Berufsunfähigkeit – das verdrängte Risiko

Für Berufsunfähigkeit richtig vorsorgen

Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Berufsunfähigkeit gezielt absichern

(VZ-RLP /19.01.2018) Mit der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre wird es immer unwahrscheinlicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobs bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand durchhalten. Statistisch muss jeder Vierte seine Beschäftigung früher aufgeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb neben der privaten Haftpflicht ein absolutes Muss. Trotzdem werden die Berufsunfähigkeits-Policen relativ wenig verkauft: Die Absicherung ist nicht ganz billig und die richtige Versicherung zu finden nicht immer einfach. Unterstützung bei diesem wichtigen Kapitel der privaten Vorsorge bietet der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“.

Das Buch hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihren finanziellen Bedarf abzuschätzen, und informiert über die Lücken der staatlichen Rentenversicherung. Es erklärt, auf welche Vertragsbedingungen es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt und wie der Anspruch im Fall der Fälle geltend gemacht wird. Die kniffligen Themen Antragsstellung und Vorerkrankungen werden ebenfalls ausführlich behandelt. Praxisbeispiele, jede Menge Expertentipps und Tarifübersichten runden das Informationsangebot ab.

Der Ratgeber hat 190 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.

Wann haften Kinder für ihre Eltern? Wichtige Tipps und Fallbeispiele zum Thema Unterhaltspflicht

 

(VZ-RLP / 28.04.2017) Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden? Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter einspringen? Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegereform.

Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er oder sie sich leisten kann. Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.

Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Buchhandel erhältlich.

Was Mieter dürfen und müssen – Aktueller Überblick über die Rechtslage

(VZ-RLP /28.12.2016) Die meisten Haushalte in Deutschland leben zur Miete. Was sie und ihre Vermieter dürfen und was nicht, steht zum Großteil nicht in Gesetzen, sondern wurde erst von Gerichten entschieden. Um ihre Rechte und Pflichten zu kennen, brauchen Mieter deshalb einen aktuellen Überblick über das gesprochene Recht. Genau diesen liefert der neu aufgelegte Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der Verbraucherzentralen – thematisch gegliedert und zum Nachschlagen aufbereitet. Das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund verfasste Buch gibt Sicherheit in vielen Situationen, in denen es immer wieder zu Konflikten kommt.
Die grundlegend überarbeitete und erweiterte Neuauflage setzt bei den Anforderungen an Mietverträge an. Über zahlreiche typische Streitgründe deckt der Ratgeber Themen bis zum Auszug aus der Wohnung ab. Es geht um Mängel und deren Beseitigung sowie Mietminderungen, um Schönheitsreparaturen, Modernisierungen und Eigentümerwechsel. Auch die Fragen, wann Mieterhöhungen gerechtfertigt sind und wie Betriebskosten umgelegt werden dürfen, werden ausführlich beleuchtet. Tipps für Beweissicherung und Co. helfen bei der Vorbereitung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Dank seinem Stichwortregister liefert das umfangreiche Buch auch schnelle Antworten auf akute Fragen.

Der Ratgeber umfasst 384 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Was tun, wenn jemand stirbt? Hilfestellung für Angehörige

(VZ-RLP / 18.10.2016) Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Hinterbliebene trotz ihrer Trauer in kurzer Zeit viele Dinge regeln. Bestattung und Trauerfeier sind zu planen, Freunde und Verwandte zu benachrichtigen, Versicherungen zu informieren. Hilfreich ist es in dieser persönlichen Ausnahmesituation, wenn wichtige Fragen bereits vorab geklärt wurden. Viele Aufgaben lassen sich auch an ein Bestattungsunternehmen übertragen. Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentralen hilft dabei, Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen und als Hinterbliebener den Überblick zu behalten.

Das Buch informiert über die verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt auf, mit welchen Kosten zu rechnen ist. So sind unter anderem die Friedhofsgebühren von 75 Städten enthalten. Fristen und Formalien für Versicherungen und Steuer sind weitere Themen. Eine Entlastung für Angehörige bietet eine umfangreiche Checkliste, in der vom Bestattungswunsch über die Sozialversicherungs- und Bankdaten bis zu Passwörtern viele Informationen hinterlegt werden können, die nach einem Todesfall wichtig werden.

Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und im Buchhandel erhältlich.

Katzenelnbogen – Nomen et omen?! Ja und wir Einricher finden das gut so…

… auch wenn eine Journalistin des WESER-KURIER dies ein wenig despektierlich in der Einleitung zu einem ihrer Artikel nutzt. Ja liebe Frau Antje Stürmann bei uns – in und um Katzenelnbogen herum – sagen sich „Hase und Fuchs“  gute Nacht. Keine Frage!! Wir sind im eher ländlichen Raum Deutschlands beheimatet und das ist gut so!! Bietet dies doch mindestens genauso viele Vor- wie Nachteile gegenüber den „großen“ Ballungsräumen. Sicher ist die Verbandgemeinde Katzenelnbogen (der sog. Einrich), und auch unser schönes kleines Katzenelnbogen, kein „Global Player“ dennoch haben die Grafen von Katzenelnbogen einstmals eine nicht unerhebliche Rolle bei der Gestaltung der Deutschen Geschichte gespielt. Hinsichtlich unserer Historie, einer landschaftlich wundervollen Lage – am Fuße des Taunus gelegen, einer verschwindend geringen Kriminalitätsrate und vielen herzlichen Menschen, haben wir in Katzenelnbogen und der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen einiges zu bieten!
Liebe Frau Stürmann, anstatt mich hier weiter in der Beschreibung der vielen Vorzüge unserer schönen Heimat zu vertiefen, habe ich mir überlegt Sie lieber hierher einzuladen und Ihnen einen ganzen Tag lang unser schönes Städtchen Katzenelnbogen und das Umland der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen, nämlich den schönen Einrich, zu zeigen.
Was halten Sie davon?
Mit freudlichen Grüßen Ihr Dirk Steinborn

PS: Ich bin in Gutenacker, in der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen (dem sog. Einrich) aufgewachsen und lebe mit meiner Familie gerne hier. Des Weiteren befindet sich mein seit vielen Jahren Arbeitsplatz, sprich mein Büro, direkt in Katzenelnbogen und Sie dürfen mich gerne als absoluten Lokalpatrioten sehen!

Hier noch der Link zu oben erwähntem Artikel von Frau Stürmann. Erschienen im WESER-KURIER (online) am 09.10.2016.
http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Auf-in-die-weite-Welt-nach-Katzenelnbogen-_arid,1472299.html