Die „Plätzchenmanufaktur“ der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Livevideo der Lebenshilfe Rhein-Lahn, anlässlich der Plätzchen-Aktion 2013 der Freizeitgruppe Nastätten.

Weitere Infos gibt’s ☛ hier und ☛ hier!

Frank Puchtler MdL unterstützt Plätzchen-Aktion der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Plätzchen für den guten Zweck – Spritzgebäck, Vanille-Kipferl und Engelsaugen

Frank Puchtler MdL
Frank Puchtler MdL

Singhofen. Frank Puchtler MdL unterstützt aktiv und mit Freude die Plätzchen-Aktion der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Alle Jahre wieder bietet die Freizeitgruppe Nastätten, der Lebenshilfe Rhein-Lahn, ihre selbstgemachten Köstlichkeiten, hausgemachte Plätzchen und andere Leckereien auf der Weihnachtsstraße in Nastätten an. Während einer kurzen Stippvisite in der KiTa der Lebenshilfe Rhein-Lahn, in Singhofen überreichte MdL Frank Puchtler seine ganz persönliche „Plätzchenspende“. „Diese schöne Aktion möchte ich gerne mit meiner kleinen und persönlichen „Plätzchenspende“ direkt unterstützen. Ich freue mich schon jetzt auf den Besuch am Plätzchen-Stand der Lebenshilfe Rhein-Lahn, auf der Weihnachtsstraße in Nastätten. Gemeinschaftlich gebackene Köstlichkeiten in weihnachtlicher Atmosphäre zu präsentieren und für den guten Zweck zu verkaufen ist eine tolle Sache“, findet MdL Frank Puchtler.

Weitere Infos: ☛ www.lebenshilfe-rhein-lahn.de

Kfz-Versicherung 2013 wechseln

Herbstzeit – Wechselzeit
Tipps der Verbraucherzentrale für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach – insbesondere, wenn nun schon im zweiten Jahr hintereinander die Jahresrechnung mit einer saftigen Beitragserhöhung verbunden ist. Angesichts des immer undurchsichtigeren Tarifdschungels rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich vorher genau zu informieren. Damit der Wechsel möglichst problemlos über die Bühne gehen kann und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, gibt die Verbraucherzentrale sechs wichtige Tipps für Wechselwillige:

1. Prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können. Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, sondern nur zu dem Datum, das dem Beginn der Police entspricht.

2. Lesen Sie sich die Versicherungsbestimmungen genau durch, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag setzen. Sonst kann es zum Beispiel im Schadensfall zu einer teuren Überraschung kommen. Nach Unterlagen, die der Verbraucherzentrale vorliegen, gibt es mittlerweile Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren 100 Euro im Jahr.

3. Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. „Uns liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Die lapidare Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

4. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft die Versicherungsvorschriften erfüllen können, wenn Sie zur Beitragsersparnis Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren. „Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer, ältere Fahrer oder Garagenfahrzeuge sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllen kann“, so Wortberg. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.

5. Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall aber verursacht man einen Verkehrsunfall, ohne versichert zu sein, und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

6. Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter telefonisch vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie auch in diesem Fall den Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man durch eine Zahlung unter Vorbehalt den Betrag nicht als bindend anerkennt und selbstverständlich danach noch eine Prüfung und Rückforderung durchführen kann.

Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags 9 bis 13 und mittwochs 13 bis 17 am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Lebenshilfe Rhein-Lahn Bote

Der 1. Lebenshilfe Rhein-Lahn Bote ist da:
Landrat Günter Kern findet die Arbeit der Lebenshilfe sehr wichtig – großes Interview im Innenteil. Bernhard Prinz, Mitinhaber und Geschäftsführer des REWE-Marktes in Katzenelnbogen hat die Erstausgabe finanziert! FIND ICH KLASSE!
Der Lebenshilfe Rhein-Lahn Bote informiert über die wichtige Arbeit der Lebenshilfe Rhein-Lahn im Rhein-Lahn-Kreis.

Lesen und weiterschicken!!

Hier der Lebenshilfe Rhein-Lahn Bote zum Download,als PDF-Datei. Das geht sehr schnell und es öffnet sich dann ein neues Browserfenster. ♥❗

Lebenshilfe-Rhein-Lahn-Bote-Digital

Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht 2013 Bundesweit

Neue Regional- bzw. Typklassen 2013

Wie jedes Jahr im Spätsommer werden auch für das Jahr 2013 für alle Autotypen in Deutschland die neuen Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung berechnet.

Wenigere und billigere Schäden bedeuten eine günstigere Typklasse für den jeweiligen Autotyp. Das wiederum bedeutet keine negativen Auswirkungen bezüglich der Typklassen auf die nächste Beitragsrechnung. Steigt hingegen die Typklasse, kann auch ihre Beitragsrechnung steigen. Denn die Typ- ist neben der Regionalklasse und einigen anderen individuellen Merkmalen ein Kriterium für die Bemessung der Beitragshöhe zu den Kfz-Versicherungen.

Für die meisten Fahrzeughalter dürfte auch 2013 alles beim Alten bleiben. Hier noch ein kurzer Link für diejenigen die es genauer wissen wollen. Auf den Internetseite der GDV Gesamtverband deutschen Versicherungswirtschaft gibt’s die ausführliche Übersicht dazu.
Hier der Link: GDV – Die neuen Regionalklassen 2013 sind da: