großen“ oder „kleinen“ Versicherungsbetrug. Meistens dann, wenn die Täter gestellt und verurteilt sind. Auch der „kleinste“ Versicherungsbetrug ist eine Straftat und durch die Masse der Fälle entsteht ein riesiger Schaden. Bei z. B. Haftpflichtschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro zahlen die Versicherungen in der Regel reibungslos, weil der Aufwand und die Kosten zum Nachweis eines evtl. Versicherungsbetrugs in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.
Was tun wenn der Schaden nicht ersetzt wird?! Der Ombudsmann hilft!
Der Ombudsmann der deutschen Versicherer kann helfen, bei Ärger mit Ihrer Versicherung. Ein Schaden wird nicht reguliert und es droht ein langwieriger und komplizierter Rechtsstreit? Es steht Gutachten gegen Gutachten und möglicherweise muss/soll ein Gericht entscheiden?
In komplexen bzw. komplizierten (Streit-) Fällen gibt es bei Schäden bis zu einer gewissen Höhe die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Versicherer zu wenden. Bei Schäden bis zu 10.000 Euro kann dieser für die Versicherung(en) eine verbindliche Entscheidung treffen.
Ich, Dirk Steinborn, bin kein Jurist und darf/will keine Rechtsauskünfte geben. Ich finde jedoch, dass die Institution des Ombudsmann eine sinnvolle Einrichtung ist. Bietet der Ombudsmann doch eine Chance auf Schlichtung bzw. außergerichtliche Einigung und kann so evtl. helfen einen – vielleicht langwierigen – Rechtsstreit zu vermeiden.
Auf den Internetseiten von Professor Dr. Günter Hirsch also dem Ombudsmann der Versicherungen in Deutschland, wird umfassend über dessen Arbeit informiert.
http://www.versicherungsombudsmann.de
Alles wird grün! – Ab 01.03.2013 gelten neue Mopedkennzeichen und Mofaschilder
Grün muss es sein, das neue Schild für Mopeds und Mofas. Das bisherige blaue Versicherungskennzeichen wird nach dem 28.Februar 2013 ungültig.
Also aufpassen beim Mofaschild und Mopedkennzeichen!
Wer im März noch immer mit seinem bisherigen blauen Versicherungskennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Er/sie fährt dann ohne Haftpflichtdeckung und somit ohne Versicherungsschutz.
Die neuen grünen Schilder bekommen Besitzer von Mofas, Mopeds oder anderen Kleinkrafträdern mit Versicherungskennzeichen-Pflicht bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer.
An Demenz erkrankt – was nun?
Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke
Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.
Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.
Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.
Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.
Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)