Riester-Rente – auch zu Niedrigzinszeiten stabil

Die gesetzlichen Renten werden immer niedriger! Die private Rentenversicherung ist unumgänglich. Die Riester-Rente ist dabei eine – allzu oft außer Acht gelassene – Möglichkeit, die aber viele Vorteile für alle Förderberechtigten bringt.

Durch die staatlichen Zulagen bietet die Riester-Rente eine sichere Rendite für die Altersvorsorge, unabhängig vom derzeit niedrigen Zinssatz, der Rentenmärkte und der Unbeständigkeit der Aktienmärkte bleiben die Zulagen konstant. Auch die Mindesthöhe der Auszahlung wird garantiert. Es gibt in jedem Fall eine Auszahlung in Höhe der bis dahin eingezahlten Beiträge und geflossenen Zulagen.
Für Familien mit Kindern lohnt sich ein Riester-Vertrag über den Zulagenvorteil. Grundzulage 154€, Kinderzulagen für Kinder, die vor 2008 geboren wurden beträgt 185 € und für Kinder, die nach 2008 geboren wurden 300 € pro Kind.
Damit die vollen Zulagen fließen muss ein Mindestbeitrag entsprechend 4% des Vorjahresbruttos aber mind. in Höhe von 60€ (Sockelbetrag) pro Jahr in den Vertrag eingehen. Die Zulagen reduzieren dabei den Eigenbeitrag – sie werden wie Eigenbeitrag angerechnet.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin verdient 20000 € im Jahr, ist allein erziehende Mutter und hat zwei kleine Kinder. Ihr Gesamtbeitrag beträgt 4% von 20000€, also 800 € pro Jahr. Abzüglich der ihr zustehenden Zulagen von 754 € würde ihr Eigenbeitrag nur 46€ betragen. In diesem Fall ist der Mindesteigenbeitrag von 60€ pro Jahr zu leisten, also von 5€ im Monat. Die gesamte Sparleistung beträgt in diesem Fall sogar 814 €, wovon 754 € der Staat bezahlt.
Bei einer Laufzeit von 30 Jahren ergibt das eine Rendite von unglaublichen 8,5 %.???? Vorteile für junge Sparer bis 25 sind, dass für kleines Geld rentabel in eine private Altersvorsorge investiert werden kann und dass im ersten Jahr eine Extra-Zulage in Höhe von 200€ vom Staat dazu gezahlt wird.
Beispiel: Ein Auszubildender mit einem Jahreseinkommen von 6800 € im Jahr möchte etwas für die private Altersvorsorge tun. Jahresbeitrag /4% vom Brutto): 272 € Im 1. Jahr reichen also 60 € Sockelbeitrag + Grundzulage 154 € * 200€ Startbonus für eine Sparleistung von 414 €. Personen mit hohem Einkommen können beim „Riestern“ den Steuervorteil nutzen, indem die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug von der Steuer abgesetzt werden. Sie nutzen also eine Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteil zugleich.
52500 € Bruttoverdienst pro Jahr ergibt eine Einzahlung von 2100 € pro Jahr. Die Steuerersparnis liegt bei 790 € abzüglich der 154 € Grundzulage; welche direkt in den Riestersparvertag fließt. D.h. 636 € weniger Steuern, die auf das Einkommen fällig werden. Wer ist Riester berechtigt? Riesterzulagen berechtigt, also unmittelbar förderfähig sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen oder beamtet sind. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Riester-Sparern können auch riestern, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind – Sie sind mittelbar berechtigt die Zulage zu erhalten.

Ihr/Euer
Dirk Steinborn