Pflegefall – was tun? Leitfaden für die passende Versorgung

Pflegefall - was tun?
Pflegefall – was tun?

VZ-RLP. Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen Betroffene und Angehörige oft in kurzer Zeit wichtige und weitreichende Entscheidungen treffen. Soll die Pflege zuhause oder in einem Heim stattfinden? Wer soll sie übernehmen? Wann, wo und wie wird finanzielle Unterstützung beantragt? Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hierbei eine kompakte Hilfestellung. Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind weitere Themen. Zudem erfahren die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten. Informationen zur Bedeutung und Reichweite einer Vorsorge-Vollmacht sowie Tipps für Berufstätige über gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,

E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

VZ-RLP

Pflegeversicherung – Infos der Verbraucherzentrale

Sämtliche Leistungen kompakt erklärt – Infopaket zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Ratgeber Verbraucher Zentrale
Infos zur Pflegeversicherung

Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt: Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung? Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung? Welche Hilfsmittel werden bezahlt?

Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentralen bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen. Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

„Pflege-Bahr“ unter Beschuss

Staatlich geförderte Tarife für eine private Pflegeversicherung taugen nichts.

Der sogenannte „Pflege-Bahr“ ist unter heftigen Beschuss geraten. Zu recht, wie ich finde. Nach Ansicht der Stiftung Warentest taugen die staatlich geförderten Tarife nicht, um im evtl. Pflegefall die entstehende Finanzlücke adäquat zu schließen. Im aktuellen Test der Zeitschrift „Finanztest“ ist der Tenor eindeutig – Finger Weg vom „Pflege-Bahr“!! Oft seien die Vertragsbedingungen deutlich schlechter, als bei nicht geförderten Produkten. Die, Anfang diesen Jahres, eingeführte staatliche Förderung zur privaten Pflegeversicherung und nach dem Gesundheitsminister „Pflege-Bahr“ getaufte Zulage von fünf Euro pro Monat sollte Anreize zur privaten Pflegeversicherung setzen.

Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift „Finanztest“ 23 Pflege-Tagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung und 17 mit Förderung verglichen. Das Ergebnis des Tests: Die geförderten Tarife sind nicht zu empfehlen.

„Finanztest“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sagt zum Thema „Pflege-Bahr“: „Der „Pflege-Bahr“ löst das Absicherungsproblem der weitaus überwiegenden Zahl der Verbraucher nicht“! Häufig sei nur eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat versichert – bei einer evtl. intensiven Pflege müssten die Verbraucher jedoch 1500 bis 1800 Euro im Monat aus der eigenen Tasche finanzieren.
Und weiter: „Das Abschließen eines geförderten Tarifs ist nur dann sinnvoll, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn junge Leute bereits ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben„.

Hier einige Links zum Thema „Pflege-Bahr“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung

http://www.sueddeutsche.de/geld/pflegeversicherung-stiftung-warentest-warnt-vor-pflege-bahr-1.1650803

http://www.tagesschau.de/inland/pflege-zusatzvorsorge102.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/verbraucherexperten-raten-ab-pflege-bahr-deckt-finanzluecke-im-pflegefall-nicht_aid_961806.html

Selbstverständlich gilt, wie immer hier in diesem Blog: Wenn Sie Fragen zum Thema private Pflegeversicherung oder zum „Pflege-Bahr“ haben – kontaktieren Sie mich. Ich beantworte Ihre Fragen gerne – kostenlos und unverbindlich!
Nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion, denn dann profitieren auch die anderen Leser des Blogs von Ihren Fragen und meinen Antworten.

Pflegeversicherung – Reform 2013

Fachberatung Demenz – der eva – bietet gut verständliche Informationen zur Reform, der Pflegevesicherung.

Eine neue Reform der Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 2013  in Kraft. Sie bringt diverse Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben bzw. gepflegt werden. Bei Pflegestufe 0 bis 2 gibt es dadurch bis zu 4.250 Euro jährlich mehr. Über die Leistungsverbesserungen und die wichtigsten Änderungen für Versicherte informieren drei Texte von Günther Schwarz von der Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft (eva). Die Texte können kostenfrei über die Internetseite der Alzheimer Beratung heruntergeladen werden.

Link zu den Texten von Günther Schwarz: Hier klicken!!<<<

Wer lieber Papier in der Hand hält, kann sie für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro plus 3 Euro Versandgebühr anfordern bei der Fachberatung Demenz der eva, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.

Als Experte für Pflegeversicherungsleistungen für demenzkranke Menschen erstellt Günther Schwarz seit Jahren gut verständliche Schriften und Broschüren zur Pflegeversicherung für Angehörige demenzkranker Menschen und Fachleute. Sein „Ratgeber zur Pflegeversicherung“ umfasst 24 Seiten. In einer gesonderten Zusammenstellung werden die Leistungsverbesserungen und Regelungen ab 2013 noch einmal gesondert aufgeführt; ein Übersichtsblatt mit allen häuslichen Leistungen rundet das Angebot schließlich ab.

Auf der Internetseite der Alzheimer Beratung gibt es daneben einen Pflege-Rechner als Exceltabelle. Damit können Angehörige demenzkranker Menschen alle Leistungen in der häuslichen Betreuung, Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Budgets im Blick behalten. „Pflegeversicherungsleistungen zu berechnen ist mittlerweile sehr anspruchsvoll geworden, vor allem, wenn mehrere Angebote genutzt werden“, erklärt Günther Schwarz. „Ohne solche Hilfen ist es kaum mehr möglich, selbst den Überblick zu behalten.“ Um die Tabelle zu nutzen, muss ein entsprechendes Programm auf dem PC installiert sein und es müssen Grundkenntnisse im Umgang damit vorhanden sein. Ältere Menschen können hier meist die Unterstützung von Kindern oder Enkeln nutzen, für die dies heute Selbstverständlichkeiten sind.

Rat und Hilfe für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Fachstellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.eva-stuttgart.de/alzheimer-beratung.html

Der Pflegefall tritt unerwartet ein! Hoffentlich haben Sie „richtig“ vorgesorgt?!

Der Pflege-Fall tritt oft schneller ein als gedacht!

Klug handelt – wer sich und seinen Kindern – Pflege-Kosten erspart!

Helga K. ist heute 71 Jahre alt, mit sechzig Jahren wurde sie zur Witwe. Bis zu ihrem fünfundsechzigsten Lebensjahr hat sie als Produktionshelferin in einer Fabrik gearbeitet. Dann ging sie in den wohlverdienten Ruhestand und genoss ihn – jedoch nur ein halbes Jahr!

Der doppelseitige Hirninfarkt kam plötzlich und überraschend, wodurch ihr Sehnerv fast komplett zerstört und ihre Feinmotorik nahezu funktionsunfähig wurde.

Seit 1,5 Jahren arbeiten ihre Nieren nur noch eingeschränkt und sie muss 3mal wöchentlich zur Dialyse.

Helga K. ist nun seit 6 Jahren auf ständige Hilfe angewiesen!

Ihre große Familie – fünf Kinder – sind ein Glücks- und heutzutage auch ein Ausnahmefall. Zwei ledige Kinder wohnen mit Ihr im eigenen Zweifamilienhaus. Eine alleinlebende Tochter wohnt ganz in der Nähe und 2 weitere verheiratete Söhne leben mit ihren Familien etwas weiter weg.

Die Angehörigen sind berufstätig und können für die Pflege ihrer Mutter nur sehr wenig Zeit aufbringen. Eine Pflegekraft wurde eingestellt, durch die eine Ganztagsbetreuung für Helga K. möglich wurde.

Die Kosten von ca. 1350€ pro Monat, plus Kost und Logis sind jedoch erheblich und kein Pappenstiel.

Helga K. ist kein Einzelfall – dennoch hat sie Glück im Unglück!
Sie hat fünf verantwortungsvolle Kinder, die alle ein eigenes Einkommen haben und sie dadurch unterstützen können. Damit sie in ihrer gewohnten Umgebung weiterleben kann und nicht in
ein – erheblich teureres – Pflegeheim muss!

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Helga K. ein monatliches Pflegegeld der Pflegestufe 2 – in Höhe von derzeit 430€.
Die Rente der Witwe beträgt netto etwa 900€. Die Pflegekosten und den Unterhalt für ihren Haushalt könnte die Frau ohne die finanzielle Hilfe Ihrer Kinder, nicht bestreiten.

Die Töchter und Söhne zahlen jeden Monat ca. 650€ zu.

Sie haben den Betrag nach ihren finanziellen Möglichkeiten unterschiedlich aufgeteilt.

*Geld, dass sie für ihre eigene Pflege-, Kranken-, Unfall- und Altersvorsorge selbst dringend benötigen würden!

Sie kann ihr Haus behalten und muss nicht den Weg zum Sozialamt gehen, um die hohen Kosten für ihre häusliche Pflege bezuschussen zu lassen.

Viele Senioren im Alter von Helga K. sind alleinstehend oder haben nur ein oder zwei Kinder.

Somit sind ohne zuvor getroffene private Vorsorge – im Pflegefall – recht schnell ihre Ersparnisse und/oder ihr Haus los.

*Wie viel Eigenvorsorge ist nötig?

Sollten Sie besser eine Pflege-Tagegeld-Versicherung, eine Pflegerente oder doch eine Pflegekostenversicherung als Absicherung wählen?

Was kostet eine solche Versicherung genau?

Sie können mehr tun, als Ihnen heute bewusst ist – für weniger Aufwand, als Sie glauben!
Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Rufen Sie mich an!

Dirk Steinborn – Finanz-, Versicherungs- und Investmentberatung