Pflichtversicherung gegen Katastrophen!
Ist das sinnvoll oder nur eine unnütze Bevormundung des Bürgers?

Vernunft ist beim Thema Versicherungen aus meiner Sicht viel wichtiger als staatlich verordnete Pflicht.

PflichtversicherungZunächst: Pflichtversicherungen stehe ich – außer bei der Kfz-Haftpflicht und der Jagdhaftpflichtversicherung – äußerst skeptisch gegenüber! Viel wichtiger ist aus meiner persönlichen Sicht, dass die Vernunft „siegt“ – gerade was das Thema Versicherungen angeht. Ausgelöst durch die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre ist eine Diskussion um eine Pflichtversicherung für (Natur-)Katastrophen in der Bundesrepublik Deutschland aufgekommen. Wie einschlägigen Medien zu entnehmen ist, beschäftigt sich die Bundesregierung schon geraume Zeit mit dieser komplexen und schwierigen Thematik.
Nach Ansicht bundesdeutscher Verbraucherschützer sollen Hausbesitzer zum Abschluss einer Versicherung gegen Hochwasser z.B. gezwungen werden. Der Staat soll demnach einen Rechtsanspruch auf solche Versicherungen garantieren.

Ist das sinnvoll? Oder nur eine überflüssige Bevormundung der Bürger?

Ja und nein – aus meiner Sicht jedenfalls! Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis fließen bekanntlich der Fluss Lahn und der Strom Rhein. Und – an deren Ufern leben und wohnen Menschen zum Teil seit Generationen. Menschen die sich bestimmt oft Gedanken zu diesem Thema machen.
Kürzlich hat mich ein sogenannter „Betroffener“ gefragt: „Dirk Steinborn was meinen Sie, als Versicherungsfachmann? Ist es richtig dass unsere Regierung uns u. U. in eine Pflichtversicherung für Katastrophen zwingen will?“

Wenn das Wasser an Rhein und Lahn über die Ufer steigt, sind viele Hausbesitzer gleich in doppelter Hinsicht besorgt. Zum einen über das evtl. Ausmaß des drohenden Schadens zum anderen bzgl. der Frage, wie sich die aus dem/den Schaden/Schäden entstehenden Kosten finanzieren lassen – denn viele Haushalte sind gegen Hochwasser schlichtweg nicht versichert. Aus diesem Grund fordern Verbraucherschützer eine Versicherungspflicht. Die Bundesregierung prüft das zur Zeit, die bundesdeutschen Versicherer sind jedoch eher skeptisch.

Diverse Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten argumentieren ihre Forderung nach einer flächendeckenden Elementarschadenversicherung so: „Ein flächendeckender und bezahlbarer Versicherungsschutz gegen alle möglichen Naturgefahren lasse sich nur mit einer gesetzlichen Versicherungspflicht realisieren.  Hausbesitzer sollen daher zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung verpflichtet werden.

Mit unterschiedlichen Versicherungspolicen lassen sich Schäden durch Naturgefahren versichern. Durch die verbundene Gebäudeversicherung sind z.B. Schadensereignisse durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser absicherbar. Außerdem ist bei vielen Anbietern auch ein Einschluss der Gefahr Elementarschäden möglich, wodurch das Gebäude gegen die Risiken Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser und Schneedruck und Lawinen versichert werden kann.
Ca. 1.800.000.000 € wurden von den Versicherern gemäß Angabe des GDV – des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft nach dem Hochwasser in 07.2013 an geschädigte Versicherte ausgezahlt. Etwa 65% der Häuser in Deutschland sind aber nicht gegen Elementarschäden versichert – so gab der GDV im März diesen Jahres an.
Das bedeutet, dass jeder der nicht versichert ist im Schadensfall keine Leistung erhält, wenn nicht der Staat „zur Hilfe eilt“.
Eigenvorsorge ist hier meiner Meinung nach sehr wichtig. Eine Einführung der Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ist – aus meiner Sicht – nicht sinnvoll. Auch die GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch gab an, dass sie dies nicht für einen erfolgversprechenden Weg halte.
Allerdings unterscheiden sich unsere Gründe.
Frau Janosch sagte, dass die Kosten der Pflichtversicherung auch Inhaber von Eigentumswohnungen betreffen würden und Vermieter die Beiträge auf ihre Mieter umlegen dürften. Und dass es fraglich sei, ob ein Bewohner im 13. Stock eines Hochhauses für die Schäden an einem Einfamilienhaus beispielsweise in einem Hochrisikogebiet an der Elbe bezahlen wolle.
Für mich ist dies bei einer Pflichtversicherung weniger entscheidend – steckt ja im Wort, dass hier keiner gefragt wird, ob er oder sie will – oder nicht!
Ich glaube, dass die Versicherungen auch bei der Pflichtversicherung nicht auf eine Einteilung der Risiken nach Gefahrenzonen – wie etwa schon heute nach ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) – verzichten würden.
Und so zahlt jeder eine Prämie gemäß seines Standortes – natürlich auch der Besitzer einer Eigentumswohnung und der Mieter im 13. Stock, die oftmals auch über Kellerräume verfügen. Allerdings bezweifle ich, dass sich eine solche Versicherungspflicht komplett umsetzen lässt, da möglicherweise der ein oder andere Hausbesitzer sich den fälligen Beitrag oder eine ggf. hohe Selbstbeteiligung im Vertrag nicht leisten können wird. Schon heute scheitert bei einigen meiner Kunden der Wunsch nach der nötigen und oftmals auch gewünschten Absicherung des Risikos Elementarschaden an den Kosten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Meinung, dass „derzeit das Finden einer Versicherung für Menschen in besonders gefährdeten Regionen einem Glücksspiel gleiche“ und dass “alle Gefahrenarten wie etwa Sturm und Hochwasser in einer Police zu bündeln, die Versicherung bezahlbar bleiben ließe“. Wie ich oben zuvor schrieb, scheitert eine Eindeckung des Risikos in Regionen, in denen es zur Zeit möglich ist, schon heute oftmals an den Kosten. Wer kann annehmen, dass sich diese Pflichtversicherung alle Hauseigentümer leisten können, wenn dann noch die bisher nicht versicherungsfähigen Risiken hinzu kommen.
Auch der Vorschlag der Verbraucherschützer, dass der Staat bei sehr hohen Schäden den Versicherern unter die Arme greifen solle, um ihnen die Bedenken gegenüber der Versicherungspflicht zu nehmen, halte ich für den falschen Ansatz.

Fazit: Die Lösung für das Problem, kann meines Erachtens nicht durch die Einführung einer Pflichtversicherung gelöst werden. Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik den Menschen die Frage zu stellen, ob ein Leben und Wohnen in den Gefahrenzonen sinnig ist, welche Auflagen für Neubauten in den gefährdeten Regionen nötig sind oder zum Nachdenken anzuregen, ob ein Neubau im Hochwassergebiet überhaupt sinnvoll ist. Nicht zu vergessen ist auch, dass viele dieser Probleme durch Menschenhand verursacht wurden etwa durch Begradigungen der Gewässerläufe oder Eingriffe in die natürlichen Überflutungsflächen.
Natürlich muss sich die Allgemeinheit auch entscheiden, was ihr etwa die Erhaltung des Kölner Domes oder die seit Jahrhunderten gewachsene Kultur in Dresden wert ist und dann die Kosten für den Erhalt tragen. Nur mit Vernunft – und nicht mit einer Versicherungspflicht – kann das Problem angegangen werden.
Denn dann und nur dann könnte mal eine Ursache angegangen werden anstatt wie so oft deren Auswirkung.

Pflegefall – was tun? Leitfaden für die passende Versorgung

Pflegefall - was tun?
Pflegefall – was tun?

