Nach dem Starkregen – Tipps der Verbraucherzentrale für die Schadensregulierung

(VZ-RLP / 30.05.2016) Der Starkregen der letzten Stunden hat zu etlichen erheblichen Schäden geführt. Im Fall eines Schadens sind Versicherte auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen. Voraussetzung ist, dass die Verträge auch eine so genannte Elementarschadensklausel enthalten, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Die Hausratversicherung kommt beispielsweise dafür auf, wenn Wasser aus der Kanalisation aus tief liegenden Bädern oder Toiletten austritt und Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Haus selbst wie etwa durchfeuchtete oder durch eingetretenes Wasser völlig verdreckte Wände. Eine solche Elementarschadensklausel ist leider noch nicht sehr verbreitet. Sie sollte aber in jeder Hausrat- und Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.

Damit im Schadensfall die Abwicklung möglichst problemlos durchge­führt werden kann, gibt die Versicherungsberatung der Verbraucher­zentrale sieben Tipps für Betroffene:

Unmittelbar nach dem Schadensfall ist es wichtig, eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen. Falls vorhanden, Einkaufsbelege beifügen. Andernfalls gilt es, den Zeitpunkt der Anschaffung und den ungefähren Neupreis aus dem Gedächtnis aufzuschreiben.
Beschädigte Dinge sollten – soweit es geht – zum Schadens­nachweis aufbewahrt werden.
Ist dies nicht möglich, beispielsweise weil eine sofortige Re­paratur notwendig ist, ist es unabdingbar, die beschädigten Teile vor der Reparatur zu fotografieren oder – besser noch – zu filmen. Dies ist ganz besonders wichtig, wenn keine Belege mehr vorhanden sind und die Gegenstände etwa in von der Kommune aufgestellte Container geworfen werden.
Ist ein Gebäude beschädigt, sollten nicht nur detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht, sondern auch gegenseitig beispielsweise mit den Nachbarn Protokolle darüber angefertigt werden. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von Notreparaturen.
Alle Unterlagen, die an die Versicherung gesendet werden, sollten vorher kopiert werden.
Der Kontakt zur Versicherung muss möglichst schriftlich erfolgen. Ein Fax genügt. Der Sendebericht ist unbedingt aufzubewahren. Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, gilt es, am besten vor Zeugen zu telefonieren. Bei telefonischen Leistungszusagen, unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs notieren.
Betroffene sollten sich mit der Schadensregulierung nicht vertrösten lassen. Wer alle Unterlagen vorgelegt hat, kann spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen (§ 11 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Übrigens: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung über­nehmen bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten. Sollte der vorherige Zustand nicht vollständig wieder hergestellt werden können, gibt es außerdem noch einen Anspruch auf Ausgleich der verbliebenen Wertminderung.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/unwetter.

Geschädigte erreichen die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 2848 – 868. Die kostenfreie Beratung ist möglich durch eine Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium.

Wer Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hat oder prüfen will, ob er ausreichend versichert ist, kann sich auch schriftlich an die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale wenden. Sie kann bei Problemen in Schadensfällen die Verhandlungen mit den Versicherern übernehmen. Eine erste Kontaktaufnahme dazu kann per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de erfolgen. Versicherte können sich aber auch schriftlich mit einer kurzen Schilderung des Falls an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4107, 55031 Mainz wenden.

VZ-RLP

Pflichtversicherung gegen Katastrophen!
Ist das sinnvoll oder nur eine unnütze Bevormundung des Bürgers?

Vernunft ist beim Thema Versicherungen aus meiner Sicht viel wichtiger als staatlich verordnete Pflicht.

PflichtversicherungZunächst: Pflichtversicherungen stehe ich – außer bei der Kfz-Haftpflicht und der Jagdhaftpflichtversicherung – äußerst skeptisch gegenüber! Viel wichtiger ist aus meiner persönlichen Sicht, dass die Vernunft „siegt“ – gerade was das Thema Versicherungen angeht. Ausgelöst durch die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre ist eine Diskussion um eine Pflichtversicherung für (Natur-)Katastrophen in der Bundesrepublik Deutschland aufgekommen. Wie einschlägigen Medien zu entnehmen ist, beschäftigt sich die Bundesregierung schon geraume Zeit mit dieser komplexen und schwierigen Thematik.
Nach Ansicht bundesdeutscher Verbraucherschützer sollen Hausbesitzer zum Abschluss einer Versicherung gegen Hochwasser z.B. gezwungen werden. Der Staat soll demnach einen Rechtsanspruch auf solche Versicherungen garantieren.

