Unisex-Tarife in der Diskussion!

Unisex-Tarife
Unisex-Tarife

Unisextarife. Zurzeit wird in den Medien das Thema „Verschiebung der Enführung der Unisex-Tarife “ diskutiert. Hintergrund ist die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung zur Umsetzung des EuGH-Urteils in nationales Recht. Insbesondere schließen einige Medien und Verbände daraus, dass die Unisex-Tarife zum 21.12.2012 nicht eingeführt werden dürfen, und dass weiterhin Bisex-Tarife angeboten werden können. Aufgrund der hierdurch ausgelösten Verunsicherung bilden wir, hier im Blog, im Folgenden die heutige Stellungnahme der BaFin zu den Unisex-Tarifen ab:

„Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes führen dazu, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt wird.

Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert ist. Im Gegenteil sieht die BaFin große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch ab dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren.

Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.

Dieser Position schließt sich die DKV vollumfänglich an. Die Umsetzung der Unisex-Regelungen erfolgt wie vorgesehen zum 21.12.2012. Bisex-Tarife dürfen anschließend im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Umsetzungsprojekt Unisex Gesundheit

Teilprojekt Kommunikation und Qualifikation“

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2012/meldung_121218_unisex-tarife.html

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