VZ-RLP. Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen Betroffene und Angehörige oft in kurzer Zeit wichtige und weitreichende Entscheidungen treffen. Soll die Pflege zuhause oder in einem Heim stattfinden? Wer soll sie übernehmen? Wann, wo und wie wird finanzielle Unterstützung beantragt? Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hierbei eine kompakte Hilfestellung. Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind weitere Themen. Zudem erfahren die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten. Informationen zur Bedeutung und Reichweite einer Vorsorge-Vollmacht sowie Tipps für Berufstätige über gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,

E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

VZ-RLP

Lebensrisiken privat sinnvoll absichern

Auf den Staat allein ist kein Verlass mehr – private Eigenvorsorge ist unbedingt erforderlich

Rhein-Lahn-Kreis. Inzwischen hat der demografische Wandel alle europäischen Länder erfasst. Deutschland steht hier nicht allein. In unserem Land ist der Fortschritt der Entwicklung am weitesten. In Deutschland ist der Anteil der Menschen älter 65 gemessen an der Gesamtbevölkerung höher als in jedem anderen Land Europas.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) gab den Anteil der über 65 Jährigen in 2010 mit 20,7 Prozent der Einwohner an. Tendenz steigend. Dort wird erwartet, dass sich diese Quote auf etwa ein Drittel erhöht.

Für die Rentner ist diese Entwicklung der Überalterung eine Katastrophe.

Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Rentner versorgen und zeitgleich auch immer länger, da die Lebenserwartung der Menschen immer weiter steigt. Damit die Finanzierung der gesetzlichen Rente trotzdem gesichert bleibt, wurde bereits vor Jahren eine Senkung des Rentenniveaus beschlossen und das Renteneintrittsalter erhöht.

Eigenvorsorge ist daher für die Rentner von Morgen wichtiger den je. Nur wer frühzeitig mit seiner privaten Altersvorsorge beginnt hat im Rentenalter ein Chance, seinen Lebensstand zu halten. Denn nur lange Laufzeiten begünstigen den Zinseszinseffekt und sind daher unverzichtbar. Die Zinsen werden hoffentlich nicht dauerhaft so niedrig bleiben.

Private Absicherung ist auch wichtig für andere (Lebens-) Risiken – angefangen mit dem Lebensrisiko Berufsunfähigkeit oder dem Hinterbliebenenschutz im Todesfalls und nicht zuletzt bei der Absicherung im Pflegefall sind die Lücken der gesetzlichen Versicherungen sehr groß.

Die Absicherung dieser Risiken ist inzwischen absolut notwendig.

 Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsrente?

20% der Arbeitnehmer in Deutschland werden im Laufe ihres Leben berufsunfähig, gibt das Statistische Bundesamt an. Der Anteil der Berufsunfähigen – der Erwerbsgeminderten (in der Sprache der gesetzlichen Rentenversicherung) – infolge psychischer Erkrankung wie Burnout u.ä. steigt. Viel zu wenige haben für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – nur etwa 15% der Deutschen.

Meines Erachtens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, neben der privaten Haftpflichtversicherung, die wichtigste aller privaten Versicherungen und sollte Pflicht sein!

Für diesen wichtigen Schutz gilt ähnlich der Altersvorsorge: Je früher, umso besser!

In jungen Jahren sind diese Verträge noch halbwegs bezahlbar. Die Höhe des Beitrages für eine Berufsunfähigkeits-versicherung – kurz BU-Rente – berechnet sich nach dem Eintrittsalter, dem Endalter, dem abzusichernden Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden.

Besteht zur Absicherung der Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der seine Familie, seine Kinder, Lebens- oder Ehepartner in Falle seines Ablebens versorgen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist die preiswerteste Art und Weise seine Hinterbliebenen vor dem existenziellen Aus zu bewahren und dramatische finanziellen Einbußen bzw. drastische Einschränkungen im gewohnten Lebensstandard zu vermeiden. Wenn sie das Einkommen des Hauptverdieners zu Grunde legen, empfehle ich eine Todesfallabsicherung in Höhe von 300 – 500 % des jährlichen Nettoeinkommens zu wählen.