Ist das sinnvoll? Oder nur eine überflüssige Bevormundung der Bürger?

Ja und nein – aus meiner Sicht jedenfalls! Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis fließen bekanntlich der Fluss Lahn und der Strom Rhein. Und – an deren Ufern leben und wohnen Menschen zum Teil seit Generationen. Menschen die sich bestimmt oft Gedanken zu diesem Thema machen.
Kürzlich hat mich ein sogenannter „Betroffener“ gefragt: „Dirk Steinborn was meinen Sie, als Versicherungsfachmann? Ist es richtig dass unsere Regierung uns u. U. in eine Pflichtversicherung für Katastrophen zwingen will?“

Wenn das Wasser an Rhein und Lahn über die Ufer steigt, sind viele Hausbesitzer gleich in doppelter Hinsicht besorgt. Zum einen über das evtl. Ausmaß des drohenden Schadens zum anderen bzgl. der Frage, wie sich die aus dem/den Schaden/Schäden entstehenden Kosten finanzieren lassen – denn viele Haushalte sind gegen Hochwasser schlichtweg nicht versichert. Aus diesem Grund fordern Verbraucherschützer eine Versicherungspflicht. Die Bundesregierung prüft das zur Zeit, die bundesdeutschen Versicherer sind jedoch eher skeptisch.

Diverse Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten argumentieren ihre Forderung nach einer flächendeckenden Elementarschadenversicherung so: „Ein flächendeckender und bezahlbarer Versicherungsschutz gegen alle möglichen Naturgefahren lasse sich nur mit einer gesetzlichen Versicherungspflicht realisieren.  Hausbesitzer sollen daher zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung verpflichtet werden.

Mit unterschiedlichen Versicherungspolicen lassen sich Schäden durch Naturgefahren versichern. Durch die verbundene Gebäudeversicherung sind z.B. Schadensereignisse durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser absicherbar. Außerdem ist bei vielen Anbietern auch ein Einschluss der Gefahr Elementarschäden möglich, wodurch das Gebäude gegen die Risiken Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser und Schneedruck und Lawinen versichert werden kann.
Ca. 1.800.000.000 € wurden von den Versicherern gemäß Angabe des GDV – des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft nach dem Hochwasser in 07.2013 an geschädigte Versicherte ausgezahlt. Etwa 65% der Häuser in Deutschland sind aber nicht gegen Elementarschäden versichert – so gab der GDV im März diesen Jahres an.
Das bedeutet, dass jeder der nicht versichert ist im Schadensfall keine Leistung erhält, wenn nicht der Staat „zur Hilfe eilt“.
Eigenvorsorge ist hier meiner Meinung nach sehr wichtig. Eine Einführung der Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ist – aus meiner Sicht – nicht sinnvoll. Auch die GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch gab an, dass sie dies nicht für einen erfolgversprechenden Weg halte.
Allerdings unterscheiden sich unsere Gründe.
Frau Janosch sagte, dass die Kosten der Pflichtversicherung auch Inhaber von Eigentumswohnungen betreffen würden und Vermieter die Beiträge auf ihre Mieter umlegen dürften. Und dass es fraglich sei, ob ein Bewohner im 13. Stock eines Hochhauses für die Schäden an einem Einfamilienhaus beispielsweise in einem Hochrisikogebiet an der Elbe bezahlen wolle.
Für mich ist dies bei einer Pflichtversicherung weniger entscheidend – steckt ja im Wort, dass hier keiner gefragt wird, ob er oder sie will – oder nicht!
Ich glaube, dass die Versicherungen auch bei der Pflichtversicherung nicht auf eine Einteilung der Risiken nach Gefahrenzonen – wie etwa schon heute nach ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) – verzichten würden.
Und so zahlt jeder eine Prämie gemäß seines Standortes – natürlich auch der Besitzer einer Eigentumswohnung und der Mieter im 13. Stock, die oftmals auch über Kellerräume verfügen. Allerdings bezweifle ich, dass sich eine solche Versicherungspflicht komplett umsetzen lässt, da möglicherweise der ein oder andere Hausbesitzer sich den fälligen Beitrag oder eine ggf. hohe Selbstbeteiligung im Vertrag nicht leisten können wird. Schon heute scheitert bei einigen meiner Kunden der Wunsch nach der nötigen und oftmals auch gewünschten Absicherung des Risikos Elementarschaden an den Kosten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Meinung, dass „derzeit das Finden einer Versicherung für Menschen in besonders gefährdeten Regionen einem Glücksspiel gleiche“ und dass “alle Gefahrenarten wie etwa Sturm und Hochwasser in einer Police zu bündeln, die Versicherung bezahlbar bleiben ließe“. Wie ich oben zuvor schrieb, scheitert eine Eindeckung des Risikos in Regionen, in denen es zur Zeit möglich ist, schon heute oftmals an den Kosten. Wer kann annehmen, dass sich diese Pflichtversicherung alle Hauseigentümer leisten können, wenn dann noch die bisher nicht versicherungsfähigen Risiken hinzu kommen.
Auch der Vorschlag der Verbraucherschützer, dass der Staat bei sehr hohen Schäden den Versicherern unter die Arme greifen solle, um ihnen die Bedenken gegenüber der Versicherungspflicht zu nehmen, halte ich für den falschen Ansatz.

