Staatliche Soforthilfen nach Unwetterschäden neu geregelt

Versicherungsschutz jetzt doppelt wichtig

(VZ-RLP / 20.06.2017) Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang Juni auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unterwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Soforthilfe geben. Davon profitieren sollen aber nur die Geschädigten, deren Gebäude nicht versicherbar waren – sei es, weil kein Versicherer einen entsprechenden Vertrag abschließen wollte, sei es, weil die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen wäre. Die Verbraucherzentrale rät Hausbesitzern deshalb dringend, sich um eine zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu bemühen.

„Ein Großteil der Wohngebäudebesitzer in Rheinland-Pfalz würde im Fall eines Falles leer ausgehen. Nur 29 Prozent, also rund ein Viertel, der rheinland-pfälzischen Gebäudeeigentümer sind mit einer so genannten Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung abgesichert“, sagt Julia Gerhards, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Verbraucher hielten ihr eigenes Haus schlicht für nicht gefährdet, so Gerhards. Eine fatale Fehleinschätzung: Gerade Starkregenereignisse können überall auftreten. Diese sind kaum vorherzusagen und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz von Hab und Gut sind meist nicht möglich. Die entstehenden Schäden sind jedoch häufig desaströs. Wer in seiner Wohngebäudeversicherung nicht zusätzlich zum klassischen Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden noch einen Schutz bei Elementarschadensereignissen vereinbart hat, steht allein da. Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob das Elementarschadenrisiko abgesichert ist und, falls erforderlich, die entsprechende Absicherung bei der Versicherung zu beantragen.

Was dabei zu beachten ist sowie weitere Fragen zum Versicherungsschutz bei Naturgefahren beantwortet Julia Gerhards am Informationstelefon der Verbraucherzentrale „Naturgefahren erkennen – elementar versichern“. Das Telefon ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 28 48 868 geschaltet.

VZ-RLP

Katzenelnbogen – Nomen et omen?! Ja und wir Einricher finden das gut so…

… auch wenn eine Journalistin des WESER-KURIER dies ein wenig despektierlich in der Einleitung zu einem ihrer Artikel nutzt. Ja liebe Frau Antje Stürmann bei uns – in und um Katzenelnbogen herum – sagen sich „Hase und Fuchs“  gute Nacht. Keine Frage!! Wir sind im eher ländlichen Raum Deutschlands beheimatet und das ist gut so!! Bietet dies doch mindestens genauso viele Vor- wie Nachteile gegenüber den „großen“ Ballungsräumen. Sicher ist die Verbandgemeinde Katzenelnbogen (der sog. Einrich), und auch unser schönes kleines Katzenelnbogen, kein „Global Player“ dennoch haben die Grafen von Katzenelnbogen einstmals eine nicht unerhebliche Rolle bei der Gestaltung der Deutschen Geschichte gespielt. Hinsichtlich unserer Historie, einer landschaftlich wundervollen Lage – am Fuße des Taunus gelegen, einer verschwindend geringen Kriminalitätsrate und vielen herzlichen Menschen, haben wir in Katzenelnbogen und der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen einiges zu bieten!
Liebe Frau Stürmann, anstatt mich hier weiter in der Beschreibung der vielen Vorzüge unserer schönen Heimat zu vertiefen, habe ich mir überlegt Sie lieber hierher einzuladen und Ihnen einen ganzen Tag lang unser schönes Städtchen Katzenelnbogen und das Umland der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen, nämlich den schönen Einrich, zu zeigen.
Was halten Sie davon?
Mit freudlichen Grüßen Ihr Dirk Steinborn

PS: Ich bin in Gutenacker, in der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen (dem sog. Einrich) aufgewachsen und lebe mit meiner Familie gerne hier. Des Weiteren befindet sich mein seit vielen Jahren Arbeitsplatz, sprich mein Büro, direkt in Katzenelnbogen und Sie dürfen mich gerne als absoluten Lokalpatrioten sehen!

Hier noch der Link zu oben erwähntem Artikel von Frau Stürmann. Erschienen im WESER-KURIER (online) am 09.10.2016.
http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Auf-in-die-weite-Welt-nach-Katzenelnbogen-_arid,1472299.html

Kfz-Versicherung – Unfall verursacht – Haftpflichtschaden

Es hat gekracht – Zufall oder Absicht?

Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Versicherer vermuten, dass jeder 10. Autounfall provoziert und somit Absicht ist.

Auto KFZ-Versicherung
Auto KFZ-Versicherung

Stellen Sie sich vor, dass Sie an einer Ihnen bestens bekannten Kreuzung, die Sie schon des Öfteren befahren haben, mit Ihrem Auto ankommen. Sie halten wie immer an und schauen, ob einer kommt. Sie sehen nach rechts – frei, Sie schauen links – auch frei. Sie fahren los und ein plötzlich von rechts kommendes Fahrzeug kracht in Ihre Fahrzeug-Seite. Das ankommende Fahrzeug hatten Sie übersehen. Solche Unfälle passieren schlichtweg und sind einfach menschliches Versagen…

Ein Unfall, wie dieser kommt wahrscheinlich täglich mehrfach vor.

Die Frage ist; haben Sie das Auto wirklich übersehen oder war es einfach vorher nicht sichtbar da und beschleunigte unter Umständen aus dem Stand in Ihre rechte Fahrzeugseite?

Meistens bemerken die Opfer den Betrug nicht.

Sollten Sie aber den Verdacht hegen, dass bei einem Unfall etwas nicht stimmt, dann rufen Sie bitte die Polizei. Die Polizei soll hier nicht die Schuld feststellen oder gar Recht sprechen. Sondern lediglich dokumentieren, Spuren sichern und protokollieren. Schreiben Sie sich die Namen des Beamten am Telefon und später der Kollegen am Unfallort auf und lassen Sie sich bitte die Tagebuchnummer des Protokolls geben. Das „Knöllchen“ sollte es ihnen Wert, wenn Sie den Verdacht haben,  Betrugsopfer zu sein.

Machen Sie Fotos. Fast jeder ist heute mit einem Smartphone oder Handy ausgestattet. Benutzen Sie dieses und fotografieren Sie alles – auch wenn Unfallgegner oder Polizei schon Bilder gemacht haben. Machen Sie Fotos von Bremsspuren, abgebrochenen Teilen, die auf der Fahrbahn liegen, von ihrem Fahrzeug, vom gegnerischen Fahrzeug, vom Unfallort, der Lage und möglichst aus verschiedenen Perspektiven. Alles kann in diesem Zusammenhang wichtig sein!!

Sofort nach der Unfalldokumentation räumen Sie bitte die Straße und geben diese für den Verkehr frei. Um den fließenden Verkehr nicht länger als nötig zu behindern und selbst den Gefahrenbereich schnellstmöglich zu verlassen.

Stellen Sie fest, mit wem Sie es zu tun haben. Tauschen Sie die Namen und Anschriften aus und lassen Sie sich den Personalausweis des Unfallgegners zeigen.

Machen Sie eine Skizze des Unfalls.

UND geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Das Kann zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen.

Unfallbetrug ist beweisbar. Ein Gutachter kann feststellen, ob die Spuren an den beschädigten Fahrzeugen mit der Schilderung des Unfallherganges zusammen passen, ob etwa das herannahende Fahrzeug gebremst oder beschleunigt hat.

Wenn Sie den Verdacht haben, betrogen zu werden, dann handeln Sie bitte und nehmen Sie nicht das Geschehene einfach hin.

Lebensversicherung ja oder nein? Kündigen oder halten?
Was ist in der momentanen Situation am besten?!

Viele Bundesbürger fragen sich zur Zeit: „Lohnt sich diese Form der Geldanlage bzw. Altersvorsorge eigentlich noch für mich oder als Absicherung für die Familie?“

Lebensversicherung. Die Deutschen sorgten in der Vergangenheit bevorzugt mit einer Lebensversicherung für das Alter vor. Die Lebensversicherung galt immer als sichere Wertanlage und gute Vorsorgemöglichkeit für das Renten- bzw. Pensionsalter und stellte parallel dazu auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige im Todesfall des Versicherten dar.

Ich, Dirk Steinborn, Versicherungsfachmann (BWV) und gelernter Bankkaufmann, aus Katzenelnbogen sehe die aktuelle Entwicklung wie folgt:

In der Presse häufen sich inzwischen die Aussagen, dass Lebensversicherungen „unrentabel“ und „nutzlos“ geworden seien, teilweise werden aber auch schon deutlich drastischere Worte wie beispielsweise „Existenzkrise“ gefunden. Jedoch sehen nicht nur Journalisten ein großes Problem in der Entwicklung der Lebensversicherung, sondern auch der oberste Versicherungsaufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“), Felix Huffeld.

Es drängt sich die Frage auf, was sich an den Umständen für das Wertanlagemodell „Lebensversicherung“ verändert hat. Schließlich haben die Versicherer große Probleme, attraktive Gewinnüberschüsse zu erwirtschaften und werfen damit fünf Jahre nach Beginn der Finanzkrise einige Fragen auf. Was ist Ihre Lebensversicherung noch wert und stellt sie immer noch eine Sicherheit im Alter dar? Sollten Sie Ihren Vertrag mit dem Versicherer kündigen oder beibehalten? Und lohnt sich ein Neuabschluss wirklich nicht mehr?

Generell muss man sich zu Beginn fragen, woraus sich die Verzinsung der eingezahlten Summe zusammensetzt und welche Teile des Kapitals der Versicherer behält.

Die Versicherer ziehen zu Beginn der Laufzeit der Lebensversicherung verschiedene Kosten von den Einlagen des Kunden ab, dazu zählen unter anderem die Abschluss-, Risiko-, und Verwaltungskosten, die sich in der Summe zwischen 15 und 20 Prozent bewegen.

Für die eingezahlte Summe erhält man einen Garantiezins, der im Abschlussvertrag festgelegt wird. Dieser orientiert sich hauptsächlich an den festen Anlagemöglichkeiten der Versicherungsunternehmen, denn ein Teil des privaten Kapitals wird mittel- beziehungsweise langfristig angelegt, um den Garantiezins zu decken und eine sichere Rücklage zu bilden. Die Zinssätze dieser Anlagemöglichkeiten orientieren sich zum Großteil am Leitzins, den die EZB für den Euro ausgibt.

Der restliche Teil des vom Kunden zur Verfügung gestellten Kapitals wird am Kapitalmarkt eingesetzt. Hier wird versucht, einen Überschuss zu erwirtschaften, an dem der Kunde zumindest zu 90 Prozent beteiligt werden muss. Beim sogenannten Risikoschutz ist es ebenfalls möglich, Überschüsse zu erwirtschaften, hier erhält der Kunde allerdings nur noch mindestens 75 Prozent. Für den Fall eines Kostenüberschusses kann der Anleger mit mindesten 50 Prozent rechnen und Gleiches gilt für eine Überschussbeteiligung der stillen Reserven am Vertragsende. Diese Überschussregelung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Überschüsse, außer der Beteiligung an stillen Reserven, werden jährlich dem Guthaben des Anlegers gutgeschrieben und sind ihm so garantiert.

Wenn man sich nun die oben genannten Fragen beantworten möchte, gibt es meiner Meinung nach drei Zeiträume, in welchen man Lebensversicherungen abgeschlossen hat beziehungsweise eventuell abschließen möchte, die man individuell betrachten muss.

Zum einen alle Lebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen worden sind. Das Garantiezinsniveau lag bis Ende 2004 bei mindestens 2,75 Prozent. So ist Ihr Garantiezins noch auf einem sehr guten Niveau und die Erträge hieraus bekommen Sie am Ende sicher ausbezahlt und das in den meisten Fällen steuerfrei. Lediglich dürften sich, je nach individuellem Vertrag, die Überschüsse für die letzten Jahre stark in Grenzen halten. Die Finanzkrise hat sich natürlich auf die Kapitalmärkte negativ ausgewirkt und die Renditen für festverzinsliche Wertpapiere, mit welchen die Versicherungen den größten Teil Ihrer Einlagen für sich arbeiten lassen, bringen nur noch niedrige Erträge. Im Klartext: Sie sollten mit geringen Schlussüberschüssen rechnen.