Haben Sie bereits über eine private Pflegezusatzversicherung nachgedacht?

Kinder haften für Ihre Eltern! Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. In Deutschland sind dies zur Zeit ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. Ein Zahl, die bis 2050 auf viereinhalb Millionen Menschen steigen kann. Fast jeder Bundesbürger wird demzufolge irgendwann mit dem Thema Pflege konfrontiert werden.

Sie werden Angehörige z.B. die Eltern pflegen müssen oder deren Versorgung im Pflegefall (mit)finanzieren. Ebenso können sie selbst zum Pflegefall werden. Die anfallenden Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur begrenzt und nicht ausreichend gedeckt. Die Lücke dessen, was die Pflegeversicherung zahlt zu den tatsächlichen Kosten muss von den Einkünften z.B. der Rente und dem Vermögen des Pflegebedürftigen ausgeglichen werden. Ist dies nicht ausreichend oder sind die Mittel aufgebraucht werden die Kinder zur Kasse gebeten.

Eine private Pflegeversicherung – ein Pflegetagegeld – hilft ihnen ihren eigenen Pflegefall zu finanzieren und die Kinder vor finanziellem Schaden zu bewahren.

 

Tipps für Wintersportler – Richtig versichert in die Weihnachtsferien

(VZ-RLP / 16.12.2013) Wer sich in den Weihnachtsferien auf alpine Pisten begibt, sollte vorher seinen Versicherungsschutz überprüfen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Lücken im Versicherungsschutz können hier schnell zum Kostenrisiko werden. Spezielle Wintersportversicherungen sind aber nicht unbedingt notwendig, wenn der vorhandene Versicherungsschutz alltagstauglich ist. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Diese schützt etwa bei Schadensersatzansprüchen, wenn das Snowboard sich selbständig macht und jemanden verletzt. Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn man durch einen Sturz invalide wird. Sie übernimmt, je nach versicherter Summe, zumindest auch einen Teil der Bergungskosten nach einem Sturz. Fährt man zum Wintersport ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Diese gleicht die gesetzlichen Leistungslücken aus und sollte ebenfalls möglichst hohe Rettungs- und Bergungskosten beinhalten. Denn gerade beim Wintersport gehen z.B. die Kosten für eine Rettung per Hubschrauber schnell in die Tausende.

Auch im Hotel am Urlaubsort ist die eigene Skiausrüstung beispielsweise vor Verlust nach Einbruch oder Raub im Rahmen der Hausratversicherung geschützt. Eine Reisegepäckversicherung zum Schutz vor Diebstahl ist eher entbehrlich, denn die Auflagen an die eigenen Sorgfaltspflichten sind sehr hoch.
Wer sich vor Ort lieber die neuesten Skier oder Boards ausleiht, sollte zunächst bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob dort per Sonderklausel gemietete oder geliehene Gegenstände mitversichert werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte man direkt beim Verleiher eine Wintersport-Geräteversicherung abschließen.

Fragen rund um den notwendigem Versicherungsschutz beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale telefonisch unter 09001 / 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils dienstags und mittwochs von 9 bis16 Uhr. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

PS: Selbstverständlich berate ich, Dirk Steinborn, den Interessierten ebenfalls gerne und ausführlich zum Thema „richtig versichert in den Wintersport“.
Einfach ☛ anrufen  oder eine ☛ E-Mail schicken!! Gerne rufe ich Sie auch zurück!

Augen auf beim Onlinekauf!

