Pflegeversicherung – Reform 2013

Fachberatung Demenz – der eva – bietet gut verständliche Informationen zur Reform, der Pflegevesicherung.

Eine neue Reform der Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 2013  in Kraft. Sie bringt diverse Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben bzw. gepflegt werden. Bei Pflegestufe 0 bis 2 gibt es dadurch bis zu 4.250 Euro jährlich mehr. Über die Leistungsverbesserungen und die wichtigsten Änderungen für Versicherte informieren drei Texte von Günther Schwarz von der Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft (eva). Die Texte können kostenfrei über die Internetseite der Alzheimer Beratung heruntergeladen werden.

Link zu den Texten von Günther Schwarz: Hier klicken!!<<<

Wer lieber Papier in der Hand hält, kann sie für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro plus 3 Euro Versandgebühr anfordern bei der Fachberatung Demenz der eva, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.

Als Experte für Pflegeversicherungsleistungen für demenzkranke Menschen erstellt Günther Schwarz seit Jahren gut verständliche Schriften und Broschüren zur Pflegeversicherung für Angehörige demenzkranker Menschen und Fachleute. Sein „Ratgeber zur Pflegeversicherung“ umfasst 24 Seiten. In einer gesonderten Zusammenstellung werden die Leistungsverbesserungen und Regelungen ab 2013 noch einmal gesondert aufgeführt; ein Übersichtsblatt mit allen häuslichen Leistungen rundet das Angebot schließlich ab.

Auf der Internetseite der Alzheimer Beratung gibt es daneben einen Pflege-Rechner als Exceltabelle. Damit können Angehörige demenzkranker Menschen alle Leistungen in der häuslichen Betreuung, Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Budgets im Blick behalten. „Pflegeversicherungsleistungen zu berechnen ist mittlerweile sehr anspruchsvoll geworden, vor allem, wenn mehrere Angebote genutzt werden“, erklärt Günther Schwarz. „Ohne solche Hilfen ist es kaum mehr möglich, selbst den Überblick zu behalten.“ Um die Tabelle zu nutzen, muss ein entsprechendes Programm auf dem PC installiert sein und es müssen Grundkenntnisse im Umgang damit vorhanden sein. Ältere Menschen können hier meist die Unterstützung von Kindern oder Enkeln nutzen, für die dies heute Selbstverständlichkeiten sind.

Rat und Hilfe für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Fachstellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.eva-stuttgart.de/alzheimer-beratung.html

Stiftung Warentest beurteilt Kombi-Tagesgeld VTB Duo

Frankfurt a. M. Im großen Zinstest in der Januar-Ausgabe 1/2012 der Zeitschrift Finanztest, wurden 94 Banken bewertet. Die VTB Direktbank überzeugte dabei als einer der Testsieger im Bereich „Festgeld/Sparbrief für drei Jahre“ mit ihrem Zinsangebot von 4 Prozent.

Gerade für Anleger, die wissen, dass sie ihr Geld für diesen Zeitraum nicht benötigen, ist ein gut verzinstes Festgeld geeignet, schreibt die Finanztest in dem Artikel. Besonders wichtig sei dabei: Spareinlagen bis 100.000 Euro sind  eine sichere Sache, da diese über die Einlagensicherung garantiert sind und dazu zählt auch Tages- bzw. Festgeld.

Unter www.presseportal.de findet sich dazu ein ausführlicher Artikel.
Hier der Link: http://www.presseportal.de/pm/100691/2176442/finanztest-bewertet-das-3-jaehrige-festgeldangebot-der-vtb-direktbank-als-testsieger-im

An Demenz erkrankt – was nun?

Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke

Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.

Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.

Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.

Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.

Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)

Unfälle mit Strom vermeiden!

Titel der Broschüre:
Damit Sie nicht der Schlag trifft…

Logisch erscheint, wenn man eine Glühbirne wechseln will, dass zunächst der Strom ausgeschaltet wird. Sollte man meinen!

Immer wieder kommt es jedoch zu vermeidbaren „Stromunfällen“ im Haushalt.

Wie Sie diese Unfälle mit Strom vermeiden und ihnen aus dem Weg gehen können, erfahren Sie in der Broschüre: „Damit Sie nicht der Schlag trifft“ von: das-sichere-haus-de
Wenn es doch passiert sein sollte, ist eine im Vorfeld abgeschlossene private Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch eine Wohngebäude- oder eine Hausratversicherung durchaus hilfreich.

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer ist unerlässlich! Rutschgefahr bei Eis und Schnee

(VZ-RLP/16.01.2013) Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen bzw. wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind.

Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungs-check.

VZ-RLP

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale berate ich Sie gerne kostenlos , in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.