Versicherung(en) 2013 Was sich im neuen Jahr für Sie ändert!

Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr

Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!

Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher  und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.

Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei  „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!

Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.

Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.

Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob  zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.

     Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.

Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert

Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)

Pflegebeitrag steigt

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Weniger Rentenbeitrag

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.

Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.

 

Unisex-Tarife in der Diskussion!

Unisex-Tarife
Unisex-Tarife

Unisextarife. Zurzeit wird in den Medien das Thema „Verschiebung der Enführung der Unisex-Tarife “ diskutiert. Hintergrund ist die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung zur Umsetzung des EuGH-Urteils in nationales Recht. Insbesondere schließen einige Medien und Verbände daraus, dass die Unisex-Tarife zum 21.12.2012 nicht eingeführt werden dürfen, und dass weiterhin Bisex-Tarife angeboten werden können. Aufgrund der hierdurch ausgelösten Verunsicherung bilden wir, hier im Blog, im Folgenden die heutige Stellungnahme der BaFin zu den Unisex-Tarifen ab:

„Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes führen dazu, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt wird.

Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert ist. Im Gegenteil sieht die BaFin große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch ab dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren.

Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.

Dieser Position schließt sich die DKV vollumfänglich an. Die Umsetzung der Unisex-Regelungen erfolgt wie vorgesehen zum 21.12.2012. Bisex-Tarife dürfen anschließend im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Umsetzungsprojekt Unisex Gesundheit

Teilprojekt Kommunikation und Qualifikation“

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2012/meldung_121218_unisex-tarife.html

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