Geschenkekauf – es muss nicht immer online sein!
Wie man Risiken im Netz erkennen und vermeiden kann

(VZ-RLP / 13.12.2013) Kurz vor Weihnachten boomt der Einkauf im Netz. PC, Tablet und Smartphone machen eine schnelle und bequeme Bestellung möglich. Mit wenigen Klicks lassen sich Angebote vieler Anbieter übersichtlich vergleichen und sehr günstige Preise finden. Doch im Netz lauern besondere Gefahren, die im Vor-Ort-Handel nicht bestehen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Typische Risiken: Betrügerische Online-Shops kassieren Vorkasse, liefern die bestellte Ware aber nicht aus. Mitunter bearbeiten unseriöse Unternehmen Retouren nicht ordnungsgemäß und zahlen Geld nicht zurück. Nicht allen ausländischen Anbietern ist auf dem ersten Blick anzusehen, dass ihr Sitz nicht innerhalb Deutschlands oder der EU liegt. Auch viele Online-Händler aus Fernost oder den USA richten ihr Angebot mittlerweile auf deutsche Verbraucher aus, verschweigen bei der Bestellung allerdings meist anfallende Zollgebühren. Die Überraschung ist dann groß, wenn man das erwartete Paket erst nach Zahlung dieser Gebühren in Empfang nehmen kann.
„Es muss nicht immer online sein“, sagt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Auch im Einzelhandel vor Ort können Verbraucherinnen und Verbraucher manches günstige Schnäppchen finden.“ Wer in Ladengeschäften kauft, umgeht Versandkosten oder ungünstige Zeiten für die Paketzustellung. Außerdem müssen nicht bei jedem Händler persönliche Daten hinterlassen werden, was zu mehr Werbung führen kann. Unterschiedlich sind jedoch die Möglichkeiten zur Rückgabe von Ware, wenn diese nicht gefällt. „Nur wenn das Geschäft vor Ort seinen Kunden ein Rückgaberecht ausdrücklich einräumt, können Waren auch bei Nichtgefallen problemlos zurückgegeben werden“, so Gollner. Anders als beim stationären Einzelhandel haben Kunden im Online-Shop fast immer ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Um sich vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Shopping zu schützen, sollte man einige Tipps der Verbraucherzentrale beachten:

· Prüfen Sie auf der Homepage des Anbieters, ob der Firmennamen, ein Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer angegeben sind. So können Sie leicht feststellen, in welchem Land die Firma ansässig ist und wohin Sie sich bei Problemen wenden können.

· Informieren Sie sich in Bewertungsportalen vor dem Kauf über Anbieter, die Ihnen bislang unbekannt sind. Je mehr Bewertungen Sie auf unterschiedlichen Seiten lesen, desto besser schützen Sie sich vor gefälschten Beiträgen.

· Achten Sie darauf, ob die Preisangaben vollständig sind. Besonders bei außereuropäischen Anbietern ist Vorsicht angezeigt. Lieferkosten, Einfuhrsteuern oder Zölle sind oft nicht ausgewiesen.

· Verwenden Sie ein sicheres Zahlungsmittel. Geld, das Sie per Überweisung oder Geldtransferdienst übertragen, können Sie nicht wie im Lastschriftverfahren selbst zurückholen. Bei der Zahlung mit Kreditkarte oder einem Internet-Bezahldienst können Bezahlvorgänge bei betrügerischen Abbuchungen meist rückabgewickelt werden.

· Achten Sie auf eine detaillierte Auftragsbestätigung und heben Sie diese auf. So können Sie bei Bedarf nach­weisen, zu welchem Preis Sie bestellt haben. Erkundigen Sie sich vor allem bei hochwer­tigen Produkten nach dem Inhalt von Garantien und telefonischen Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen.

· Lassen Sie sich nach Möglichkeit nicht auf Vorkasse ein und vereinba­ren Sie möglichst eine Lieferung per Rechnung. Wer Vorauskasse leistet, verliert bei Lie­ferproble­men das wirksamste Mittel, seine Rechte durchzu­setzen.

· Gehen Sie mit persönlichen Daten sparsam um, um sich vor Datenmissbrauch zu schützen.

· Vorsicht ist bei Bestellungen im Ausland geboten. Eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ist meist we­gen der hohen Transportkosten eine teure Angele­gen­heit. Außerdem kann die Durchsetzung von Reklamationen teuer und aufwendig werden.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel. (06131) 28 48 – 85
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