Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen nun erlaubt

Bundesgerichtshof erlaubt Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen

„Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben. Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 184/12). „Die Entscheidung ist gut und folgerichtig. Bei der Anpassung der laufenden Vorauszahlungen kommt es immer auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung an und nicht auf das formale Abrechnungsergebnis des Vermieters. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits vor knapp einem Jahr entschieden (BGH VIII ZR 246/11)“.

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters hatte ursprünglich eine Nachforderung in Höhe von 84,26 Euro ausgewiesen. Der Mieter rechnete nach und kam zu einem völlig anderen Ergebnis. Ihm stand danach ein Guthaben von 376,49 Euro zu. Der Mieter kürzte daraufhin seine laufenden Vorauszahlungen um 30 Euro und verrechnete sein Betriebskostenguthaben mit der nächsten Monatsmiete.

Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Beanstandet der Mieter inhaltliche Fehler in der Vermieterabrechnung und errechnet er das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst, dann darf er die laufenden Vorauszahlungen entsprechend korrigieren, das heißt kürzen. Außerdem, so die Karlsruher Richter, darf der Mieter das von ihm selbst errechnete Betriebskostenguthaben mit der Mietforderung des Vermieters verrechnen. Der Mieter muss sich nicht auf irgendwelche Zurückbehaltungsrechte verweisen lassen.

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung, so Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten, ist für die Höhe der laufenden Vorauszahlungen entscheidend. Nach dem Gesetz darf der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen, wenn die Abrechnung ein Saldo zu seinen Gunsten ausweist. Im umgekehrten Fall, bei einem Saldo zu Gunsten des Mieters, darf der die Vorauszahlungen von sich aus entsprechend kürzen.

Siebenkotten: „Grundlage für eine Veränderung der Vorauszahlungsbeträge ist aber immer die fehlerfreie, inhaltlich richtige Abrechnung. Sonst wäre der Mieter bei einer falschen Abrechnung des Vermieters doppelt bestraft. Er müsste zunächst eine Nachforderung des Vermieters zahlen und dann noch höhere monatliche Vorauszahlungen leisten. Das wäre ein absurdes Ergebnis.“

Experten-Kontakt

Ulrich Ropertz

Deutscher Mieterbund e. V.

Littenstraße 10

10179 Berlin

Tel.: 030 / 223 23 0

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Versicherungsbetrug ist immer eine Straftat und wird mit hohen Strafen geahndet. Und, die Aufklärungsquote ist sehr hoch.

Der Versicherungsbranche in Deutschland entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro und damit auch der Solidargemeinschaft der Versicherten und Versicherungsnehmer. Das Prinzip einer Versicherung ist die kollektive Übernahme eines Risikos des Einzelnen. Damit das Ganze funktionieren kann, zahlen viele Versicherungsnehmer einen – im Verhältnis zum Risiko – kleinen Betrag (Versicherungsprämie) beim Versicherungsgeber (der Versicherung) ein. Die Versicherung zahlt dann beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenersatz.

