Steuertipps für den Ruhestand 

Wenn der Fiskus bei Renten, Erträgen und Jobs kassiert

Was ich als Rentner wissen muss
Was ich als Rentner wissen muss

Der Fiskus bittet auch Rentner zur Kasse: Sie müssen weiterhin Steuern zahlen, nicht nur auf ihre Rente, sondern auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkünfte aus Nebenjobs. In welchen Fällen der Staat kassiert und wie sich Rentenkürzungen und andere Probleme für die Finanzplanung vermeiden lassen, zeigt der Ratgeber „Was ich als Rentner wissen muss“ der Verbraucherzentralen.

Neben dem kompakten Überblick über Steuerfragen erhalten angehende Rentner das nötige Rüstzeug für Entscheidungen rund um Versicherungen und Geldanlagen. Das Buch mit allen aktuellen Regelungen der Rentenreform gibt Tipps zur Anlagestrategie für den Ruhestand und zeigt, welche Policen und Produkte zur Lebenssituation passen. Informationen zum Rentenantrag sowie zur Berechnung der verschiedenen Rentenarten runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Betriebliche Altersvorsorge BAV

Betriebliche Altersvorsorge kann diverse finanzielle Vorteile bieten!

Drum, sei schlau, mach BAV!


Gutenacker.
 Im Januar 2011 erschien ein umfangreicher und informativer Artikel auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung zum Thema betriebliche Altersvorsorge.

Die Überschrift des Artikels lautete:

Betriebliche Altersvorsorge “Wer sie nicht hat, verschenkt Geld”!

Genau so ist es auch! Warum? Das erläutere ich Ihnen gerne hiermit. Aber zunächst die Fakten!

Viel zu wenige Arbeitnehmer in Deutschland nutzen Ihre Chancen und Möglichkeiten!

Sie kennen die BAV nicht oder ihnen wurde evtl. nicht richtig erklärt, wie betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Vorteile die BAV bietet!? Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten für jeden Arbeitnehmer die Altersvorsorge über Ihren Betrieb aufzustocken. So gibt es z.B. Pensionskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direkt- bzw. Pensionszusagen. Welcher Durchführungsweg im Einzelfall möglich ist bestimmt letztlich der Arbeitgeber.

Fakt ist jedoch, dass seit dem 1.1.2002 jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlunggemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG hat.

Übrigens ist es oftmals auch möglich, die Vermögenswirksame Leistung (VL) in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen!

Nutzen Sie Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge für Ihre Rente!

Steuern sparen und
Altersversorgung
aufstocken
Mit einer BAV – betrieblichen Altersversorgung können Sie jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2012 = 2.688 EUR = monatlich 224 EUR) aus Ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialversicherungsfrei für eine zusätzliche Versorgung umwandeln zusätzlich sind noch weitere 1.800,– EUR steuerfrei möglich!.

Entgeltumwandlung – so funktioniert’s

*) inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Annahmen: Pflichtversicherter Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse 1

ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung
Monatliches Bruttoeinkommen

2.200,00 EUR

2.200,00 EUR

./. Gesamtbeitrag (inkl. AG-Zuschüsse)

224,00 EUR

Brutto mit Berücksichtigung der bAV

2.200,00 EUR

1.976,00 EUR

./. Steuerschuld (inkl. SoliZuschlag und Kirchensteuer)
./. Sozialversicherungsabgaben

302,38 EUR
455,95 EUR

242,26 EUR
409,53 EUR

Auszahlungsbetrag

1.441,67 EUR

1.324,21 EUR

 

In diesem Beispiel ist ein monatlicher Gesamtbeitrag von 224,00 EUR zur betrieblichen Altersversorgung mit einem monatlichen Nettoaufwand von nur117,46 EUR möglich. Die Differenz finanziert sich durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Zwar verzichtet der Staat nicht für immer auf seine Steuereinnahmen auf die gewandelten Gehaltsbeträge.

Die Steuerschuld wird gestundet!

Jedoch sind die „Abzüge“ bei Rentern i.d.R. wesentlich kleiner als während der Erwerbstätigkeit!

Die Vorteile überwiegen! Dies sieht auch Alina Fichtner in Ihrem Artikel in der Süddeutschen Zeitung so.

Wie Sie Ihren persönlichen Vorteil am Besten nutzen, berechne ich Ihnen gerne kostenfrei im Rahmen eines persönlichen und unverbindlichen Beratungsgesprächs! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Sie!