Was tun im Todesfall?

test Spezial Bestattungen

Stiftung Warentest Spezial - Was tun im Todesfall

Im Leben gibt es nichts umsonst, spottet der Volksmund, nicht einmal den Tod. Der kann sogar sehr teuer werden. Die aktualisierte Neuauflage des „test Spezial Bestattung“ informiert über alle Aspekte, die im Todesfall beachtet werden müssen.

96 Seiten, Heft
Format: 21 x 28 cm
Erscheinungstermin: 23. März 2013  8,50 €

http://www.test.de/shop/altersvorsorge-rente/test-spezial-bestattungen-ts0071/?mc=newsletter.bestattung13.link

 

Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

umor ist eine scharfe Klinge im Kampf gegen die Unbilden des Lebens. Deshalb gilt, gerade wenn etwas „schiefgeht“, Humor ist, wenn man trotzdem lacht! In diesem Sinne und um hier (im Blog) nicht immer nur „trockene Brötchen“ zu backen, habe ich mich dazu entschieden das Ganze mit Humor ein wenig zu würzen. Tilman BirrDen Anfang mache ich mit Tilman Birr. Noch nie gehört? Ja, das ging mir auch so! Die Redaktion von diesem Blog hier hat gute Kontakte nach Frankfurt a. M. und in die Hauptstadt Berlin. Und, weil wir diverse, liebe Menschen kennen die auch gerne lachen (im besonderen auch über sich selbst) und es einen regen Austausch über wirklich humorvolle lustige Dinge gibt, sind wir auf Tilman Birr gestoßen (worden)! Timan Birr ist Lesebühnenleser, Kabarettist, Liedchensinger und tritt bei Poetry Slams auf. In Frankfurt am Main betreibt er die Lesebühne Ihres Vertrauens. Er lebt in Berlin und hat dort Geschichte studiert. Um sein Studium zu finanzieren hat er als Fremdenführer in der Hauptstadt Berlin gejobbt.

Seine Erlebnisse und Erfahrungen „verarbeitet“ Tilman Birr in musikalischer und kabarettistischer Form. Echt des Sehens und des Teilens wert!! Hier mehr von Tilman Birr: http://www.tilmanbirr.de/videos.html Tilman Birr Foto: Melanie Grande

Kredit­bearbeitungs­gebühren sind illegal! Fordern Sie Ihr Geld zurück?!

Gerichtliches Verbot der Kreditbearbeitungsgebühren – bisher zahlen nur wenige Banken oder Geldinstitute freiwillig zurück.

Mittlerweile haben acht Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren verboten. Keines dieser Gerichte hält sie mehr für zulässig. Doch zurückgezahlt haben nur einzelne Sparkassen und Auto­finanzierer u. A. die BHW Bausparkasse. Weiterhin behaupten die meisten Banken und Kreditinstitute; Das Geld stünde Ihnen zu.

Eines der Argumente der Banken und Geld- bzw. Kreditinstitute ist hierbei: Nur wenn der Bundesgerichtshof, als dem höchsten deutschen Zivilgericht, die
Kreditgebühren verbiete – dann würde man vielleicht erstatten und zukünftig auf Kreditgebühren verzichten.

Einen schönen Überblick zu diesem Thema und dem aktuellen Sachstand bietet die Stiftung Warentest auf ihren Internetseiten unter folgendem Link:
www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Dort erfährt man auch detailliert, wie man seine – zu unrecht – gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern kann und welche Chancen und Aussichten eine evtl. Klage hat. Weiterhin hält die Stiftung Warentest auch einen Musterbrief zur Rückforderung bereit. Zu beachten ist ebenfalls, dass es anscheinend eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren gibt.

Einen gewissen „Unterhaltungs- und Informationswert“ bieten die Kommentare der Leser zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren, auf den Seiten der Stiftung Warentest.

Alles wird grün! – Ab 01.03.2013 gelten neue Mopedkennzeichen und Mofaschilder

Grün muss es sein, das neue Schild für Mopeds und Mofas. Das bisherige blaue Versicherungskennzeichen wird nach dem 28.Februar 2013 ungültig.

Also aufpassen beim Mofaschild und Mopedkennzeichen!

Wer im März noch immer mit seinem bisherigen blauen Versicherungskennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Er/sie fährt dann ohne Haftpflichtdeckung und somit ohne Versicherungsschutz.

Die neuen grünen Schilder bekommen Besitzer von Mofas, Mopeds oder anderen Kleinkrafträdern mit Versicherungskennzeichen-Pflicht bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer.

Unfall­flucht! In welchen Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung?!

Kasko­versicherer zahlen nach einem Unfall nur dann „reibungslos“, wenn der Fahrzeugführer sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt!
Unbedingt muss der Fahrer nach einem Unfall am Tatort bleiben. Ansonsten ist mit diversen „Schwierigkeiten“ zu rechnen. Diese können nicht nur strafrechtlicher Art sein sondern betreffen unmittelbar auch den Versicherungsschutz.

Unfallflucht ist definitiv kein Kavaliersdelikt!

Meine Empfehlung: Wenn sich der oder die Geschädigte nicht auffinden lässt, dann sollte der Unfallverursacher IMMER die Polizei benachrichtigen – am Besten direkt vom Unfallort aus – und dann dort warten, bis diese erscheint und den Unfall dokumentiert.

Zwar urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH, Az. IV ZR 97/11), dass es auch ausreichend sei, wenn dem Versicherungsunternehmen oder dem Agenten des Versicherers unmittelbar der Unfall angezeigt wird, und dieser dann die Leistung nicht verweigern könne. Jedoch muss dies im Zweifel der Versicherungsnehmer nachweisen.

Ein Anruf bei der Polizei kann also eine Menge Ärger verhindern.

Denn ein Unfallflüchtiger gefährdet die Leistung durch seine Vollkasko­-Versicherung und riskiert außerdem eine strafrechtliche Verfolgung des Vergehens, das meistens den Tatbestand der Fahrer- bzw. der Unfallflucht darstellt. Abgesehen vom Verlust der Fahrerlaubnis, also Führerscheinentzug, droht dem Unfallflüchtigen in solchen Strafprozessen eine Geldstrafen oder gar der Frei­heitsentzug.

Bleiben Sie also bitte unbedingt am Unfallort. Warten Sie auf die Polizei, die Ihre Personalien feststellt und dokumentiert, was passiert ist. Lediglich die eigene Adresse zu hinterlassen oder sein „Versichertenkärtchen“, mit den Daten der Haftpflichtversicherung  an die Windschutzscheibe zu klemmen REICHT NICHT AUS!

Wenn Dein „Freund und Helfer“ den Unfall dokumentiert hat, dann klappt es auch mit der Vollkasko!

Hier noch drei informative Links zum Thema Unfallflucht bzw. Fahrerflucht.