Elementarschäden – Elementarversicherung

Nach dem Regen ist vor dem Regen – Sonderberatung der Verbraucherzentrale zur Elementarversicherung

(VZ-RLP / 29.05.2013) Der Dauerregen der letzten Tage hat es wieder gezeigt. Vom Rückstau aus der Kanalisation, überlaufenden kleinen Bächen oder einem Hangrutsch des aufgeweichten Bodens kann jeder betroffen sein. „Normale Gebäude- und Hausratversicherungen decken dadurch entstehende Schäden (Elementarschäden)  aber nicht ab“, warnt Julika Unger, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Sie rät daher Haus- und Wohnungsbesitzern, ihre Verträge um so genannte Elementarschadensklauseln zu erweitern.

Wer Fragen rund um das Thema Elementarschäden hat, kann sich an die telefonische Sonderberatung der Verbraucherzentrale wenden. Das Telefon ist unter der Nummer 06131/28 48 868 dienstags von 14 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Die Beratung ist kostenlos. Sie wird gefördert vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

Kaiserslautern, Fackelstraße 22; Koblenz, Entenpfuhl 37

Ludwigshafen, Bahnhofstraße 1; Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10

Pirmasens, Exerzierplatzstraße 1; Trier, Fleischstraße 77

Stützpunkte:

Cochem, (Kreisverwaltung)  Brückenstraße 2; Betzdorf (Rathaus), Hellerstraße 2

Germersheim,(Kreisverwaltung),  Luitpoldplatz 1; Hachenburg (Rathaus),

Perlengasse 2

TIPP: Auch ich, Dirk Steinborn, berate Sie gerne als Versicherungs-Fachmann zu diesem komplexen Themenbereich. Anruf oder E-Mail genügt!

Geisterfahrer auf der Autobahn

Bei Vorsatz zahlen die Versicherer nicht – Geistefahrer –

Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Test und online darüber, dass Versicherer bei Unfällen welche durch einen Geisterfahrer – mit Vorsatz – verursacht werden nicht zahlen. Im Wortlaut heißt es hierzu:

Tödlicher Geisterfahrer­unfall auf der A3, wenige Tage später wieder ein Falsch­fahrer auf derselben Auto­bahn. Rund 2 000 Geisterfahrer werden bundes­weit pro Jahr gemeldet. Anders als der Eindruck, den die vielen Schlagzeilen machen, ist die Zahl in den vergangenen Jahren konstant geblieben, so das Bundes­amt für Straßenwesen. 75 bis 80 Unfälle gibt es pro Jahr – bei 155 000 Auto­bahn­unfällen insgesamt. Meist zahlt die Versicherung des Falsch­fahrers – nicht aber, wenn er vorsätzlich handelte. Dann bleibt nur die Verkehrs­opfer­hilfe, ein Gemein­schafts­projekt der Auto­versicherer. Sie zahlt oft weniger als die gegnerische Versicherung gezahlt hätte. Schmerzens­geld gibt es nur in Ausnahmen bei sehr schweren Verletzungen. Hat der Geschädigte eine Voll­kasko oder eine Unfall­versicherung, muss er die nutzen. Die Verkehrs­opfer­hilfe springt dann nicht ein.

Hier der Link zum Orignalartikel, auf den Seiten der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/Geisterfahrer-Bei-Vorsatz-zahlt-Versicherung-nicht-4543253-0/

Gold aus der Türkei – Stiftung Warentest warnt

Der Urlaub ist schon Monate her, da kommt Post aus der Türkei: „Sie haben bei uns Schmuck gekauft, da gibt es ein Problem.“ Die Steuerfahndung habe ihn kontrolliert, schreibt der Händler. Er müsse nun einen deutschen Verzollungs­nach­weis vorlegen, sonst drohe ihm eine Strafe. Die werde er beim Kunden einklagen und in Deutsch­land Anzeige erstatten. Beigefügt ist eine Zahlungs­aufforderung, häufig mehr als tausend Euro, zahl­bar per Western­Union. Oft bekommen Urlauber, die Teppiche oder Schmuck gekauft hatten, solche Briefe noch Jahre später.

