Genau das bekommen, wofür sie bezahlen

Hausplanung detailliert festhalten

Muster-Baubeschreibung als Checkliste für den Vertrag

(VZ-RLP / 03.08.2018) Seit 1. Januar 2018 haben private Bauherren mehr Rechte. Baufirmen müssen ihnen frühzeitig vor der Vertragsunterzeichnung eine eindeutige und verständliche Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Die Kundinnen und Kunden sollen genug Zeit haben, um Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Eine nützliche Hilfe für diesen Schritt ist „Die Muster-Baubeschreibung“ der Verbraucherzentrale. Mit ihr stellen Auftraggeber sicher, dass sie auch genau das bekommen, wofür sie bezahlen. Denn in einer Baubeschreibung werden Ausstattung, Haustechnik, Innenausbau und Ausführungsdetails festgelegt. Oft geht in der Praxis aber nicht eindeutig daraus hervor, welche Leistungen zum Beispiel im Festpreis enthalten sind. Oder aber es fehlen Angaben über Beschaffenheit von Materialien, Mengen und Preisobergrenzen.

Die Muster-Baubeschreibung hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erkennen, ob etwas Wichtiges fehlt oder weitere Kosten hinzukommen. Mit ihren umfangreichen Formularen können alle Leistungen und Ausstattungsstandards genau festgelegt werden. Die Unterschrift sollte erst dann erfolgen, wenn die Beschreibung hinreichend präzise ist und von erfahrenen Fachleuten geprüft wurde. Mit der Auflistung können Bauherren die Leistungen immer wieder kontrollieren und am Ende prüfen, ob alles vollständig erledigt wurde.

Der Ratgeber „Die Muster-Baubeschreibung – Haus-Angebote richtig vergleichen“ hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und im Buchhandel erhältlich.

 

Verband Pflegehilfe hat nichts mit Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz zu tun

(VZ-RLP / 25.07.2018) Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit etliche Anfragen zum Verband Pflegehilfe, der sich auf seiner Internetseite www.pflegehilfe.org auch „bundesweiter Pflegestützpunkt“ nennt. Viele Menschen wollen wissen, ob dieser Verband etwas mit den landesweiten Pflegestützpunkten zu tun hat, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen laut gesetzlichem Auftrag unabhängig und kostenfrei bei allen Fragen rund um Hilfsangebote, Kosten, Pflege informieren und beraten.

 

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt es sich bei dem Verband um ein kommerzielles Vermittlungsunternehmen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich durch die Verwendung des Begriffes `bundesweiter Pflegestützpunkt´ nicht täuschen lassen. Der Verband nennt sich zwar so, sollte aber auf keinen Fall mit den bereits bestehenden 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz verwechselt werden“, so Sabine Strüder, Referentin Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Diese wurden in den vergangenen Jahren von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, eine umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung nach dem Sozialgesetzbuch und zu landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfeangeboten durchzuführen.“ Die Adresse des nächstliegenden unabhängigen Pflegestützpunktes ist unter http://www.sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/ zu finden.

Nach Informationen auf der Homepage des Verbandes Pflegehilfe arbeitet dieser für Endverbraucher zwar kostenfrei, finanziert sich aber direkt über seine Verbandsmitglieder. Als Verbandsmitglieder sind Pflegedienste, Senioreneinrichtungen und Vertreiber seniorengerechter Produkte und Dienstleistungen angesprochen. Eine umfassende Liste aller Verbandsmitglieder ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen.

Laut Internetauftritt werden mit den Verbandsmitgliedern die tatsächlich generierten Interessentenkontakte abgerechnet. Der Verband ist als GmbH organisiert und verfolgt damit privatwirtschaftliche Interessen.

Auf der Homepage findet sich beispielsweise direkt eine Verlinkung zum Online-Shop der Versandhändlers Amazon. Nach Angaben im Internetauftritt ist der Verband auch bei der Beschaffung von Hilfsmitteln wie beispielsweise Treppen- oder Wannenliftern durch Weitergabe der Interessentendaten an die Partnerunternehmen vermittelnd tätig. Auch im Bereich Vermittlung von Betreuungskräften, Immobilien, Finanzierung und Vorsorge ist der Verband Pflegehilfe nach diesem Schema aktiv.

 

VZ-RLP

Western Union Geldtransfer – Betrugsopfer erhalten 586 Millionen Dollar zurück

Frist läuft am 12. Februar 2018 ab

(VZ-RLP / 23.01.2018) Wer in der Vergangenheit auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist und Geld über den Bargeldtransferdienst Western Union ins Ausland überwiesen hat, kann jetzt auf eine Rückzahlung aus den Vereinigten Staaten hoffen. US-Behörden haben mit dem Anbieter Western Union eine Einigung für Geschädigte erzielt. Geld, das im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 19. Januar 2017 über Western Union an Betrüger gesendet wurde, kann beim US-Justizministerium zurückgefordert werden. Nach Prüfung sollen Betrogene einen Anteil der Schadenssumme zurückerhalten. Betroffene sollten schnell handeln, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Frist läuft bereits am 12. Februar 2018 ab.

