Lebensrisiken privat sinnvoll absichern

Auf den Staat allein ist kein Verlass mehr – private Eigenvorsorge ist unbedingt erforderlich

Rhein-Lahn-Kreis. Inzwischen hat der demografische Wandel alle europäischen Länder erfasst. Deutschland steht hier nicht allein. In unserem Land ist der Fortschritt der Entwicklung am weitesten. In Deutschland ist der Anteil der Menschen älter 65 gemessen an der Gesamtbevölkerung höher als in jedem anderen Land Europas.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) gab den Anteil der über 65 Jährigen in 2010 mit 20,7 Prozent der Einwohner an. Tendenz steigend. Dort wird erwartet, dass sich diese Quote auf etwa ein Drittel erhöht.

Für die Rentner ist diese Entwicklung der Überalterung eine Katastrophe.

Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Rentner versorgen und zeitgleich auch immer länger, da die Lebenserwartung der Menschen immer weiter steigt. Damit die Finanzierung der gesetzlichen Rente trotzdem gesichert bleibt, wurde bereits vor Jahren eine Senkung des Rentenniveaus beschlossen und das Renteneintrittsalter erhöht.

Eigenvorsorge ist daher für die Rentner von Morgen wichtiger den je. Nur wer frühzeitig mit seiner privaten Altersvorsorge beginnt hat im Rentenalter ein Chance, seinen Lebensstand zu halten. Denn nur lange Laufzeiten begünstigen den Zinseszinseffekt und sind daher unverzichtbar. Die Zinsen werden hoffentlich nicht dauerhaft so niedrig bleiben.

Private Absicherung ist auch wichtig für andere (Lebens-) Risiken – angefangen mit dem Lebensrisiko Berufsunfähigkeit oder dem Hinterbliebenenschutz im Todesfalls und nicht zuletzt bei der Absicherung im Pflegefall sind die Lücken der gesetzlichen Versicherungen sehr groß.

Die Absicherung dieser Risiken ist inzwischen absolut notwendig.

 Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsrente?

20% der Arbeitnehmer in Deutschland werden im Laufe ihres Leben berufsunfähig, gibt das Statistische Bundesamt an. Der Anteil der Berufsunfähigen – der Erwerbsgeminderten (in der Sprache der gesetzlichen Rentenversicherung) – infolge psychischer Erkrankung wie Burnout u.ä. steigt. Viel zu wenige haben für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – nur etwa 15% der Deutschen.

Meines Erachtens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, neben der privaten Haftpflichtversicherung, die wichtigste aller privaten Versicherungen und sollte Pflicht sein!

Für diesen wichtigen Schutz gilt ähnlich der Altersvorsorge: Je früher, umso besser!

In jungen Jahren sind diese Verträge noch halbwegs bezahlbar. Die Höhe des Beitrages für eine Berufsunfähigkeits-versicherung – kurz BU-Rente – berechnet sich nach dem Eintrittsalter, dem Endalter, dem abzusichernden Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden.

Besteht zur Absicherung der Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der seine Familie, seine Kinder, Lebens- oder Ehepartner in Falle seines Ablebens versorgen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist die preiswerteste Art und Weise seine Hinterbliebenen vor dem existenziellen Aus zu bewahren und dramatische finanziellen Einbußen bzw. drastische Einschränkungen im gewohnten Lebensstandard zu vermeiden. Wenn sie das Einkommen des Hauptverdieners zu Grunde legen, empfehle ich eine Todesfallabsicherung in Höhe von 300 – 500 % des jährlichen Nettoeinkommens zu wählen.

Haben Sie bereits über eine private Pflegezusatzversicherung nachgedacht?

Kinder haften für Ihre Eltern! Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. In Deutschland sind dies zur Zeit ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. Ein Zahl, die bis 2050 auf viereinhalb Millionen Menschen steigen kann. Fast jeder Bundesbürger wird demzufolge irgendwann mit dem Thema Pflege konfrontiert werden.

Sie werden Angehörige z.B. die Eltern pflegen müssen oder deren Versorgung im Pflegefall (mit)finanzieren. Ebenso können sie selbst zum Pflegefall werden. Die anfallenden Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur begrenzt und nicht ausreichend gedeckt. Die Lücke dessen, was die Pflegeversicherung zahlt zu den tatsächlichen Kosten muss von den Einkünften z.B. der Rente und dem Vermögen des Pflegebedürftigen ausgeglichen werden. Ist dies nicht ausreichend oder sind die Mittel aufgebraucht werden die Kinder zur Kasse gebeten.

Eine private Pflegeversicherung – ein Pflegetagegeld – hilft ihnen ihren eigenen Pflegefall zu finanzieren und die Kinder vor finanziellem Schaden zu bewahren.

 

Versicherung(en) 2013 Was sich im neuen Jahr für Sie ändert!

Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr

Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!

Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher  und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.

Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei  „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!

Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.

Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.

Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob  zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.

     Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.

Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert

Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)

Pflegebeitrag steigt

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Weniger Rentenbeitrag

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.

Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.

 

Betriebliche Altersvorsorge BAV

Betriebliche Altersvorsorge kann diverse finanzielle Vorteile bieten!

Drum, sei schlau, mach BAV!


Gutenacker.
 Im Januar 2011 erschien ein umfangreicher und informativer Artikel auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung zum Thema betriebliche Altersvorsorge.

Die Überschrift des Artikels lautete:

Betriebliche Altersvorsorge “Wer sie nicht hat, verschenkt Geld”!

Genau so ist es auch! Warum? Das erläutere ich Ihnen gerne hiermit. Aber zunächst die Fakten!

Viel zu wenige Arbeitnehmer in Deutschland nutzen Ihre Chancen und Möglichkeiten!

Sie kennen die BAV nicht oder ihnen wurde evtl. nicht richtig erklärt, wie betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Vorteile die BAV bietet!? Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten für jeden Arbeitnehmer die Altersvorsorge über Ihren Betrieb aufzustocken. So gibt es z.B. Pensionskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direkt- bzw. Pensionszusagen. Welcher Durchführungsweg im Einzelfall möglich ist bestimmt letztlich der Arbeitgeber.

Fakt ist jedoch, dass seit dem 1.1.2002 jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlunggemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG hat.

Übrigens ist es oftmals auch möglich, die Vermögenswirksame Leistung (VL) in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen!

Nutzen Sie Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge für Ihre Rente!

Steuern sparen und
Altersversorgung
aufstocken
Mit einer BAV – betrieblichen Altersversorgung können Sie jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2012 = 2.688 EUR = monatlich 224 EUR) aus Ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialversicherungsfrei für eine zusätzliche Versorgung umwandeln zusätzlich sind noch weitere 1.800,– EUR steuerfrei möglich!.

Entgeltumwandlung – so funktioniert’s

*) inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Annahmen: Pflichtversicherter Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse 1

ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung
Monatliches Bruttoeinkommen

2.200,00 EUR

2.200,00 EUR

./. Gesamtbeitrag (inkl. AG-Zuschüsse)

224,00 EUR

Brutto mit Berücksichtigung der bAV

2.200,00 EUR

1.976,00 EUR

./. Steuerschuld (inkl. SoliZuschlag und Kirchensteuer)
./. Sozialversicherungsabgaben

302,38 EUR
455,95 EUR

242,26 EUR
409,53 EUR

Auszahlungsbetrag

1.441,67 EUR

1.324,21 EUR

 

In diesem Beispiel ist ein monatlicher Gesamtbeitrag von 224,00 EUR zur betrieblichen Altersversorgung mit einem monatlichen Nettoaufwand von nur117,46 EUR möglich. Die Differenz finanziert sich durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Zwar verzichtet der Staat nicht für immer auf seine Steuereinnahmen auf die gewandelten Gehaltsbeträge.

Die Steuerschuld wird gestundet!

Jedoch sind die „Abzüge“ bei Rentern i.d.R. wesentlich kleiner als während der Erwerbstätigkeit!

Die Vorteile überwiegen! Dies sieht auch Alina Fichtner in Ihrem Artikel in der Süddeutschen Zeitung so.

Wie Sie Ihren persönlichen Vorteil am Besten nutzen, berechne ich Ihnen gerne kostenfrei im Rahmen eines persönlichen und unverbindlichen Beratungsgesprächs! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Sie!