Absolut notwendige Versicherungen für Ihre Familie!!

Welche Versicherungen brauchen Familien unbedingt zur Absicherung?!

Dirk Steinborn
Gerne helfe ich Ihnen weiter!

Für Ihre Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.

Das Thema Versicherungen für die Familie begegnet mir in meiner langjährigen, beruflichen Praxis nahezu täglich. Grund genug, in meinem Blog hier, mal etwas ausführlicher auf dieses wichtige Thema einzugehen. Klassisch ist wohl der bekannte Dreiklang aus; Haftpflicht-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – diese Versicherungen sind absolut notwendig für Familien. Stimmt!
Aber, ganz so einfach ist das nicht! Viele Faktoren spielen eine Rolle. Ohne Frage, die oben genannten Policen spielen wichtige Rollen bei der Absicherung von Familien gegen Lebensrisiken. Jedoch gilt; Art und Umfang müssen individuell „passen“! Vor allem zu den Möglichkeiten des Finanzbudgets der Familie.
Klar ist auch: Der „richtige Versicherungsschutz“ zählt zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die eine Familie zu treffen hat. Deshalb ist hier gute und kompetente Beratung ein absolutes Muss und zahlt sich langfristig aus!

Der richtige Versicherungsmix macht’s!
In der Finanzplanung für die Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.

Grundsätzlich kann man als Regel festlegen: Zuerst kommt die Absicherung gegen existenzbedrohende Lebensrisiken – wie Tod, Unfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Nicht vergessen werden darf auch die Haftpflichtversicherung, gerade dann, wenn man Kinder hat. Der „Größte anzunehmende Unfall“ ist wohl der Tod eines Familienangehörigen. Besonders dramatisch wird es oft, wenn es einen der (finanziellen) Versorger der Familie trifft.
Durch Tod oder Unfall eines Familienangehörigen ist schon so manche, nicht ausreichend versicherte, Familie an den finanziellen Abgrund geraten.

Der Sinn und die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung liegen auf der Hand. Hier ein kurzes Beispiel für eine Situation, wie sie tagtäglich überall passieren kann: Klaus ist mit seinem Schulfreund Peter zum Spielen nach draußen gelaufen. Kurz darauf kommen beide aufgeregt zur Mutter gelaufen. Kleinlaut berichten sie, dass beim Ballspiel die große Wohnzimmer-Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch gegangen ist. Klar, die Fensterscheibe kann man noch aus der eigenen Tasche bezahlen aber was, wenn ein anderer Mensch erheblich verletzt wird oder sogar stirbt?!
Hat man dann keinen ausreichenden Versicherungsschutz, wird es finanziell ganz schnell eng. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im privaten Umfeld passieren. Und, deshalb ist sie so wichtig!

Wir fassen noch mal zusammen:
Absolut notwendig ist ausreichender Familien-Versicherungsschutz für die Risiken Tod, Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit und die private Haftpflicht. Ausreichender Versicherungsschutz hat Vorrang vor der Vermögensbildung.

Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Meiner persönlichen Erfahrung nach wird das Risiko berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig zu werden, oft massiv unterschätzt! Bedenken Sie; in der Regel baut die Finanzplanung der Familie auf einer uneingeschränkten Erwerbsfähigkeit eines oder beider Ehepartner bis zum Erreichen der Rente auf.
Viel zu oft wird kein Gedanke daran „verschwendet“ was passiert, wenn die „Rechnung“ nicht aufgeht! Ein Unfall oder eine Krankheit „erwischen“ sie immer überraschend und unvorhergesehen. Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit oder gar zur Erwerbsunfähigkeit führen können, sind auf dem „Vormarsch“! Stichwort Burn-out-Syndrom. Davon hat bis vor wenigen Jahren noch niemand gesprochen. Wie wird sich dieser Sachverhalt in den kommenden Jahren wohl entwickeln?! Kommt es zur Berufsunfähigkeit, ganz gleich ob durch Unfall oder Krankheit, hilft nur eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder ausreichendes Privatvermögen. Da Letzteres eher selten der Fall ist, sorgt man am Besten gut vor.

Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur als ein Notbehelf zusehen – wenn sie überhaupt zur Auszahlung kommen. Wer im Jahr 1961 oder später geboren ist, hat keinen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit mehr.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist heute nur noch Erwerbsminderung versichert. Das bedeutet, dass die Kasse prüft, ob der/die Versicherte bis 3, bis 6 oder mehr als 6 Stunden täglich in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zum früheren Versicherungsschutz dar und sollte unbedingt privat ergänzt werden. Deshalb ist eine (BU) Berufsunfähigkeitsversicherung, aus meiner Sicht, ein unbedingtes Muss für Erwerbstätige und für die Versorger in den Familien.

Was bei Unfällen nötig ist?!

