An Demenz erkrankt – was nun?

Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke

Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.

Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.

Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.

Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.

Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer ist unerlässlich! Rutschgefahr bei Eis und Schnee

(VZ-RLP/16.01.2013) Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen bzw. wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind.

Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungs-check.

VZ-RLP

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale berate ich Sie gerne kostenlos , in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Skiurlaub – Wintersport – Ski- und Snowboardfahren

Gut versichert in den  Winterspaß! Worauf man achten sollte!

Die Wintersport- Saison 2012/2013 ist in vollem Gange. Hals und Beinbruch wünscht sich niemand! Was wenn’s doch passiert?! Damit das winterliche Ski-Vergnügen ungetrübt bleibt ist zunächst eine entsprechende Vorbereitung bzw. Fitness unerlässlich.

Die schneebedeckte Hänge, die glitzernden Pisten und zünftigen Hütten- und Après-Skiabende bieten allseits beliebte Wintervergnügungen. Immerhin waren gemäß einer Studie des Deutschen Skiverbands gemeinsam mit der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2010, weit mehr als 9 Millionen Deutsche auf den nationalen und internationalen Skipisten aktiv und unterwegs

Bei allem Spaß darf die Vorsicht nicht auf der Strecke bleiben!

Selbstverständlich ist es sehr wichtig eine geeignet gute Ausrüstung zu benutzen – unabhängig, ob diese gekauft oder gemietet ist. Denn ca. 60.000 Skifahrer/Wintersportler verunfallen jedes Jahr. Das Wintervergnügen birgt also ein recht hohes Verletzungsrisiko.

Daher sollte der Wintersportler optimal und ausreichend versichert sein!

Wichtige Versicherungen für Wintersportler – Skiurlauber

Unfallversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Wichtig ist, dass der Rücktransport nach Deutschland gewährleistet ist. An Unfällen, auf der Skipiste, sind meistens mehrere Wintersportler beteiligt. Deshalb ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese wehrt ggf. unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter ab oder übernimmt z.B. die Behandlungskosten eines geschädigten Wintersportlers, sollten Sie den Unfall verschuldet haben. Außerdem ist der Abschluss einer Unfallversicherung einfach „Pflicht“ und jedem Sportler grundsätzlich dringend anzuraten!

Gerne berate ich Sie kostenlos im Vorfeld Ihres Winterurlaubs, in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen, damit Ihr Wintervergnügen ein ungetrübtes wird.

Versicherung(en) 2013 Was sich im neuen Jahr für Sie ändert!

Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr

Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!

Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher  und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.

Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei  „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!

Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.

Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.

Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob  zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.

     Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.

Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert

Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)

Pflegebeitrag steigt

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Weniger Rentenbeitrag

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.

Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.