„Bargeldtransferdienste erlauben weltweite Überweisungen. In den vergangenen Jahren wurden diese Dienste jedoch in einem großen Umfang von Kriminellen missbraucht, um anonym zu bleiben“, so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Auch in Deutschland nutzten Kriminelle diese Möglichkeit. Die Verbraucherzentrale rät zu größter Vorsicht, wenn Verbraucher zur Nutzung dieser Dienste aufgefordert werden.

Mit einer Reihe von Lügengeschichten veranlassten Betrüger die nichtsahnenden Opfer zu hohen Geldzahlungen. „Beispielsweise wurde den Betroffenen am Telefon vorgespiegelt, sie hätten ein Auto oder einen hohen Geldpreis gewonnen und müssten zum Erhalt eine Steuer oder Verwaltungsgebühr entrichten“, so Gollner. Auch Opfer des sogenannten „Romance Scam“ können Geld zurückverlangen. Diese Masche richtet sich vor allem an Nutzer von Online-Kontaktbörsen. Ein falscher Liebes-Interessent gibt dort vor, dringend Geld zu benötigen.

Insgesamt sollen 586 Millionen Dollar zur Auszahlung bereitstehen. Voraussetzung für die Zahlung ist ein Antrag gegenüber dem US-Justizministerium. Die sogenannte „petition for remission“ nimmt das Unternehmen Gilardi & Co stellvertretend entgegen.

Betroffene, die dem Unternehmen Western Union bereits bekannt sind, wurden im vergangenen Jahr angeschrieben. Unter der Adresse www.westernunionremission.com kann die Forderung geltend gemacht werden. Dort sind auch weitere Informationen zu finden.

Das Verfahren zur Erstattung steht ausdrücklich auch Verbrauchern offen, die nicht Bürger der Vereinigten Staaten sind. Der Ablauf richtet sich ausschließlich nach dem Recht des ausländischen Staates.

Das US-Justizministerium prüft jeden Anspruch. Eigenen Angaben zufolge kann die Prüfung mehr als ein Jahr beanspruchen.

VZ-RLP

 

Was Mieter dürfen und müssen – Aktueller Überblick über die Rechtslage

(VZ-RLP /28.12.2016) Die meisten Haushalte in Deutschland leben zur Miete. Was sie und ihre Vermieter dürfen und was nicht, steht zum Großteil nicht in Gesetzen, sondern wurde erst von Gerichten entschieden. Um ihre Rechte und Pflichten zu kennen, brauchen Mieter deshalb einen aktuellen Überblick über das gesprochene Recht. Genau diesen liefert der neu aufgelegte Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der Verbraucherzentralen – thematisch gegliedert und zum Nachschlagen aufbereitet. Das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund verfasste Buch gibt Sicherheit in vielen Situationen, in denen es immer wieder zu Konflikten kommt.
Die grundlegend überarbeitete und erweiterte Neuauflage setzt bei den Anforderungen an Mietverträge an. Über zahlreiche typische Streitgründe deckt der Ratgeber Themen bis zum Auszug aus der Wohnung ab. Es geht um Mängel und deren Beseitigung sowie Mietminderungen, um Schönheitsreparaturen, Modernisierungen und Eigentümerwechsel. Auch die Fragen, wann Mieterhöhungen gerechtfertigt sind und wie Betriebskosten umgelegt werden dürfen, werden ausführlich beleuchtet. Tipps für Beweissicherung und Co. helfen bei der Vorbereitung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Dank seinem Stichwortregister liefert das umfangreiche Buch auch schnelle Antworten auf akute Fragen.

Der Ratgeber umfasst 384 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Pokémon GO – Versicherungen zahlen bei Unfällen!?

Pokémon GO ist in aller Munde bzw. in aller Hände und lenkt viele Spieler so sehr ab, dass sie um sich herum oft keine Gefahren mehr wahrnehmen. Smombies sind dank Pokémon GO jetzt quasi „überall“ anzutreffen.

Schön das es Spaß macht – und für echte Zocker ist es ein Hochgenuss mit der App die Pocket Monster zu fangen. Jeder will so schnell wie nur möglich seine Pokémon entwickeln und entsprechend leveln. Der Zocker ist dadurch jedoch schnell abgelenkt und der ein oder andere kleine oder größere Unfall vorprogrammiert! 
Was nun, wenn’s denn dann „geknallt“ hat?! Wegen einer dicken Beule am eigenen Schädel, weil man zu sehr abgelenkt war, scheint da noch das geringste Übel zu sein?! Was aber tun, wenn unbeteiligte Personen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen?
Ich sag’s ja immer wieder: Eine private Unfallversicherung ist heutzutage quasi Pflicht!
Jetzt ist der glücklich der eine solche private Unfallversicherung abgeschlossen hat! Entstehen durch das Spielen von Pokémon GO finanzielle oder sogar gesundheitliche Folgen, verursacht durch eure Unaufmerksamkeit zahlt die private Unfallversicherung. Aber VORSICHT!! Dies gilt nur bei Leichtsinnigkeit oder grober Fahrlässigkeit – je nach Police und Vertrag. Vorsätzliches Handeln ist NICHT versichert!! Wenn euch also bewusst war oder ist, dass ihr rechtswidrig handelt oder gehandelt habt gibt’s keine Kohle von der Versicherung und ihr müsst selbst zahlen.

Also besser Augen und Ohren auf beim Zocken von Pokémon GO!!