Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer ist unerlässlich! Rutschgefahr bei Eis und Schnee

(VZ-RLP/16.01.2013) Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen bzw. wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind.

Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungs-check.

VZ-RLP

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale berate ich Sie gerne kostenlos , in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Versicherung(en) 2013 Was sich im neuen Jahr für Sie ändert!

Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr

Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!

Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher  und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.

Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei  „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!

Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.

Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.

Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob  zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.

     Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.

Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert

Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)

Pflegebeitrag steigt

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Weniger Rentenbeitrag

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.

Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.

 

Lebensrisiken „richtig“ absichern!

„Vollkasko“ für die Zukunft? – Lebensrisiken sind immer gegenwärtig!

Absicherung von Lebensrisiken: Wie viel Sicherheit braucht die persönliche Zukunft und die unserer Kinder? Von schweren Krankheiten oder Unfällen hört man ständig. Dass es einen selbst auch treffen kann, verdrängt man gerne. Besonders in jungen Jahren! Das kann jedoch fatale Folgen haben. Denn die staatlichen Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Krankheit; also auch im Pflegefall, werden ständig gekürzt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich privat vorzusorgen, z. B. mit einer Berufsunfähigkeits-, Unfall- und einer Krankenzusatzversicherung – unabhängig von Alter und Lebenssituation.

Lebensrisiken können abgefangen werden!

Den Wert der eigenen Arbeitskraft unbedingt „richtig“ absichern.

Wie das geht? Ganz einfach!

Nutzen Sie das Sicherheitskonzept von Dirk Steinborn! Dirk Steinborn, aus Gutenacker im Rhein-Lahn Kreis, ist Versicherungsfachmann (BWV) und gelernter Bankkaufmann. Auf seiner Internetpräsenz finden sich aussagekräftige Referenzen zu seiner Arbeit und Qualifikation. Schlafen Sie ruhig und gut abgesichert bei:

Unfall, Pflegefall, Erwerbsunfähigkeit und/oder schwerer Krankheit und dem damit verbundenen Verlust des gewohnten Lebensstandards. Wichtig ist auch drohender Verschuldung mit einem guten Konzept – frühzeitig – entgegen zu wirken. Mit einer Risiko-Lebensversicherung schützt man Familie und hinterbliebene vor finanziellen Engpässen.

Wichtige Information für Familien: Kinder und Jugendliche sind bei Unfällen von staatlicher Seite gar nicht abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur Schutz im Kindergarten, in der Schule und auf den Hin- und Rückwegen. Daher ist eine private Unfallversicherung dringend zu empfehlen.

Neben der persönlichen Sicherheit gibt es den Schutz für die quasi „alltäglichen Lebens-Risiken“. Dazu gehört z. B. die Absicherung des Hausrats genauso, wie die Haftpflicht (die auch von der Stiftung Warentest als „dringend“ empfohlen wird).

Gerne berät Dirk Steinborn interessierte, kompetent und unverbindlich, in allen Fragen rund um sinnvollen Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.dirk-steinborn.de oder telefonisch unter 06486 903124 und 0177 26 851 96

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Unisex-Tarife in der Diskussion!

Unisex-Tarife
Unisex-Tarife

Unisextarife. Zurzeit wird in den Medien das Thema „Verschiebung der Enführung der Unisex-Tarife “ diskutiert. Hintergrund ist die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung zur Umsetzung des EuGH-Urteils in nationales Recht. Insbesondere schließen einige Medien und Verbände daraus, dass die Unisex-Tarife zum 21.12.2012 nicht eingeführt werden dürfen, und dass weiterhin Bisex-Tarife angeboten werden können. Aufgrund der hierdurch ausgelösten Verunsicherung bilden wir, hier im Blog, im Folgenden die heutige Stellungnahme der BaFin zu den Unisex-Tarifen ab:

„Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes führen dazu, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt wird.

Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert ist. Im Gegenteil sieht die BaFin große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch ab dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren.

Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.

