Alle Jahre wieder…

…KFZ-Versicherung – heute ist das Ende der Wechselfrist

Die Kündigung muss spätestens am 30.11. beim bisherigen Versicherer vorliegen. Ein Fax (Kündigung) ist ausreichend.

Auch hier gilt, wie so oft im Leben, das günstigste Angebot ist nicht unbedingt immer das Beste, für den Versicherungsnehmer. Gerade bei der KFZ-Versicherung bedeutet das, dass man erst einmal ganz genau schaut, was man für einen Schutz braucht. Dann erst macht ein Preisangebot und u.U. ein anschliessender Wechsel der bisherigen Versicherung erst wirklich Sinn.

Die Sache mit den Äpfeln und den Birnen…
Vergleiche hinken schonmal etwas

Die diversen Vergleichs-Portale im Internet erleichtern einem die Tarifsuche. Nach erfolgter (und umfangreicher) Dateneingabe bekommt man die diversen Angebote nach Preisen gestaffelt angezeigt.

Nur sollte man eines nicht vergessen:

Vergleichsportale wollen eben auch nur Geld verdienen! Dies wird über entsprechende Provisionen realisiert und bildet nie den gesamten Markt ab. Wer nicht mindestens drei dieser Vergleichs-Portale befragt und sich eine eigene Meinung zu bildet, legt u.U. Bares drauf und ist evtl. schlechter versichert wie zuvor.

Kfz-Versicherung – Unfall verursacht – Haftpflichtschaden

Es hat gekracht – Zufall oder Absicht?

Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Versicherer vermuten, dass jeder 10. Autounfall provoziert und somit Absicht ist.

Auto KFZ-Versicherung
Auto KFZ-Versicherung

Stellen Sie sich vor, dass Sie an einer Ihnen bestens bekannten Kreuzung, die Sie schon des Öfteren befahren haben, mit Ihrem Auto ankommen. Sie halten wie immer an und schauen, ob einer kommt. Sie sehen nach rechts – frei, Sie schauen links – auch frei. Sie fahren los und ein plötzlich von rechts kommendes Fahrzeug kracht in Ihre Fahrzeug-Seite. Das ankommende Fahrzeug hatten Sie übersehen. Solche Unfälle passieren schlichtweg und sind einfach menschliches Versagen…

Ein Unfall, wie dieser kommt wahrscheinlich täglich mehrfach vor.

Die Frage ist; haben Sie das Auto wirklich übersehen oder war es einfach vorher nicht sichtbar da und beschleunigte unter Umständen aus dem Stand in Ihre rechte Fahrzeugseite?

Meistens bemerken die Opfer den Betrug nicht.

Sollten Sie aber den Verdacht hegen, dass bei einem Unfall etwas nicht stimmt, dann rufen Sie bitte die Polizei. Die Polizei soll hier nicht die Schuld feststellen oder gar Recht sprechen. Sondern lediglich dokumentieren, Spuren sichern und protokollieren. Schreiben Sie sich die Namen des Beamten am Telefon und später der Kollegen am Unfallort auf und lassen Sie sich bitte die Tagebuchnummer des Protokolls geben. Das „Knöllchen“ sollte es ihnen Wert, wenn Sie den Verdacht haben,  Betrugsopfer zu sein.

Machen Sie Fotos. Fast jeder ist heute mit einem Smartphone oder Handy ausgestattet. Benutzen Sie dieses und fotografieren Sie alles – auch wenn Unfallgegner oder Polizei schon Bilder gemacht haben. Machen Sie Fotos von Bremsspuren, abgebrochenen Teilen, die auf der Fahrbahn liegen, von ihrem Fahrzeug, vom gegnerischen Fahrzeug, vom Unfallort, der Lage und möglichst aus verschiedenen Perspektiven. Alles kann in diesem Zusammenhang wichtig sein!!

Sofort nach der Unfalldokumentation räumen Sie bitte die Straße und geben diese für den Verkehr frei. Um den fließenden Verkehr nicht länger als nötig zu behindern und selbst den Gefahrenbereich schnellstmöglich zu verlassen.

Stellen Sie fest, mit wem Sie es zu tun haben. Tauschen Sie die Namen und Anschriften aus und lassen Sie sich den Personalausweis des Unfallgegners zeigen.

Machen Sie eine Skizze des Unfalls.

UND geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Das Kann zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen.

Unfallbetrug ist beweisbar. Ein Gutachter kann feststellen, ob die Spuren an den beschädigten Fahrzeugen mit der Schilderung des Unfallherganges zusammen passen, ob etwa das herannahende Fahrzeug gebremst oder beschleunigt hat.

Wenn Sie den Verdacht haben, betrogen zu werden, dann handeln Sie bitte und nehmen Sie nicht das Geschehene einfach hin.

Sparen bei der Kfz-Versicherung

Wird die Autoversicherung 2014 teurer oder günstiger? Ganz genau weiss das niemand! Ganz klar: Preise vergleichen lohnt sich immer. Auf dem Internetportal der Welt findet sich ein informativer Artikel zum Thema sparen bei der Kfz-Versicherung.

☛ Zum Artikel: Sparen bei der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung 2013 wechseln

Herbstzeit – Wechselzeit
Tipps der Verbraucherzentrale für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach – insbesondere, wenn nun schon im zweiten Jahr hintereinander die Jahresrechnung mit einer saftigen Beitragserhöhung verbunden ist. Angesichts des immer undurchsichtigeren Tarifdschungels rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich vorher genau zu informieren. Damit der Wechsel möglichst problemlos über die Bühne gehen kann und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, gibt die Verbraucherzentrale sechs wichtige Tipps für Wechselwillige:

1. Prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können. Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, sondern nur zu dem Datum, das dem Beginn der Police entspricht.

2. Lesen Sie sich die Versicherungsbestimmungen genau durch, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag setzen. Sonst kann es zum Beispiel im Schadensfall zu einer teuren Überraschung kommen. Nach Unterlagen, die der Verbraucherzentrale vorliegen, gibt es mittlerweile Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren 100 Euro im Jahr.

3. Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. „Uns liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Die lapidare Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

4. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft die Versicherungsvorschriften erfüllen können, wenn Sie zur Beitragsersparnis Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren. „Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer, ältere Fahrer oder Garagenfahrzeuge sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllen kann“, so Wortberg. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.

5. Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall aber verursacht man einen Verkehrsunfall, ohne versichert zu sein, und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

6. Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter telefonisch vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie auch in diesem Fall den Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man durch eine Zahlung unter Vorbehalt den Betrag nicht als bindend anerkennt und selbstverständlich danach noch eine Prüfung und Rückforderung durchführen kann.

Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags 9 bis 13 und mittwochs 13 bis 17 am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht 2013 Bundesweit

Neue Regional- bzw. Typklassen 2013

Wie jedes Jahr im Spätsommer werden auch für das Jahr 2013 für alle Autotypen in Deutschland die neuen Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung berechnet.

Wenigere und billigere Schäden bedeuten eine günstigere Typklasse für den jeweiligen Autotyp. Das wiederum bedeutet keine negativen Auswirkungen bezüglich der Typklassen auf die nächste Beitragsrechnung. Steigt hingegen die Typklasse, kann auch ihre Beitragsrechnung steigen. Denn die Typ- ist neben der Regionalklasse und einigen anderen individuellen Merkmalen ein Kriterium für die Bemessung der Beitragshöhe zu den Kfz-Versicherungen.

Für die meisten Fahrzeughalter dürfte auch 2013 alles beim Alten bleiben. Hier noch ein kurzer Link für diejenigen die es genauer wissen wollen. Auf den Internetseite der GDV Gesamtverband deutschen Versicherungswirtschaft gibt’s die ausführliche Übersicht dazu.
Hier der Link: GDV – Die neuen Regionalklassen 2013 sind da: