Pflegefall – was tun? Leitfaden für die passende Versorgung

Pflegefall - was tun?
Pflegefall – was tun?

VZ-RLP. Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen Betroffene und Angehörige oft in kurzer Zeit wichtige und weitreichende Entscheidungen treffen. Soll die Pflege zuhause oder in einem Heim stattfinden? Wer soll sie übernehmen? Wann, wo und wie wird finanzielle Unterstützung beantragt? Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hierbei eine kompakte Hilfestellung. Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind weitere Themen. Zudem erfahren die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten. Informationen zur Bedeutung und Reichweite einer Vorsorge-Vollmacht sowie Tipps für Berufstätige über gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,

E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

VZ-RLP

Lebensrisiken privat sinnvoll absichern

Auf den Staat allein ist kein Verlass mehr – private Eigenvorsorge ist unbedingt erforderlich

Rhein-Lahn-Kreis. Inzwischen hat der demografische Wandel alle europäischen Länder erfasst. Deutschland steht hier nicht allein. In unserem Land ist der Fortschritt der Entwicklung am weitesten. In Deutschland ist der Anteil der Menschen älter 65 gemessen an der Gesamtbevölkerung höher als in jedem anderen Land Europas.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) gab den Anteil der über 65 Jährigen in 2010 mit 20,7 Prozent der Einwohner an. Tendenz steigend. Dort wird erwartet, dass sich diese Quote auf etwa ein Drittel erhöht.

Für die Rentner ist diese Entwicklung der Überalterung eine Katastrophe.

Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Rentner versorgen und zeitgleich auch immer länger, da die Lebenserwartung der Menschen immer weiter steigt. Damit die Finanzierung der gesetzlichen Rente trotzdem gesichert bleibt, wurde bereits vor Jahren eine Senkung des Rentenniveaus beschlossen und das Renteneintrittsalter erhöht.

Eigenvorsorge ist daher für die Rentner von Morgen wichtiger den je. Nur wer frühzeitig mit seiner privaten Altersvorsorge beginnt hat im Rentenalter ein Chance, seinen Lebensstand zu halten. Denn nur lange Laufzeiten begünstigen den Zinseszinseffekt und sind daher unverzichtbar. Die Zinsen werden hoffentlich nicht dauerhaft so niedrig bleiben.

Private Absicherung ist auch wichtig für andere (Lebens-) Risiken – angefangen mit dem Lebensrisiko Berufsunfähigkeit oder dem Hinterbliebenenschutz im Todesfalls und nicht zuletzt bei der Absicherung im Pflegefall sind die Lücken der gesetzlichen Versicherungen sehr groß.

Die Absicherung dieser Risiken ist inzwischen absolut notwendig.

 Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsrente?

20% der Arbeitnehmer in Deutschland werden im Laufe ihres Leben berufsunfähig, gibt das Statistische Bundesamt an. Der Anteil der Berufsunfähigen – der Erwerbsgeminderten (in der Sprache der gesetzlichen Rentenversicherung) – infolge psychischer Erkrankung wie Burnout u.ä. steigt. Viel zu wenige haben für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – nur etwa 15% der Deutschen.

Meines Erachtens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, neben der privaten Haftpflichtversicherung, die wichtigste aller privaten Versicherungen und sollte Pflicht sein!

Für diesen wichtigen Schutz gilt ähnlich der Altersvorsorge: Je früher, umso besser!

In jungen Jahren sind diese Verträge noch halbwegs bezahlbar. Die Höhe des Beitrages für eine Berufsunfähigkeits-versicherung – kurz BU-Rente – berechnet sich nach dem Eintrittsalter, dem Endalter, dem abzusichernden Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden.

Besteht zur Absicherung der Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der seine Familie, seine Kinder, Lebens- oder Ehepartner in Falle seines Ablebens versorgen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist die preiswerteste Art und Weise seine Hinterbliebenen vor dem existenziellen Aus zu bewahren und dramatische finanziellen Einbußen bzw. drastische Einschränkungen im gewohnten Lebensstandard zu vermeiden. Wenn sie das Einkommen des Hauptverdieners zu Grunde legen, empfehle ich eine Todesfallabsicherung in Höhe von 300 – 500 % des jährlichen Nettoeinkommens zu wählen.

Haben Sie bereits über eine private Pflegezusatzversicherung nachgedacht?

Kinder haften für Ihre Eltern! Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. In Deutschland sind dies zur Zeit ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. Ein Zahl, die bis 2050 auf viereinhalb Millionen Menschen steigen kann. Fast jeder Bundesbürger wird demzufolge irgendwann mit dem Thema Pflege konfrontiert werden.

Sie werden Angehörige z.B. die Eltern pflegen müssen oder deren Versorgung im Pflegefall (mit)finanzieren. Ebenso können sie selbst zum Pflegefall werden. Die anfallenden Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur begrenzt und nicht ausreichend gedeckt. Die Lücke dessen, was die Pflegeversicherung zahlt zu den tatsächlichen Kosten muss von den Einkünften z.B. der Rente und dem Vermögen des Pflegebedürftigen ausgeglichen werden. Ist dies nicht ausreichend oder sind die Mittel aufgebraucht werden die Kinder zur Kasse gebeten.

Eine private Pflegeversicherung – ein Pflegetagegeld – hilft ihnen ihren eigenen Pflegefall zu finanzieren und die Kinder vor finanziellem Schaden zu bewahren.

 

Tipps für Wintersportler – Richtig versichert in die Weihnachtsferien

(VZ-RLP / 16.12.2013) Wer sich in den Weihnachtsferien auf alpine Pisten begibt, sollte vorher seinen Versicherungsschutz überprüfen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Lücken im Versicherungsschutz können hier schnell zum Kostenrisiko werden. Spezielle Wintersportversicherungen sind aber nicht unbedingt notwendig, wenn der vorhandene Versicherungsschutz alltagstauglich ist. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Diese schützt etwa bei Schadensersatzansprüchen, wenn das Snowboard sich selbständig macht und jemanden verletzt. Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn man durch einen Sturz invalide wird. Sie übernimmt, je nach versicherter Summe, zumindest auch einen Teil der Bergungskosten nach einem Sturz. Fährt man zum Wintersport ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Diese gleicht die gesetzlichen Leistungslücken aus und sollte ebenfalls möglichst hohe Rettungs- und Bergungskosten beinhalten. Denn gerade beim Wintersport gehen z.B. die Kosten für eine Rettung per Hubschrauber schnell in die Tausende.

Auch im Hotel am Urlaubsort ist die eigene Skiausrüstung beispielsweise vor Verlust nach Einbruch oder Raub im Rahmen der Hausratversicherung geschützt. Eine Reisegepäckversicherung zum Schutz vor Diebstahl ist eher entbehrlich, denn die Auflagen an die eigenen Sorgfaltspflichten sind sehr hoch.
Wer sich vor Ort lieber die neuesten Skier oder Boards ausleiht, sollte zunächst bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob dort per Sonderklausel gemietete oder geliehene Gegenstände mitversichert werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte man direkt beim Verleiher eine Wintersport-Geräteversicherung abschließen.

Fragen rund um den notwendigem Versicherungsschutz beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale telefonisch unter 09001 / 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils dienstags und mittwochs von 9 bis16 Uhr. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

PS: Selbstverständlich berate ich, Dirk Steinborn, den Interessierten ebenfalls gerne und ausführlich zum Thema „richtig versichert in den Wintersport“.
Einfach ☛ anrufen  oder eine ☛ E-Mail schicken!! Gerne rufe ich Sie auch zurück!

Augen auf beim Onlinekauf!

Geschenkekauf – es muss nicht immer online sein!
Wie man Risiken im Netz erkennen und vermeiden kann

(VZ-RLP / 13.12.2013) Kurz vor Weihnachten boomt der Einkauf im Netz. PC, Tablet und Smartphone machen eine schnelle und bequeme Bestellung möglich. Mit wenigen Klicks lassen sich Angebote vieler Anbieter übersichtlich vergleichen und sehr günstige Preise finden. Doch im Netz lauern besondere Gefahren, die im Vor-Ort-Handel nicht bestehen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Typische Risiken: Betrügerische Online-Shops kassieren Vorkasse, liefern die bestellte Ware aber nicht aus. Mitunter bearbeiten unseriöse Unternehmen Retouren nicht ordnungsgemäß und zahlen Geld nicht zurück. Nicht allen ausländischen Anbietern ist auf dem ersten Blick anzusehen, dass ihr Sitz nicht innerhalb Deutschlands oder der EU liegt. Auch viele Online-Händler aus Fernost oder den USA richten ihr Angebot mittlerweile auf deutsche Verbraucher aus, verschweigen bei der Bestellung allerdings meist anfallende Zollgebühren. Die Überraschung ist dann groß, wenn man das erwartete Paket erst nach Zahlung dieser Gebühren in Empfang nehmen kann.
„Es muss nicht immer online sein“, sagt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Auch im Einzelhandel vor Ort können Verbraucherinnen und Verbraucher manches günstige Schnäppchen finden.“ Wer in Ladengeschäften kauft, umgeht Versandkosten oder ungünstige Zeiten für die Paketzustellung. Außerdem müssen nicht bei jedem Händler persönliche Daten hinterlassen werden, was zu mehr Werbung führen kann. Unterschiedlich sind jedoch die Möglichkeiten zur Rückgabe von Ware, wenn diese nicht gefällt. „Nur wenn das Geschäft vor Ort seinen Kunden ein Rückgaberecht ausdrücklich einräumt, können Waren auch bei Nichtgefallen problemlos zurückgegeben werden“, so Gollner. Anders als beim stationären Einzelhandel haben Kunden im Online-Shop fast immer ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Um sich vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Shopping zu schützen, sollte man einige Tipps der Verbraucherzentrale beachten:

· Prüfen Sie auf der Homepage des Anbieters, ob der Firmennamen, ein Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer angegeben sind. So können Sie leicht feststellen, in welchem Land die Firma ansässig ist und wohin Sie sich bei Problemen wenden können.

· Informieren Sie sich in Bewertungsportalen vor dem Kauf über Anbieter, die Ihnen bislang unbekannt sind. Je mehr Bewertungen Sie auf unterschiedlichen Seiten lesen, desto besser schützen Sie sich vor gefälschten Beiträgen.

· Achten Sie darauf, ob die Preisangaben vollständig sind. Besonders bei außereuropäischen Anbietern ist Vorsicht angezeigt. Lieferkosten, Einfuhrsteuern oder Zölle sind oft nicht ausgewiesen.

· Verwenden Sie ein sicheres Zahlungsmittel. Geld, das Sie per Überweisung oder Geldtransferdienst übertragen, können Sie nicht wie im Lastschriftverfahren selbst zurückholen. Bei der Zahlung mit Kreditkarte oder einem Internet-Bezahldienst können Bezahlvorgänge bei betrügerischen Abbuchungen meist rückabgewickelt werden.

· Achten Sie auf eine detaillierte Auftragsbestätigung und heben Sie diese auf. So können Sie bei Bedarf nach­weisen, zu welchem Preis Sie bestellt haben. Erkundigen Sie sich vor allem bei hochwer­tigen Produkten nach dem Inhalt von Garantien und telefonischen Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen.

· Lassen Sie sich nach Möglichkeit nicht auf Vorkasse ein und vereinba­ren Sie möglichst eine Lieferung per Rechnung. Wer Vorauskasse leistet, verliert bei Lie­ferproble­men das wirksamste Mittel, seine Rechte durchzu­setzen.

· Gehen Sie mit persönlichen Daten sparsam um, um sich vor Datenmissbrauch zu schützen.

· Vorsicht ist bei Bestellungen im Ausland geboten. Eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ist meist we­gen der hohen Transportkosten eine teure Angele­gen­heit. Außerdem kann die Durchsetzung von Reklamationen teuer und aufwendig werden.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel. (06131) 28 48 – 85
fsj-politik@vz-rlp.de
www.vz-rlp.de

Riskante Umweltinvestments – Faltblatt der Verbraucherzentrale informiert

(VZ-RLP / 09.12.2013) Mit Umweltschutz und Energiewende Geld verdienen – das klingt nach einer verlockenden Idee, die nicht nur ein gutes Gewissen, sondern auch gute Renditen verspricht. „Gerade in Zeiten niedriger Zinsen suchen Anleger nach Alternativen zu klassischen Sparanlagen“, weiß Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Doch auch Unternehmen aus umweltfreundlichen Branchen können keine Wunder bewirken. Wie in anderen Branchen gilt: Hohe Renditeversprechen sind immer mit hohen Risiken verbunden.

Vorsicht ist insbesondere geboten bei Beteiligungen und direkten Investitionen in einzelne Unternehmen oder Projekte, beispielsweise in einen Wind- oder Solarpark oder eine Holzplantage. Scheitert ein solches Projekt oder geht das Unternehmen pleite, droht der Totalverlust der Geldanlage, warnt Beckerle. Anleger sollten generell immer zuerst ihre persönlichen Anlageziele und Prioritäten festlegen und danach das passende Produkt suchen. Steht die Sicherheit an erster Stelle, sind Unternehmensbeteiligungen ungeeignet. Diese und weitere Tipps sowie Hinweise auf Fallstricke bei Solarenergie, Windenergie, Biogas, Wald und Holz enthält der Flyer „Riskante Umweltinvestments“ der Verbraucherzentralen. Er ist kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich. Postversand erfolgt gegen Einsendung von 0,58 Euro in Briefmarken durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.

Für weitere Informationen:
Sylvia Beckerle, Referentin für Finanzdienstleistungen