Die Situation wird sich im Laufe der nächsten Jahre meines Erachtens langsam erholen und in Zukunft dürften die Überschüsse wieder höher ausfallen. Fraglich ist nur, wann und ob Sie im Einzelfall hiervon noch profitieren können.

Fazit: Behalten Sie ihre Versicherung, denn die Lebensversicherer stehen nicht vor dem Gesamtzusammenbruch, wie die Garantieverzinsung eventuell vermuten lässt. Außerdem – die Garantieverzinsung ist sicher auf Ihrem Guthabenkonto.

Abschlüsse ab 2005 sind allerdings nicht mehr so eindeutig zu beurteilen. Die Problematik hier liegt im Detail. Die Garantiezinsen liegen oft weit unter der 3-Prozentmarke und sind daher sowieso schon überschaubar verzinst. Außerdem unterliegen Sie anderen steuerlichen Behandlungen. Und man muss wegen der bisher kurzen Laufzeiten mit einer größeren Schädigung rechnen, wenn man vorzeitig kündigt. Faktoren hierbei sind unter anderem die Vermittlerprovision, die durchaus jenseits der 4 Prozent liegt, als auch die 1-10 Prozent Verwaltungskosten, je nach Versicherer.

Hier gilt es abzuwägen. Oft lohnt sich ein frühzeitiger Austritt aus dem Vertrag nicht, allerdings ist dies individuell zu beurteilen. Hat man beispielsweise eine sehr teure Police zu bezahlen und zudem noch bei einem schlecht wirtschaftenden Unternehmen, kann es sich durchaus lohnen, den Vertrag zu kündigen. Am besten lässt sich die Situation in Kooperation mit einem Fachmann beurteilen.

Von Neuabschlüssen von Kapitallebensversicherungen rate ich ab. Das begründet sich vor allem aus der momentanen niedrigen Garantieverzinsung, die sie ausgezahlt bekommen. Außerdem sind die heute abgeschlossenen Verträge nicht mehr steuerfrei zum Ende der Laufzeit auszahlbar. Für den Fall, dass die EZB die Leitzinsen wieder drastisch erhöht, könnten sich theoretisch Versicherungen dieser Art wieder lohnen, da dann auch das Garantiezinsniveau wieder steigt. Allerdings ist nach Aussage von Mario Draghi, Präsident der EZB, in naher Zukunft nicht mit einer Kehrtwende der Finanzpolitik der EZB zu rechnen.

Und darüber hinaus gehören heute die Themen Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge mit verschiedenen Konzepten hinterlegt. Die Zeiten, diese in einem Vertrag zu verbinden, sind meines Erachtens vorbei!

Sehen Sie sich lieber nach Alternativen, z.B. im „Riester-Bereich“, für Ihre Altersvorsorge um und sorgen mittels Risikoversicherungen für Ihre Familie im Hinterbliebenenschutz vor.

Berufsausbildungsbeihilfe BAB für die Ausbildung

1 EuroAuszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Eine nicht unwichtige Information im Hinblick auf das jetzt beginnende neue Ausbildungsjahr. Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden der finanzielle Bedarf für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung berücksichtigt.

Wirtschaftliche Hemmnisse sollten einer qualifizierten und angemessenen Berufsausbildung von jungen Menschen nicht entgegenstehen. Aus diesem Grunde gewährt die Agentur für Arbeit jungen Menschen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), während einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

WICHTIG: Der Antrag muss bei der Agentur für Arbeit am Wohnsitz gestellt werden und die BAB Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Über den Anspruch wird nicht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung entschieden, sondern in Bewilligungszeiträumen, das sind bei beruflicher Ausbildung 18 Monate, im Falle eine Berufsvorbereitenden Maßnahme ein Jahr.
Ebenso ist die Förderung einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Ausland unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Berufsberatung vor Ort informiert über die entsprechenden Vorraussetzungen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Geregelt ist diese Leistung durch die §§60 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wie hoch ein Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe ist bzw. ob dieser überhaupt besteht, lässt sich mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur ausrechnen – www.bab-rechner.arbeitsagentur.de alternativ können die Vorraussetzungen unter Telefon 0800/455 55 00 erfragt werden.

Für behinderte junge Menschen gelten besondere Regelungen.