Was tun, wenn jemand stirbt? Hilfestellung für Angehörige

(VZ-RLP / 18.10.2016) Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Hinterbliebene trotz ihrer Trauer in kurzer Zeit viele Dinge regeln. Bestattung und Trauerfeier sind zu planen, Freunde und Verwandte zu benachrichtigen, Versicherungen zu informieren. Hilfreich ist es in dieser persönlichen Ausnahmesituation, wenn wichtige Fragen bereits vorab geklärt wurden. Viele Aufgaben lassen sich auch an ein Bestattungsunternehmen übertragen. Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentralen hilft dabei, Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen und als Hinterbliebener den Überblick zu behalten.

Das Buch informiert über die verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt auf, mit welchen Kosten zu rechnen ist. So sind unter anderem die Friedhofsgebühren von 75 Städten enthalten. Fristen und Formalien für Versicherungen und Steuer sind weitere Themen. Eine Entlastung für Angehörige bietet eine umfangreiche Checkliste, in der vom Bestattungswunsch über die Sozialversicherungs- und Bankdaten bis zu Passwörtern viele Informationen hinterlegt werden können, die nach einem Todesfall wichtig werden.

Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und im Buchhandel erhältlich.

Lebensversicherung ja oder nein? Kündigen oder halten?
Was ist in der momentanen Situation am besten?!

Viele Bundesbürger fragen sich zur Zeit: „Lohnt sich diese Form der Geldanlage bzw. Altersvorsorge eigentlich noch für mich oder als Absicherung für die Familie?“

Lebensversicherung. Die Deutschen sorgten in der Vergangenheit bevorzugt mit einer Lebensversicherung für das Alter vor. Die Lebensversicherung galt immer als sichere Wertanlage und gute Vorsorgemöglichkeit für das Renten- bzw. Pensionsalter und stellte parallel dazu auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige im Todesfall des Versicherten dar.

Ich, Dirk Steinborn, Versicherungsfachmann (BWV) und gelernter Bankkaufmann, aus Katzenelnbogen sehe die aktuelle Entwicklung wie folgt:

In der Presse häufen sich inzwischen die Aussagen, dass Lebensversicherungen „unrentabel“ und „nutzlos“ geworden seien, teilweise werden aber auch schon deutlich drastischere Worte wie beispielsweise „Existenzkrise“ gefunden. Jedoch sehen nicht nur Journalisten ein großes Problem in der Entwicklung der Lebensversicherung, sondern auch der oberste Versicherungsaufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“), Felix Huffeld.

Es drängt sich die Frage auf, was sich an den Umständen für das Wertanlagemodell „Lebensversicherung“ verändert hat. Schließlich haben die Versicherer große Probleme, attraktive Gewinnüberschüsse zu erwirtschaften und werfen damit fünf Jahre nach Beginn der Finanzkrise einige Fragen auf. Was ist Ihre Lebensversicherung noch wert und stellt sie immer noch eine Sicherheit im Alter dar? Sollten Sie Ihren Vertrag mit dem Versicherer kündigen oder beibehalten? Und lohnt sich ein Neuabschluss wirklich nicht mehr?

Generell muss man sich zu Beginn fragen, woraus sich die Verzinsung der eingezahlten Summe zusammensetzt und welche Teile des Kapitals der Versicherer behält.

Die Versicherer ziehen zu Beginn der Laufzeit der Lebensversicherung verschiedene Kosten von den Einlagen des Kunden ab, dazu zählen unter anderem die Abschluss-, Risiko-, und Verwaltungskosten, die sich in der Summe zwischen 15 und 20 Prozent bewegen.

Für die eingezahlte Summe erhält man einen Garantiezins, der im Abschlussvertrag festgelegt wird. Dieser orientiert sich hauptsächlich an den festen Anlagemöglichkeiten der Versicherungsunternehmen, denn ein Teil des privaten Kapitals wird mittel- beziehungsweise langfristig angelegt, um den Garantiezins zu decken und eine sichere Rücklage zu bilden. Die Zinssätze dieser Anlagemöglichkeiten orientieren sich zum Großteil am Leitzins, den die EZB für den Euro ausgibt.

Der restliche Teil des vom Kunden zur Verfügung gestellten Kapitals wird am Kapitalmarkt eingesetzt. Hier wird versucht, einen Überschuss zu erwirtschaften, an dem der Kunde zumindest zu 90 Prozent beteiligt werden muss. Beim sogenannten Risikoschutz ist es ebenfalls möglich, Überschüsse zu erwirtschaften, hier erhält der Kunde allerdings nur noch mindestens 75 Prozent. Für den Fall eines Kostenüberschusses kann der Anleger mit mindesten 50 Prozent rechnen und Gleiches gilt für eine Überschussbeteiligung der stillen Reserven am Vertragsende. Diese Überschussregelung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Überschüsse, außer der Beteiligung an stillen Reserven, werden jährlich dem Guthaben des Anlegers gutgeschrieben und sind ihm so garantiert.

Wenn man sich nun die oben genannten Fragen beantworten möchte, gibt es meiner Meinung nach drei Zeiträume, in welchen man Lebensversicherungen abgeschlossen hat beziehungsweise eventuell abschließen möchte, die man individuell betrachten muss.

Zum einen alle Lebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen worden sind. Das Garantiezinsniveau lag bis Ende 2004 bei mindestens 2,75 Prozent. So ist Ihr Garantiezins noch auf einem sehr guten Niveau und die Erträge hieraus bekommen Sie am Ende sicher ausbezahlt und das in den meisten Fällen steuerfrei. Lediglich dürften sich, je nach individuellem Vertrag, die Überschüsse für die letzten Jahre stark in Grenzen halten. Die Finanzkrise hat sich natürlich auf die Kapitalmärkte negativ ausgewirkt und die Renditen für festverzinsliche Wertpapiere, mit welchen die Versicherungen den größten Teil Ihrer Einlagen für sich arbeiten lassen, bringen nur noch niedrige Erträge. Im Klartext: Sie sollten mit geringen Schlussüberschüssen rechnen.

Die Situation wird sich im Laufe der nächsten Jahre meines Erachtens langsam erholen und in Zukunft dürften die Überschüsse wieder höher ausfallen. Fraglich ist nur, wann und ob Sie im Einzelfall hiervon noch profitieren können.

Fazit: Behalten Sie ihre Versicherung, denn die Lebensversicherer stehen nicht vor dem Gesamtzusammenbruch, wie die Garantieverzinsung eventuell vermuten lässt. Außerdem – die Garantieverzinsung ist sicher auf Ihrem Guthabenkonto.

Abschlüsse ab 2005 sind allerdings nicht mehr so eindeutig zu beurteilen. Die Problematik hier liegt im Detail. Die Garantiezinsen liegen oft weit unter der 3-Prozentmarke und sind daher sowieso schon überschaubar verzinst. Außerdem unterliegen Sie anderen steuerlichen Behandlungen. Und man muss wegen der bisher kurzen Laufzeiten mit einer größeren Schädigung rechnen, wenn man vorzeitig kündigt. Faktoren hierbei sind unter anderem die Vermittlerprovision, die durchaus jenseits der 4 Prozent liegt, als auch die 1-10 Prozent Verwaltungskosten, je nach Versicherer.

Hier gilt es abzuwägen. Oft lohnt sich ein frühzeitiger Austritt aus dem Vertrag nicht, allerdings ist dies individuell zu beurteilen. Hat man beispielsweise eine sehr teure Police zu bezahlen und zudem noch bei einem schlecht wirtschaftenden Unternehmen, kann es sich durchaus lohnen, den Vertrag zu kündigen. Am besten lässt sich die Situation in Kooperation mit einem Fachmann beurteilen.

Von Neuabschlüssen von Kapitallebensversicherungen rate ich ab. Das begründet sich vor allem aus der momentanen niedrigen Garantieverzinsung, die sie ausgezahlt bekommen. Außerdem sind die heute abgeschlossenen Verträge nicht mehr steuerfrei zum Ende der Laufzeit auszahlbar. Für den Fall, dass die EZB die Leitzinsen wieder drastisch erhöht, könnten sich theoretisch Versicherungen dieser Art wieder lohnen, da dann auch das Garantiezinsniveau wieder steigt. Allerdings ist nach Aussage von Mario Draghi, Präsident der EZB, in naher Zukunft nicht mit einer Kehrtwende der Finanzpolitik der EZB zu rechnen.

Und darüber hinaus gehören heute die Themen Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge mit verschiedenen Konzepten hinterlegt. Die Zeiten, diese in einem Vertrag zu verbinden, sind meines Erachtens vorbei!

Sehen Sie sich lieber nach Alternativen, z.B. im „Riester-Bereich“, für Ihre Altersvorsorge um und sorgen mittels Risikoversicherungen für Ihre Familie im Hinterbliebenenschutz vor.