Tipps für Wintersportler – Richtig versichert in die Weihnachtsferien

(VZ-RLP / 16.12.2013) Wer sich in den Weihnachtsferien auf alpine Pisten begibt, sollte vorher seinen Versicherungsschutz überprüfen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Lücken im Versicherungsschutz können hier schnell zum Kostenrisiko werden. Spezielle Wintersportversicherungen sind aber nicht unbedingt notwendig, wenn der vorhandene Versicherungsschutz alltagstauglich ist. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Diese schützt etwa bei Schadensersatzansprüchen, wenn das Snowboard sich selbständig macht und jemanden verletzt. Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn man durch einen Sturz invalide wird. Sie übernimmt, je nach versicherter Summe, zumindest auch einen Teil der Bergungskosten nach einem Sturz. Fährt man zum Wintersport ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Diese gleicht die gesetzlichen Leistungslücken aus und sollte ebenfalls möglichst hohe Rettungs- und Bergungskosten beinhalten. Denn gerade beim Wintersport gehen z.B. die Kosten für eine Rettung per Hubschrauber schnell in die Tausende.

Auch im Hotel am Urlaubsort ist die eigene Skiausrüstung beispielsweise vor Verlust nach Einbruch oder Raub im Rahmen der Hausratversicherung geschützt. Eine Reisegepäckversicherung zum Schutz vor Diebstahl ist eher entbehrlich, denn die Auflagen an die eigenen Sorgfaltspflichten sind sehr hoch.
Wer sich vor Ort lieber die neuesten Skier oder Boards ausleiht, sollte zunächst bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob dort per Sonderklausel gemietete oder geliehene Gegenstände mitversichert werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte man direkt beim Verleiher eine Wintersport-Geräteversicherung abschließen.

Fragen rund um den notwendigem Versicherungsschutz beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale telefonisch unter 09001 / 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils dienstags und mittwochs von 9 bis16 Uhr. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

PS: Selbstverständlich berate ich, Dirk Steinborn, den Interessierten ebenfalls gerne und ausführlich zum Thema „richtig versichert in den Wintersport“.
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Fahranfänger – günstig und „richtig“ versichert

Geldwerte Tipps und Tricks – für Fahranfänger und Führerscheinneulinge – zur günstigen Kfz-Versicherung.

Von Versicherungsfachmann Dirk Steinborn aus dem Rhein-Lahn-Kreis

Rhein-Lahn-Kreis / Katzenelnbogen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass Fahranfänger und damit Führerscheinneulinge bei den Kfz-Versicherungen oft besonders tief in die Tasche greifen müssen. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Wer weiß an welchen Stellschrauben er drehen kann spart einige schöne Euros und ist trotzdem günstig und ausreichend versichert, auch bei uns im Rhein-Lahn-Kreis.

Typ- bzw. Regionalklasse des Kfz? Teil- oder Vollkasko – mit oder ohne Selbstbeteiligung? Schadenfreiheitsrabatte? Fragen über Fragen (nicht nur) für den Fahranfänger! Gerade die Kfz-Versicherung, die jeder Autofahrer benötigt, ist oft eine der am schwierigsten zu durchschauenden Policen-Arten. Diese Tatsache macht den Abschluss eines sinnvollen und günstigen Vertrags für Neulinge nicht einfacher. Die Zahl der verschiedenen Tarife und Anbieter ist fast grenzenlos, da die Unterschiede bei Haltern und Autos ebenso vielfältig sind. Dringend abraten muss ich von einem übereilten Abschluss bei einem der vielen Online-Anbieter. Nur wer sich vorab gut informiert und/oder beraten lässt, ist in der Lage zu durchblicken und zu verstehen, was er unterschreibt.

Da ist die gute alte Versicherungsagentur vor Ort – z. B. im Rhein-Lahn-Kreis – immer noch die beste Adresse, ganz gleich von welchem Konzern oder Anbieter. Wieso? Ganz einfach! Dort nimmt man sich persönlich Zeit und schaut sich genau an welche Police die richtige ist.

Ein Beispiel: Erst im persönlichen Gespräch kommt oftmals ans Tageslicht, dass noch „alte Schätzchen“, in Form alter Versicherungsverträge schlummern, deren Schadensfreiheitsrabatt für den Fahranfänger einen wesentlich günstigeren Einstieg bedeuten können. Durch ein Beratungsgespräch können sich Möglichkeiten der Sondereinstufung ergeben – hierdurch bekommt der Führerscheinneuling teilweise bis zu 2 oder evtl. sogar 3 schadensfreie Jahre geschenkt. Im persönlichen Gespräch stellt sich oft erst heraus, ob das neue Fahrzeug besser auf den Fahranfänger oder z. B. dessen Eltern zugelassen wird bzw. zu versichern ist.