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Leider ist dies tatsächlich so. Gerade für Unfälle im Privatbereich, in der Freizeit, im Haushalt tut Eigenvorsorge dringend not.

Bei Unfällen die in der Schule, auf der  Arbeit oder in der Ausbildung passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung – BG / Berufsgenossenschaft. Ebenso auf den Wegen zum Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsort besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.

Also kommt nicht jeder in den „Genuss“ des gesetzlichen Schutzes und schon gar bei jedem Schadensereignis. Wichtig finde ich zu wissen, was in der Assekuranz überhaupt als Unfall angesehen wird. Versicherungsrechtlich wird ein Unfall gemäß der „PAUKE“-Formel definiert. Ein Unfall liegt dann vor, „wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis einen Gesundheits-schaden hervorruft“. Nur dann kann Ihnen eine private Unfallversicherung weiterhelfen.

Bitte achten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung darauf, dass Sie ein möglichst hohes Invaliditätskapital versichern – möglichst eine Grundsumme von mindestens 100.000,00 € – und einer Progression nicht unter 300% bei Vollinvalidität. So können Sie einigermaßen sicher sein, dass Sie genügend Geld im Notfall – auch für einen behindertengerechten Hausumbau – zur Verfügung haben.

Alle weiteren versicherbaren Leistungen sind „Extras“, welche mehr oder minder nötig sind.

Was, wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt?!

Menschlich ist der frühe Tod eines geliebten Familienmitgliedes natürlich tragisch. Die komplette Lebensplanung einer Familie wird durch ein solches Ereignis ruiniert. Oftmals aber dann auch die Existenz gefährdet, wenn der Hauptverdiener „ausfällt“.

Zumindest die finanziellen Nöte lassen sich mit einer Risikolebensversicherung mindern. Hinterbliebenenschutz ist meines Erachtens leider ein zu wenig beachtetes Risiko. Vielleicht verbinden die Menschen mit dem Begriff Lebensversicherung noch immer die viel „teurere“ Kapitallebensversicherung und sind deshalb zurückhaltend mit der Nachfrage.

Vielleicht liegt es aber auch am Tod selbst, denn hiermit möchte man sich möglichst nicht befassen. Das ist zwar verständlich, jedoch unumgänglich. Schon für wenig Geld gibt es zumindest so viel Versicherungsschutz, dass sich die Hinterbliebenen – die Witwe, der Witwer oder die Waisen – in den ersten Jahren nicht mit finanziellen Sorgen oder gar Existenznöten herumschlagen müssen. So können mit einer Risikolebensversicherung etwa die Schulden fürs Haus getilgt oder die Ausbildung der Kinder gesichert werden, auch wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt.

Fazit: Die Familie ist der wichtigste Teil meines Lebens! Die Familie ist Nest, Liebe, Geborgenheit und der Rettungsanker, wenn mal wieder alles schief läuft. Das geht Ihnen bestimmt auch so?! Genau deshalb ist es so wichtig ihrer Familie den bestmöglichsten (Versicherungs-) Schutz zukommen zu lassen.
Nutzen Sie meine langjährige Berufserfahrung! Es kostet Sie ja nichts!
Bei einem persönlichen Beratungstermin, ganz gleich ob bei Ihnen zu Hause oder in meinem Büro in Katzenelnbogen, schauen wir uns gemeinsam an, was für Sie und Ihre Familie am sinnvollsten und finanziell machbar ist.

Sicher, unserer Branche – der Branche der Versicherungsvertreter und –Makler hängt der Ruf an: Die wollen nur verkaufen, möglichst viel und möglichst teuer. Und, ein Klassiker unter den negativen Aussagen zu meinem Berufsstand, wenn man „die Versicherung“ braucht, ist sie nicht da und zahlt auch nicht im Schadenfall. Im Gegensatz dazu wird gerne „übersehen“, wie viele Schadenfälle von Bundesdeutschen Versicherungsunternehmen Jahr für Jahr reguliert werden, und das so mancher Versicherungsnehmer finanziell ruiniert wäre, hätte „seine Versicherung“ nicht gezahlt.
Was mich persönlich betrifft, kann ich Ihnen sagen: Ich arbeite seit mehr als zwanzig Jahren auf ganz kleinem regionalem Raum, im Rhein-Lahn-Kreis. Für mich ist wichtig, dass meine „Kunden“ optimal versichert sind, immer im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten! Ich bin jederzeit erreichbar, auch im Schadenfall und stehe meinen Kunden auch dann beratend und helfend zur Seite, wenn es mal schwierig wird! Darauf können Sie und Ihre Familie sich verlassen!

Private Leibrentenversicherung kann Hartz-4-Leistungen entgegenstehen

Eine private Leibrentenversicherung ist unter bestimmten Umständen als Vermögen zu berücksichtigen und kann daher einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts („Hartz 4“) ausschließen. Dies hat das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 16.06.2016 (Aktenzeichen S 8 AS 114/15) entschieden.

