Bei eBay privat verkaufen – so geht’s „richtig“!

Wie Sie, als „privater“ Verkäufer, auf eBay korrekt mit der Haftung umgehen. 

Private Verkäufer auf eBay sind grundsätzlich – aus naheliegenden Gründen – immer daran interessiert ihre Haftung für die verkaufte Ware auszuschließen. Hier gilt es rechtliche Fallstricke zu beachten, um keine juristischen Probleme zu bekommen. Zu diesem wichtigen Thema hat die Zeitschrift Test, von der Stiftung Warentest herausgegeben, in der aktuellen Ausgabe 5/2013 jetzt einen informativen Artikel veröffentlicht. Dort erklären die Rechts-Experten der Stiftung Warentest, wie das ausschließen der Haftung richtig gemacht wird.

Im Grunde ist es ganz einfach! Es genügt, laut den Rechts-Experten der Stiftung Warentest, ein einziger Satz.

Nämlich: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Jede weitere/andere Formulierung sorgt für Verwirrung und hebt unter Umständen den Ausschluss der Gewährleistung, also der Haftung bei z.B. versteckten Mängeln, wieder auf.

Nach geltendem Recht muss auch ein Privatverkäufer für einwandfreie Ware einstehen. Die Fairness den Mitmenschen gegenüber gebietet entsprechend korrekt beschriebene Ware, also auch bekannter Fehler und/oder Mängel. Die obengenannte Formulierung, ist kein Freifahrtschein für vorsätzlichen Betrug!

Wer sich umfassender zum Thema verkaufen auf eBay informieren möchte kann das hier, unter folgendem, Link tun:

http://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/