Ohne entsprechende, fundierte Fachkenntnis, ist es für den Verbraucher meines Erachtens unmöglich den Kfz-Versicherungsdschungel mit derzeit etwa 400 unterschiedlichen Tarifen – bei etwa 100 Anbietern am Markt – zu durchblicken (hier ist das Kleingedruckte gemeint).

Es gibt einige Tipps und Tricks, mit denen auch der Fahranfänger im Rhein-Lahn-Kreis günstig(er) fahren kann.

Die Typklasse des Kraftfahrzeugs: Schon bei der Auswahl des Kfz lässt sich bereits viel Geld sparen! Entscheidend für die Berechnung des Beitrages einer Kfz-Versicherung ist unter anderem die Typklasse des Autos. Die Kraftfahrzeugversicherer ordnen – jedes Jahr wieder neu – jeden Pkw in die entsprechende Typklasse ein. Dabei wird für alle Marken und jedes Modell das Schadensaufkommen, d. h. die Schadenshäufigkeit und das Schadensvolumen, für die Berechnung der nötigen Typklasseneinstufung herangezogen. Achten Sie also auf die Typklasse schon beim Kauf des Fahrzeugs.
Die Regionalklasse des Kraftfahrzeugs: Jeder Zulassungsbezirk in Deutschland, so auch der Rhein-Lahn-Kreis, zu erkennen am Kennzeichen, wird von den Kfz-Versicherern nach der Schadenshäufigkeit in sogenannte Regionalklassen eingeordnet. Hier wird, wie bei der Typklasse, ebenfalls jährlich die Einstufung der Regionalklasse überprüft. Sparen, bei der Regionalklasseneinstufung, ist leider nur durch Umzug möglich.
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR): Die landläufig unter „Prozente“ bekannte Einstufung in der Kraftfahrzeughaftpflicht- und der Vollkaskoversicherung ist genau genommen ein Irrglaube. Versicherer kennen lediglich das Rabattgrundjahr, also das Jahr, in dem ein Versicherungsvertrag ursprünglich beginnt. Ab diesem Jahr werden die schadenfreien Jahre gezählt – die SFR-Einstufung ist somit nicht anderes als die Anzahl der Jahre, die der Versicherungsvertrag unfallfrei war. Diese Zahl wird inzwischen von fast jedem Kfz-Versicherer mit einem anderen Prozentsatz übersetzt.

Wichtig ist es – bei der ersten Einstufung – für den Fahranfänger darauf zu achten, ob evtl. Sondereinstufungen möglich sind – hier wird so getan, als sei der Neuling schon länger Fahrer eines Autos, als dies tatsächlich der Fall ist.

Hierdurch verbilligt sich der Preis einer Kfz-Police dauerhaft.

Regelung begleitetes Fahren: Seit einigen Jahren können Führerscheinneulinge und Fahranfänger schon mit 17 Jahren, nach bestandener Führerscheinprüfung, selbst ein Auto fahren, wenn sie von einem volljährigen, vorher festgelegten Führerscheininhaber begleitet werden.
Berechtigter Fahrer des versicherten Fahrzeuges: Eine Einschränkung bei der Auswahl des berechtigten Fahrerkreises – Klartext: Wer darf mit dem Auto fahren? – ist ebenfalls relevant bei den Kosten der Police. Es spielt hierbei eine entscheidende Rolle, wie alt die Fahrer eines Autos sind, in welchem Verwandtschaftsgrad die Fahrer zueinander stehen und ob sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Für die Kfz-Versicherer stehen diese Fakten in direktem Zusammenhang mit Unfallwahrscheinlichkeiten und Schadenshäufigkeiten und somit hat der berechtigte Fahrerkreis erheblichen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.
Die jährliche Fahrleistung: Ein weiteres sogenanntes weiches Tarifmerkmal ist die Fahrleistung, die mit dem Pkw in einem Jahr erbracht wird. Je höher die Fahrleistung angegeben wird, desto höher ist in der Regel auch der Preis für die Kfz-Versicherung. Wer viel unterwegs ist, hat häufiger die Möglichkeit selbst- oder unverschuldet zu verunfallen. Bitte geben Sie eine realistische und wahrheitsgemäße Fahrleistung an. Bei Falschangaben kann der Kfz-Versicherer unter Umständen die Leistungen im Schadensfall mindern oder sogar verweigern.

Gut zu wissen:
Die Kraftfahrzeugversicherung versichert die Kraftfahrzeughaftpflicht, in Deutschland eine von zwei Pflichtversicherungen, ebenso wie die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Ergänzt werden kann sie außerdem durch einen Schutzbrief – übrigens sehr sinnvoll und für ganz kleines Geld zu haben, Stichwort Pannenhilfe, gerade auch bei Auslandsfahrten – sowie durch eine Insassenunfallversicherung, die ich nicht empfehle, weil die angebotenen Versicherungssummen / – leistungen i.d.R. nicht ausreichend sind. Oftmals wird auch ein Verkehrsrechtschutz mit angeboten. Ob dieser sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab und ist nicht in jedem Fall eine notwendige Ergänzung der Kraftfahrzeugversicherung. Weiterhin wichtig, um Kosten zu sparen und die Kfz-Police günstig zu halten, ist die Vereinbarung von Selbstbehalten in der Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung. Selbstbehalte mindern die Prämie und kaufmännisch sinnvoll sein. Ebenso können Selbstbehalte (Eigenbeteiligungen) als psychologische Nebeneffekte dafür Sorge tragen, dass nicht nur Fahranfänger weniger risikofreudig das Gaspedal bespielen, weil sie an den möglichen Unfallschadenskosten direkt beteiligt sind.

Dirk Steinborn, der Versicherungsfachmann aus dem Rhein-Lahn-Kreis bietet zu diesem wichtigen Thema: „Fahranfänger – günstig und „richtig“ versichern, kostenlose Beratung an.
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Veranstalter einer Wanderung ist nicht zur ständigen Kontrolle sämtlicher Wanderwege verpflichtet

Wanderin hat nach Sturz keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.02.2013 – 5 U 34/13 –

Den Veranstalter organisierter und kostenpflichtiger Wanderungen trifft zwar grundsätzlich die Pflicht, eine Wanderstrecke an besonders problematischen Stellen auf ihre gefahrlose Begehbarkeit zu prüfen. Eine daraus resultierende Haftung für Körperschäden kann der Veranstalter auch nicht wirksam in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Wanderern ausschließen. Jedoch ist er nicht verpflichtet, sämtliche Wanderwege ständig auf ihre Sicherheit hin zu kontrollieren. Insbesondere haftet er nicht, wenn die Strecke für viele andere Wanderer passierbar ist und erst der Unfall erkennen lässt, dass ein Weg gesichert oder vor der Gefahr gewarnt werden muss. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nahm an Fronleichnam 2011 an einer von dem Beklagten organisierten Wanderveranstaltung im und rund um das Ahrtal teil. Wie bereits an den Tagen zuvor regnete es auch während der Wanderung. Die Klägerin rutschte beim Abstieg vom Aussichtspunkt „Teufelsloch“ aus, stürzte und verletzte sich erheblich. Daraufhin nahm sie den beklagten Verein mit der Begründung auf Schadensersatz in Anspruch, dieser habe seine Verkehrssicherungspflicht Veranstalter einer Wanderung ist nicht zur ständigen Kontrolle sämtlicher Wanderwege verpflichtet weiterlesen

Geisterfahrer auf der Autobahn

Bei Vorsatz zahlen die Versicherer nicht – Geistefahrer –

Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Test und online darüber, dass Versicherer bei Unfällen welche durch einen Geisterfahrer – mit Vorsatz – verursacht werden nicht zahlen. Im Wortlaut heißt es hierzu:

Tödlicher Geisterfahrer­unfall auf der A3, wenige Tage später wieder ein Falsch­fahrer auf derselben Auto­bahn. Rund 2 000 Geisterfahrer werden bundes­weit pro Jahr gemeldet. Anders als der Eindruck, den die vielen Schlagzeilen machen, ist die Zahl in den vergangenen Jahren konstant geblieben, so das Bundes­amt für Straßenwesen. 75 bis 80 Unfälle gibt es pro Jahr – bei 155 000 Auto­bahn­unfällen insgesamt. Meist zahlt die Versicherung des Falsch­fahrers – nicht aber, wenn er vorsätzlich handelte. Dann bleibt nur die Verkehrs­opfer­hilfe, ein Gemein­schafts­projekt der Auto­versicherer. Sie zahlt oft weniger als die gegnerische Versicherung gezahlt hätte. Schmerzens­geld gibt es nur in Ausnahmen bei sehr schweren Verletzungen. Hat der Geschädigte eine Voll­kasko oder eine Unfall­versicherung, muss er die nutzen. Die Verkehrs­opfer­hilfe springt dann nicht ein.

Hier der Link zum Orignalartikel, auf den Seiten der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/Geisterfahrer-Bei-Vorsatz-zahlt-Versicherung-nicht-4543253-0/

Augen auf beim Auto(ver)kauf!!

Was zu tun ist, wenn Ihr Auto den Besitzer wechseln soll

Wer sein „altes“ Auto verkaufen möchte, hat diversen Papierkram zu erledigen. Ganz gleich, ob ein Auto verkauft oder verschenkt wird – Fallstricke lauern immer. Besser also, man kennt die Folgen und kann vorbeugen.

Hierzu gibt es auf den Internetseiten des Handelsblattes einen informativen Artikel, dem – aus meiner Sicht – weiter nichts hinzu zu fügen ist.

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/wenn-das-auto-den-besitzer-wechselt-papierkram-zum-abschied/8221502.html