Fazit: Die Lösung für das Problem, kann meines Erachtens nicht durch die Einführung einer Pflichtversicherung gelöst werden. Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik den Menschen die Frage zu stellen, ob ein Leben und Wohnen in den Gefahrenzonen sinnig ist, welche Auflagen für Neubauten in den gefährdeten Regionen nötig sind oder zum Nachdenken anzuregen, ob ein Neubau im Hochwassergebiet überhaupt sinnvoll ist. Nicht zu vergessen ist auch, dass viele dieser Probleme durch Menschenhand verursacht wurden etwa durch Begradigungen der Gewässerläufe oder Eingriffe in die natürlichen Überflutungsflächen.
Natürlich muss sich die Allgemeinheit auch entscheiden, was ihr etwa die Erhaltung des Kölner Domes oder die seit Jahrhunderten gewachsene Kultur in Dresden wert ist und dann die Kosten für den Erhalt tragen. Nur mit Vernunft – und nicht mit einer Versicherungspflicht – kann das Problem angegangen werden.
Denn dann und nur dann könnte mal eine Ursache angegangen werden anstatt wie so oft deren Auswirkung.

Wärmedämmung am Haus lohnt sich nicht!!

Laut einer aktuellen KfW-Studie lohnt sich Wärmedämmung an Wohngebäuden nicht!!

Die große Lüge von der Wärmedämmung
Artikel von: Die Welt-Online

Wer Dämmplatten an seine Fassade klebt, spart Heizkosten – glauben viele. Doch die Rechnung geht nicht auf. Eine Studie zeigt: Die Kosten der Sanierung übersteigen die Einsparungen. Und zwar deutlich.
Der Artikel stammt von Richard Haimann, veröffentlicht auf: Die Welt-Online

Hier der Link zum Artikel über Wärmedämmung:

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article114866146/Die-grosse-Luege-von-der-Waermedaemmung.html

Unfälle mit Strom vermeiden!

Titel der Broschüre:
Damit Sie nicht der Schlag trifft…

Logisch erscheint, wenn man eine Glühbirne wechseln will, dass zunächst der Strom ausgeschaltet wird. Sollte man meinen!

Immer wieder kommt es jedoch zu vermeidbaren „Stromunfällen“ im Haushalt.

Wie Sie diese Unfälle mit Strom vermeiden und ihnen aus dem Weg gehen können, erfahren Sie in der Broschüre: „Damit Sie nicht der Schlag trifft“ von: das-sichere-haus-de
Wenn es doch passiert sein sollte, ist eine im Vorfeld abgeschlossene private Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch eine Wohngebäude- oder eine Hausratversicherung durchaus hilfreich.