Das alles ist nur Abzocke, berichtet der Zoll. Wer so einen Brief bekommt, sollte nicht zahlen. Anders geht es derzeit Urlaubern, die teuren Gold­schmuck in der Türkei gekauft haben. „Alles schon verzollt“, hatte der Händler versichert und einen Stempel gezeigt. Daher meldeten sie nichts beim deutschen Zoll an. Doch der Stempel war gefälscht. Deshalb gilt die Einfuhr als Schmuggel, die Urlauber haben sich strafbar gemacht. 3 350 Verfahren hat der Zoll einge­leitet, 850 Bank­auskünfte ange­fordert, zwölf Haus­durch­suchungen durch­geführt. Die Schnäpp­chen werden jetzt teuer: 2 900-mal wurde Steuer nachgefordert, insgesamt mehr als eine Million Euro.

Tipp: Melden Sie teure Mitbringsel bei der Rückreise dem Zoll.

Hier der Link zum Originalartikel auf den Internetseiten der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/test-warnt-Gold-aus-der-Tuerkei-4543232-0/

Zahnreinigung im Marktcheck – Es gibt große Preisunterschiede

Zahnreinigung – Neuer Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Bei der professionellen Zahnreinigung gibt es laut dem neuesten Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz große Preisunterschiede. Demnach übernehmen die Krankenkassen und private Zusatzversicherer nur selten die kompletten Kosten für die Zahnreinigung.

Dies ergab der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im März und April bei 39 Zahnarztpraxen, 57 gesetzlichen Krankenkassen und 27 privaten Zusatzversicherern. Die meisten Zahnärzte, so das Ergebnis der Studie, berechnen zwischen 40 und 250 Euro für eine professionelle Zahnreinigung.

„Die professionelle Zahnreinigung gehört zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Ärzte als IGeL-Angebot bewerben“, darauf weist Julika Unger, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale hin. „Patienten müssen diese selbst bezahlen.“ Laut Gebührenordnung der Zahnärzte sind die Kosten davon abhängig, wie viele Zähne der Patient hat, wie umfangreich und kompliziert die Behandlung ist und mit welchem Steigerungssatz der Zahnarzt abrechnet. Der Zahnarzt kann für seine Arbeit den 1,0-fachen, den 2,3-fachen oder – mit Begründung – einen noch höheren Steigerungsfaktor verlangen. Je nach Abrechnungssatz kann die Reinigung von 28 Zähnen weniger als 50 Euro oder mehr als 150 Euro kosten.

Zwei Drittel der befragten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Ein Großteil der Kassen trägt die Kosten nur, wenn der Patient einen bestimmten Zahnarzt aufsucht. Manche Kassen übernehmen die kompletten Kosten, andere gewähren lediglich Zuschüsse in Höhe von 13 bis 75 Euro pro Behandlung oder Jahr.

Die Recherche der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, dass 27 private Zahnzusatzversicherer Leistungen im Bereich professioneller Zahnreinigung in 126 unterschiedlich ausgestalteten Tarifen anbieten. Nur fünf Versicherer übernehmen eine oder zwei komplette professionelle Zahnreinigungen pro Jahr. 16 Versicherer begrenzen die 100prozentige Kostenübernahme auf Beträge zwischen 50 und 150 Euro. Die restlichen Tarife sehen einen geringeren Prozentsatz vor und deckeln den Maximalbetrag wiederum unterschiedlich. Einige Tarife machen die Leistung abhängig von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die wichtigsten Tipps zur professionellen Zahnreinigung hat die Verbraucherzentrale in einem Infoblatt zusammengestellt.
Hier der Link zur PDF-Datei: Zahnreinigung Marktcheck

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weisst darauf hin, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Augen auf beim Auto(ver)kauf!!

Was zu tun ist, wenn Ihr Auto den Besitzer wechseln soll

Wer sein „altes“ Auto verkaufen möchte, hat diversen Papierkram zu erledigen. Ganz gleich, ob ein Auto verkauft oder verschenkt wird – Fallstricke lauern immer. Besser also, man kennt die Folgen und kann vorbeugen.

Hierzu gibt es auf den Internetseiten des Handelsblattes einen informativen Artikel, dem – aus meiner Sicht – weiter nichts hinzu zu fügen ist.

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/wenn-das-auto-den-besitzer-wechselt-papierkram-zum-abschied/8221502.html