Dieser Position schließt sich die DKV vollumfänglich an. Die Umsetzung der Unisex-Regelungen erfolgt wie vorgesehen zum 21.12.2012. Bisex-Tarife dürfen anschließend im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Umsetzungsprojekt Unisex Gesundheit

Teilprojekt Kommunikation und Qualifikation“

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2012/meldung_121218_unisex-tarife.html

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Der Pflegefall tritt unerwartet ein! Hoffentlich haben Sie „richtig“ vorgesorgt?!

Der Pflege-Fall tritt oft schneller ein als gedacht!

Klug handelt – wer sich und seinen Kindern – Pflege-Kosten erspart!

Helga K. ist heute 71 Jahre alt, mit sechzig Jahren wurde sie zur Witwe. Bis zu ihrem fünfundsechzigsten Lebensjahr hat sie als Produktionshelferin in einer Fabrik gearbeitet. Dann ging sie in den wohlverdienten Ruhestand und genoss ihn – jedoch nur ein halbes Jahr!

Der doppelseitige Hirninfarkt kam plötzlich und überraschend, wodurch ihr Sehnerv fast komplett zerstört und ihre Feinmotorik nahezu funktionsunfähig wurde.

Seit 1,5 Jahren arbeiten ihre Nieren nur noch eingeschränkt und sie muss 3mal wöchentlich zur Dialyse.

Helga K. ist nun seit 6 Jahren auf ständige Hilfe angewiesen!

Ihre große Familie – fünf Kinder – sind ein Glücks- und heutzutage auch ein Ausnahmefall. Zwei ledige Kinder wohnen mit Ihr im eigenen Zweifamilienhaus. Eine alleinlebende Tochter wohnt ganz in der Nähe und 2 weitere verheiratete Söhne leben mit ihren Familien etwas weiter weg.

Die Angehörigen sind berufstätig und können für die Pflege ihrer Mutter nur sehr wenig Zeit aufbringen. Eine Pflegekraft wurde eingestellt, durch die eine Ganztagsbetreuung für Helga K. möglich wurde.

Die Kosten von ca. 1350€ pro Monat, plus Kost und Logis sind jedoch erheblich und kein Pappenstiel.

Helga K. ist kein Einzelfall – dennoch hat sie Glück im Unglück!
Sie hat fünf verantwortungsvolle Kinder, die alle ein eigenes Einkommen haben und sie dadurch unterstützen können. Damit sie in ihrer gewohnten Umgebung weiterleben kann und nicht in
ein – erheblich teureres – Pflegeheim muss!

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Helga K. ein monatliches Pflegegeld der Pflegestufe 2 – in Höhe von derzeit 430€.
Die Rente der Witwe beträgt netto etwa 900€. Die Pflegekosten und den Unterhalt für ihren Haushalt könnte die Frau ohne die finanzielle Hilfe Ihrer Kinder, nicht bestreiten.

Die Töchter und Söhne zahlen jeden Monat ca. 650€ zu.

Sie haben den Betrag nach ihren finanziellen Möglichkeiten unterschiedlich aufgeteilt.

*Geld, dass sie für ihre eigene Pflege-, Kranken-, Unfall- und Altersvorsorge selbst dringend benötigen würden!

Sie kann ihr Haus behalten und muss nicht den Weg zum Sozialamt gehen, um die hohen Kosten für ihre häusliche Pflege bezuschussen zu lassen.

Viele Senioren im Alter von Helga K. sind alleinstehend oder haben nur ein oder zwei Kinder.

Somit sind ohne zuvor getroffene private Vorsorge – im Pflegefall – recht schnell ihre Ersparnisse und/oder ihr Haus los.

*Wie viel Eigenvorsorge ist nötig?

Sollten Sie besser eine Pflege-Tagegeld-Versicherung, eine Pflegerente oder doch eine Pflegekostenversicherung als Absicherung wählen?

Was kostet eine solche Versicherung genau?

Sie können mehr tun, als Ihnen heute bewusst ist – für weniger Aufwand, als Sie glauben!
Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Rufen Sie mich an!

Dirk Steinborn – Finanz-, Versicherungs- und Investmentberatung