Kredit­bearbeitungs­gebühren sind illegal! Fordern Sie Ihr Geld zurück?!

Gerichtliches Verbot der Kreditbearbeitungsgebühren – bisher zahlen nur wenige Banken oder Geldinstitute freiwillig zurück.

Mittlerweile haben acht Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren verboten. Keines dieser Gerichte hält sie mehr für zulässig. Doch zurückgezahlt haben nur einzelne Sparkassen und Auto­finanzierer u. A. die BHW Bausparkasse. Weiterhin behaupten die meisten Banken und Kreditinstitute; Das Geld stünde Ihnen zu.

Eines der Argumente der Banken und Geld- bzw. Kreditinstitute ist hierbei: Nur wenn der Bundesgerichtshof, als dem höchsten deutschen Zivilgericht, die
Kreditgebühren verbiete – dann würde man vielleicht erstatten und zukünftig auf Kreditgebühren verzichten.

Einen schönen Überblick zu diesem Thema und dem aktuellen Sachstand bietet die Stiftung Warentest auf ihren Internetseiten unter folgendem Link:
www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Dort erfährt man auch detailliert, wie man seine – zu unrecht – gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern kann und welche Chancen und Aussichten eine evtl. Klage hat. Weiterhin hält die Stiftung Warentest auch einen Musterbrief zur Rückforderung bereit. Zu beachten ist ebenfalls, dass es anscheinend eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren gibt.

Einen gewissen „Unterhaltungs- und Informationswert“ bieten die Kommentare der Leser zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren, auf den Seiten der Stiftung Warentest.

Unfall­flucht! In welchen Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung?!

Kasko­versicherer zahlen nach einem Unfall nur dann „reibungslos“, wenn der Fahrzeugführer sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt!
Unbedingt muss der Fahrer nach einem Unfall am Tatort bleiben. Ansonsten ist mit diversen „Schwierigkeiten“ zu rechnen. Diese können nicht nur strafrechtlicher Art sein sondern betreffen unmittelbar auch den Versicherungsschutz.

Unfallflucht ist definitiv kein Kavaliersdelikt!

Meine Empfehlung: Wenn sich der oder die Geschädigte nicht auffinden lässt, dann sollte der Unfallverursacher IMMER die Polizei benachrichtigen – am Besten direkt vom Unfallort aus – und dann dort warten, bis diese erscheint und den Unfall dokumentiert.

Zwar urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH, Az. IV ZR 97/11), dass es auch ausreichend sei, wenn dem Versicherungsunternehmen oder dem Agenten des Versicherers unmittelbar der Unfall angezeigt wird, und dieser dann die Leistung nicht verweigern könne. Jedoch muss dies im Zweifel der Versicherungsnehmer nachweisen.

Ein Anruf bei der Polizei kann also eine Menge Ärger verhindern.

Denn ein Unfallflüchtiger gefährdet die Leistung durch seine Vollkasko­-Versicherung und riskiert außerdem eine strafrechtliche Verfolgung des Vergehens, das meistens den Tatbestand der Fahrer- bzw. der Unfallflucht darstellt. Abgesehen vom Verlust der Fahrerlaubnis, also Führerscheinentzug, droht dem Unfallflüchtigen in solchen Strafprozessen eine Geldstrafen oder gar der Frei­heitsentzug.

Bleiben Sie also bitte unbedingt am Unfallort. Warten Sie auf die Polizei, die Ihre Personalien feststellt und dokumentiert, was passiert ist. Lediglich die eigene Adresse zu hinterlassen oder sein „Versichertenkärtchen“, mit den Daten der Haftpflichtversicherung  an die Windschutzscheibe zu klemmen REICHT NICHT AUS!

Wenn Dein „Freund und Helfer“ den Unfall dokumentiert hat, dann klappt es auch mit der Vollkasko!

Hier noch drei informative Links zum Thema Unfallflucht bzw. Fahrerflucht.

Unfälle mit Strom vermeiden!

Titel der Broschüre:
Damit Sie nicht der Schlag trifft…

Logisch erscheint, wenn man eine Glühbirne wechseln will, dass zunächst der Strom ausgeschaltet wird. Sollte man meinen!

Immer wieder kommt es jedoch zu vermeidbaren „Stromunfällen“ im Haushalt.

Wie Sie diese Unfälle mit Strom vermeiden und ihnen aus dem Weg gehen können, erfahren Sie in der Broschüre: „Damit Sie nicht der Schlag trifft“ von: das-sichere-haus-de
Wenn es doch passiert sein sollte, ist eine im Vorfeld abgeschlossene private Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch eine Wohngebäude- oder eine Hausratversicherung durchaus hilfreich.