Wer einen Versicherungsbetrug begeht, betrügt also nicht nur die Versicherung, sondern das Kollektiv, die Solidargemeinschaft der Versicherten. Ganz klar: Versicherungskonzerne sind keine mildtätigen Organisationen und hinter jeder Versicherung steckt ein gewinnorientiertes Geschäftsmodell. Versicherungen sind jedoch eine wichtige und gute Errungenschaft für unsere Gesellschaft! Ein einfaches Beispiel. Ihr Haus oder Ihre Wohnung brennt – durch ein, durch Sie, unverschuldetes Ereignis wie Blitzschlag oder ein vom Nachbarn übergreifendes Feuer – komplett aus. Sie haben kein Dach mehr über dem Kopf, Ihr Hausrat wie Möbel, Kleidungsstücke usw. sind vernichtet. Ohne eine entsprechende Versicherung wären wohl die meisten Menschen Obdach- und mittellos! Wie gut das es da die „bösen“ Versicherungen gibt!! Oder?!
Immer wieder hört man über die Medien vom „großen“ oder „kleinen“ Versicherungsbetrug. Meistens dann, wenn die Täter gestellt und verurteilt sind. Auch der „kleinste“ Versicherungsbetrug ist eine Straftat und durch die Masse der Fälle entsteht ein riesiger Schaden. Bei z. B. Haftpflichtschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro zahlen die Versicherungen in der Regel reibungslos, weil der Aufwand und die Kosten zum Nachweis eines evtl. Versicherungsbetrugs in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.
Aber, Vorsicht! In immer höherer Frequenz gehen Versicherungen, schon beim leisesten Verdacht des Versicherungsbetrugs, der Sache auf den Grund. Eine Strafanzeige erfolgt bei Bestätigung des Verdachts auf jeden Fall und somit ist jeder Versicherungsbetrüger, der sich vielleicht für einen modernen Robin Hood oder Ähnliches hält, ganz schnell vorbestraft. Versicherungen müssen und dürfen gewinnorientiert arbeiten und sein. Denn, nur dann, wenn die Versicherung liquide ist, kann Sie Schäden regulieren. Außerdem tragen die Versicherungskonzerne selbst ein hohes Risiko. Um dieses versicherungseigene Risiko wiederum abzusichern, wird entsprechendes Kapital benötigt. Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so geregelt, damit Sie im Schadenfall garantiert ihr Geld bekommen. Die Auswüchse einzelner Versicherungskonzerne und Versicherungsvermittler haben die Versicherungsbranche – gerade in jüngster Zeit – sehr unter öffentlichen Druck gebracht. Nur sind diese definitiven Einzelfälle keine Rechtfertigung zum Versicherungsbetrug. Hier werden viele meiner Kollegen und auch meine Person, mit den schwarzen Schafen der Branche und deren absolut fragwürdigen Aktivitäten, in einen Topf geworfen. Klar, die Medien „stürzen“ sich auf solche „Themen“ und schlachten diese bis zur Unerträglichkeit aus. Ich verstehe durchaus, dass man da auf die Idee kommen kann; so, denen wische ich jetzt mit einem kleinen Versicherungsbetrug eins aus. Schließlich vergnügen „die“ sich ja auch mit meinem Geld und auf meine Kosten.
Mal ehrlich! Ist das nicht ein wenig kurz gedacht?
Wer einen Versicherungsbetrug begeht, schadet in erster Linie der Solidargemeinschaft der Versicherungsnehmer und damit auch sich selbst! Denn, die Versicherungskonzerne legen die entstehenden Kosten (gerechtfertigterweise) wieder auf alle Versicherungsnehmer um. Ein Ermittler oder Versicherungsdetektiv möchte für seinen Job auch an jedem Ersten im Monat bezahlt sein. Der Aufwand und die Kosten, welche durch Versicherungsbetrug entstehen, sind einfach nicht vom Tisch zu wischen. Versicherungsbetrug ist definitiv unfair – uns allen gegenüber!
Dirk Steinborn im April 2013

„Pflege-Bahr“ unter Beschuss

Staatlich geförderte Tarife für eine private Pflegeversicherung taugen nichts.

Der sogenannte „Pflege-Bahr“ ist unter heftigen Beschuss geraten. Zu recht, wie ich finde. Nach Ansicht der Stiftung Warentest taugen die staatlich geförderten Tarife nicht, um im evtl. Pflegefall die entstehende Finanzlücke adäquat zu schließen. Im aktuellen Test der Zeitschrift „Finanztest“ ist der Tenor eindeutig – Finger Weg vom „Pflege-Bahr“!! Oft seien die Vertragsbedingungen deutlich schlechter, als bei nicht geförderten Produkten. Die, Anfang diesen Jahres, eingeführte staatliche Förderung zur privaten Pflegeversicherung und nach dem Gesundheitsminister „Pflege-Bahr“ getaufte Zulage von fünf Euro pro Monat sollte Anreize zur privaten Pflegeversicherung setzen.

Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift „Finanztest“ 23 Pflege-Tagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung und 17 mit Förderung verglichen. Das Ergebnis des Tests: Die geförderten Tarife sind nicht zu empfehlen.

„Finanztest“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sagt zum Thema „Pflege-Bahr“: „Der „Pflege-Bahr“ löst das Absicherungsproblem der weitaus überwiegenden Zahl der Verbraucher nicht“! Häufig sei nur eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat versichert – bei einer evtl. intensiven Pflege müssten die Verbraucher jedoch 1500 bis 1800 Euro im Monat aus der eigenen Tasche finanzieren.
Und weiter: „Das Abschließen eines geförderten Tarifs ist nur dann sinnvoll, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn junge Leute bereits ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben„.

Hier einige Links zum Thema „Pflege-Bahr“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung

http://www.sueddeutsche.de/geld/pflegeversicherung-stiftung-warentest-warnt-vor-pflege-bahr-1.1650803

http://www.tagesschau.de/inland/pflege-zusatzvorsorge102.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/verbraucherexperten-raten-ab-pflege-bahr-deckt-finanzluecke-im-pflegefall-nicht_aid_961806.html

Selbstverständlich gilt, wie immer hier in diesem Blog: Wenn Sie Fragen zum Thema private Pflegeversicherung oder zum „Pflege-Bahr“ haben – kontaktieren Sie mich. Ich beantworte Ihre Fragen gerne – kostenlos und unverbindlich!
Nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion, denn dann profitieren auch die anderen Leser des Blogs von Ihren Fragen und meinen Antworten.

Was tun wenn der Schaden nicht ersetzt wird?! Der Ombudsmann hilft!

Professor Dr. Günter Hirsch
Professor Dr. Günter Hirsch – der Ombudsmann

Der Ombudsmann der deutschen Versicherer kann helfen, bei Ärger mit Ihrer Versicherung. Ein Schaden wird nicht reguliert und es droht ein langwieriger und komplizierter Rechtsstreit? Es steht Gutachten gegen Gutachten und möglicherweise muss/soll ein Gericht entscheiden?

In komplexen bzw. komplizierten (Streit-) Fällen gibt es bei Schäden bis zu einer gewissen Höhe die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Versicherer zu wenden. Bei Schäden bis zu 10.000 Euro kann dieser für die Versicherung(en) eine verbindliche Entscheidung treffen.
Ich, Dirk Steinborn, bin kein Jurist und darf/will keine Rechtsauskünfte geben. Ich finde jedoch, dass die Institution des Ombudsmann eine sinnvolle Einrichtung ist. Bietet der Ombudsmann doch eine Chance auf Schlichtung bzw. außergerichtliche Einigung und kann so evtl. helfen einen – vielleicht langwierigen – Rechtsstreit zu vermeiden.

Auf den Internetseiten von Professor Dr. Günter Hirsch also dem Ombudsmann der Versicherungen in Deutschland, wird umfassend über dessen Arbeit informiert.

http://www.versicherungsombudsmann.de

 

Digitale Privatsender im Kabel unverschlüsselt empfangbar

Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung der Kabelverträge

(VZ-RLP / 08.04.2013) Seit Anfang April sind insgesamt 10 vormals verschlüsselte Privatsender im digitalen Kabel beim Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland frei empfangbar, darauf weist die Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz hin. Zusammen mit den 21 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern strahlen insgesamt 31 Sender ihre Programme in digitaler Qualität frei aus. Voraussetzung für den digitalen Empfang ist lediglich ein Kabelreceiver oder ein Fernseher mit DVB-C Tuner. Ein neuer Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber ist nicht notwendig, denn auch Fernsehzuschauer mit „analogem Kabelvertrag“ können diese Programme ohne zusätzliche Kosten empfangen.

„Das digitale Kabelfernsehen ist mit diesem Schritt wesentlich barrierefreier“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Verschlüsselung hatte bisher die schnelle Verbreitung von digitalem Kabelfernsehen in Deutschland behindert.“ Er rät Kabelfernsehkunden, die einen digitalen Zusatzvertrag haben, zu überprüfen, ob dieser noch notwendig ist oder ggf. gekündigt werden kann.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden. Telefonische Beratung erfolgt montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131/2848-888. Persönliche Beratungen finden nach Terminvereinbarung mittwochs von 13 bis 16 Uhr in der Beratungsstelle Mainz statt. Per Mail ist der Fernsehexperte unter fernsehen@vz-rlp.de zu erreichen.

 

VZ-RLP