Der in Mainz wohnhafte Kläger hatte nach Abschluss seines Hochschulstudiums im Alter von 31 Jahren einen Antrag auf Leistungen bei dem Jobcenter Mainz gestellt. Dieses hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger wegen vorhandenem Vermögen nicht hilfebedürftig sei. Der Kläger verfügte nämlich über eine zehn Jahre vor Antragstellung abgeschlossene private Leibrentenversicherung, deren monatliche Beiträge von seinen Eltern getragen wurden, weil diese einer möglichen Altersarmut des Klägers vorbeugen wollten. Erst nachdem der Kläger einen unwiderruflichen Verwertungsausschluss mit seiner Versicherung vereinbart hatte, erhielt er Leistungen vom Jobcenter. Durch diesen Ausschluss verzichtete er bis zum Alter von 65 Jahren etwa darauf, die Versicherung zu kündigen, zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.

Seine Klage auf Bewilligung von Leistungen für die Zeit vor Verzicht auf die Verwertbarkeit der Versicherung hat das Sozialgericht abgewiesen. Der Rückkaufwert der Versicherung liege über den Vermögensfreibeträgen. Die Verwertung der Versicherung sei nicht als offensichtlich unwirtschaftlich anzusehen, wie sich aus einem Vergleich zwischen dem Rückkaufwert und den eingezahlten Beiträgen ergebe. Eine Verwertung der Versicherung bedeute im Fall des Klägers auch keine besondere Härte, da er noch zu Beginn seines Erwerbslebens stehe und damit noch ausreichend Zeit habe, eine Altersvorsorge zu erwirtschaften. Die Zweckbestimmung der Eltern habe den Kläger als Versicherungsnehmer nicht daran gehindert, über die Versicherung zu verfügen.

Pressemitteilung 11/2016 des Sozialgerichts Mainz

Kontakt:

Herausgeber: Sozialgericht Mainz

Christian Kalowsky

Mediendezernent des Sozialgerichts Mainz

Telefon: 06131 – 1415285

Fax: 06131 – 1415000

Email: Christian.Kalowsky@sozg.mjv.rlp

Solar, so la-la? Solarthermische Anlagen: Vertrauen ist gut, Solarwärme-Check ist besser

(VZ-RLP / 16.06.2016) Solarthermische Anlagen gewinnen Wärme aus Sonnenlicht – ohne Brennstoff und ohne Emissionen. Die Aussicht auf niedrige Heizkosten und eine großzügige öffentliche Förderung macht die Technik auch für Privathauthalte attraktiv. Allerdings können Laien kaum beurteilen, ob die installierte Anlage auch die versprochene Einsparung bringt. Dabei hilft ab sofort der „Solarwärme-Check, “ der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Eine solarthermische Anlage liefert Wärme ohne teuren Brennstoff und schädliche Emissionen – eigentlich eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Klima. Leider geht die Rechnung in der Praxis jedoch oft nicht auf, wie Hans Weinreuter, Experte bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt: „Im Echtbetrieb sparen die Anlagen oft viel weniger ein als erhofft. Die Heizkosten sinken dann natürlich ebenfalls weniger stark, und es dauert länger, bis die Investition sich rechnet. In extremen Fällen benötigt das Gesamtsystem sogar mehr Brennstoff, als es ohne solarthermische Anlage der Fall wäre.“

Der Besitzer der Anlage merkt davon im Zweifelsfall erst einmal nichts – eher wird der hohe Verbrauch mit der Witterung oder den eigenen Heizgewohnheiten erklärt. Auch der erwünschte Effekt für den Klimaschutz bleibt dann auf der Strecke, und damit letztlich die Grundlage für die großzügige öffentliche Förderung solarthermischer Anlagen.

Dabei ist Abhilfe möglich und muss nicht einmal besonders kostenintensiv sein, sagt Weinreuter: „Oft stimmt die Kommunikation zwischen Solaranlage und Heizkessel nicht. Dann heizt vielleicht der Kessel den Speicher genau dann mit teurem Heizöl auf, wenn gerade genug Wärme aus der Solaranlage verfügbar wäre. Oder die Leitungsdämmung im Außenbereich ist nicht witterungs- und UV-beständig. Beides kann man meistens einfach beheben.“

Bevor die Anlage jedoch auf Vordermann gebracht werden kann, muss erst einmal geklärt werden, wie leistungsfähig sie in der Praxis ist. Das können Besitzer solarthermischer Anlagen mit dem „Solarwärme-Check“ der Energieberatung der Verbraucherzentrale herausfinden. Ein unabhängiger Energieberater überprüft bei einem Vor-Ort-Termin zentrale Komponenten der Anlage und schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger Systemtemperaturen an. Diese Messdaten werden bei einem zweiten Termin nach einigen Tagen – davon mindestens einem Sonnentag – ausgelesen. Der Energieberater führt alle Daten zusammen, interpretiert die Messergebnisse und analysiert, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden kann. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung der Anlage und den Empfehlungen erhält der Auftraggeber wenig später per Post.

Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die eine solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung besitzen. Termine für den Solarwärme-Check können ab sofort unter der kostenlosen Nummer 0800 – 809 802 400 gebucht werden. Die Kostenbeteiligung beträgt 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist der Solarwärme-Check kostenlos. Der Solarwärme-Check wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Auch 2016 kostet Telefonieren am Strand noch Geld

Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Roaming

(VZ-RLP / 26.04.2016) Zum 30. April ändern sich erneut die Preise für das Telefonieren innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Im Sommer 2017 sollen diese sog. Roaming-Gebühren komplett fallen. Bis dahin zahlen Kunden bei Reisen in der EU fürs Surfen, Simsen und Telefonieren nach Deutschland den Inlandspreis plus einen Roaming-Aufschlag, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Höhe dieses Aufschlages ist gedeckelt. Insgesamt soll das Roaming dadurch billiger werden. Keinesfalls wird es teurer als zurzeit. Denn der Inlandspreis und der Aufschlag dürfen zusammen nicht mehr kosten als die bisher geltenden Obergrenzen für Roaming.

Für Kunden mit Flatrate-Tarifen, Minutenpaketen oder Inklusivvolumen für Telefonie, SMS oder Surfen gelten besondere Regelungen. Einige Telekommunikationsunternehmen reformieren derzeit ihre Tarife und verlangen bei bestimmten Tarifen, Neukunden oder Vertragsverlängerungen schon in diesem Jahr für das Gebiet der EU keine Roamingzuschläge mehr. „Diesen kundenfreundlichen Service gibt es aber nicht unbedingt umsonst“, informiert Martina Totz von der Verbraucherzentrale. „Je nach Anbieter bezahlen die Kunden den Wegfall des EU-Zuschlags unter Umständen mit höheren monatlichen Basispreisen.“ Außerdem machen es die neuen, uneinheitlichen und dadurch unübersichtlichen Regelungen der einzelnen Anbieter den Kunden schwer, die tatsächlich geltenden Konditionen festzustellen, kritisiert die Verbraucherzentrale. Sie rät daher, sich vor Reiseantritt bei seinem Mobilfunkanbieter über die Preise zu informieren. Die Anbieter können auch weiterhin eigene „Reise“-Pakete mit speziellen Auslandsoptionen anbieten. Ein Wechsel zwischen dem regulierten EU-Roamingtarif und dem „Reisetarif“ des Anbieters sollte jederzeit kostenlos möglich sein.

Für Telefonieren und Surfen im Nicht-EU-Ausland sowie auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen sind gesonderte Preise gültig. Der weltweit geltende „Kostenairbag für Datenverbindungen“, der vor ausufernden Roaming-Kosten schützen soll, gilt auch weiterhin. Wenn Verbindungskosten in Höhe von 59,50 Euro entstanden sind, soll – sofern technisch möglich – die mobile Datennutzung automatisch getrennt werden.

Beratung zur Tarifwahl bietet die Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung in ihren Beratungsstellen. Anmeldung ist unter (06131) 28 48 0 oder per Mail an telekommunikation@vz-rlp.de möglich.

Roamingpreise ab 30.04.2016
Roamingpreise ab 30.04.2016

*Die Abrechnung der Entgelte für eingehende und abgehende Roaminganrufe erfolgt sekundengenau. Die Roaminganbieter dürfen keinen Aufschlag auf eingehende SMS und Voice- Mail Roaming-Nachrichten erheben. Das Abhören der Mailbox beispielsweise kann aber berechnet werden. MMS können per Einheit abgerechnet werden. Dann darf das Endkundenentgelt fürs Senden und Empfangen max. 0,20 € betragen.

VZ-RLP

Es ist fünf vor zwölf…

…für einen Widerruf von zwischen Herbst 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Kredit­verträgen!  Dann erlischt das Widerrufs­recht – konkret am Dienstag, 21. Juni 2016. Das ist dann die allerletzte Möglichkeit! Denn an diesem Tag muss die Widerrufs­erklärung für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Kredit­verträge mit u. U. fehler­hafter Belehrung dem Kreditinstitut zugestellt sein!
Am Mitt­woch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr ist der Zug abgefahren.
Deshalb mein dringender Rat: Prüfen Sie bzw. lassen Sie ihre Kreditverträge von juristisch kompetenter Stelle prüfen!  Die Stiftung Warentest informiert in einem „Special Immobilienkredite“ umfassend zu dieser Thematik.

Hier der Direktlink: „Special Immobilienkredite“ der Stiftung Warentest.