Kredit­bearbeitungs­gebühren sind illegal! Fordern Sie Ihr Geld zurück?!

Gerichtliches Verbot der Kreditbearbeitungsgebühren – bisher zahlen nur wenige Banken oder Geldinstitute freiwillig zurück.

Mittlerweile haben acht Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren verboten. Keines dieser Gerichte hält sie mehr für zulässig. Doch zurückgezahlt haben nur einzelne Sparkassen und Auto­finanzierer u. A. die BHW Bausparkasse. Weiterhin behaupten die meisten Banken und Kreditinstitute; Das Geld stünde Ihnen zu.

Eines der Argumente der Banken und Geld- bzw. Kreditinstitute ist hierbei: Nur wenn der Bundesgerichtshof, als dem höchsten deutschen Zivilgericht, die
Kreditgebühren verbiete – dann würde man vielleicht erstatten und zukünftig auf Kreditgebühren verzichten.

Einen schönen Überblick zu diesem Thema und dem aktuellen Sachstand bietet die Stiftung Warentest auf ihren Internetseiten unter folgendem Link:
www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Dort erfährt man auch detailliert, wie man seine – zu unrecht – gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern kann und welche Chancen und Aussichten eine evtl. Klage hat. Weiterhin hält die Stiftung Warentest auch einen Musterbrief zur Rückforderung bereit. Zu beachten ist ebenfalls, dass es anscheinend eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren gibt.

Einen gewissen „Unterhaltungs- und Informationswert“ bieten die Kommentare der Leser zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren, auf den Seiten der Stiftung Warentest.

Stiftung Warentest beurteilt Kombi-Tagesgeld VTB Duo

Frankfurt a. M. Im großen Zinstest in der Januar-Ausgabe 1/2012 der Zeitschrift Finanztest, wurden 94 Banken bewertet. Die VTB Direktbank überzeugte dabei als einer der Testsieger im Bereich „Festgeld/Sparbrief für drei Jahre“ mit ihrem Zinsangebot von 4 Prozent.

Gerade für Anleger, die wissen, dass sie ihr Geld für diesen Zeitraum nicht benötigen, ist ein gut verzinstes Festgeld geeignet, schreibt die Finanztest in dem Artikel. Besonders wichtig sei dabei: Spareinlagen bis 100.000 Euro sind  eine sichere Sache, da diese über die Einlagensicherung garantiert sind und dazu zählt auch Tages- bzw. Festgeld.

Unter www.presseportal.de findet sich dazu ein ausführlicher Artikel.
Hier der Link: http://www.presseportal.de/pm/100691/2176442/finanztest-bewertet-das-3-jaehrige-festgeldangebot-der-vtb-direktbank-als-testsieger-im

An Demenz erkrankt – was nun?

Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke

Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.

Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.

Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.

Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.

Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer ist unerlässlich! Rutschgefahr bei Eis und Schnee

(VZ-RLP/16.01.2013) Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen bzw. wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind.

Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungs-check.

VZ-RLP

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale berate ich Sie gerne kostenlos , in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Bau- und Immobilienfinanzierung

So günstig wie nie – Wenn nicht jetzt wann dann?

Der Traum vom Eigenheim!
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So könnte es auch für Sie und Ihre Familie in kurzer Zeit aussehen

Sie möchten neu bauen oder eine Immobilie erwerben? Wenn nicht jetzt wann dann? Baufinanzierung ist momentan so günstig wie noch nie zuvor!

Baufinanzierung oder Erwerb einer Immobilie: Der Zinssatz ist entscheidend!!

Die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt den Zinssatz, zu dem Banken sich refinanzieren und damit auch Ihren Zinssatz für Ihr Baudarlehen. Für 2010 gehe ich von einer gleichbleibenden Zinsentwicklung aus. Jedoch nur für die erste Jahreshälfte, denn es wird mit einer Steigerung des Zinssatzes im zweiten Halbjahr  gerechnet.

Käufer von Immobilien oder Bauherren sollten diese günstige Gelegenheit für sich nutzen und jetzt eine Bau- oder Immobilienfinanzierung mit möglichst langfristigen Zinsbindungen für Baugeld festschreiben.

Die Tilgung Ihres Darlehens hängt entscheident von den momentan niedrigen Zinsen ab. Denn diese erlauben einen höheren Anteil von Tilgung in Ihrer monatl. Rate, und das wiederum führt zur kürzeren Kreditlaufzeiten für Sie.

So sind Sie also schneller schuldenfrei.

Selbstverständlich ist die jetzige Zinspolitik für Anschlussfinanzierer – auch wenn dies erst in 3 oder 4 Jahren soweit ist – schon heute ebenfalls nutzbar. Sie profitieren über ein Forwarddarlehen und somit wird das Risiko des Zinsanstiegs auf Jahre komplett ausgeschaltet.

Wer jetzt einen neuen Immobilienkredit aufnimmt, sollte sich die niedrigen Zinsen langfristig sichern und Zinsbindungen von 15 – 30 Jahren wählen. Erstfinanzierer können zur Zeit von diesen besonders günstigen Umständen profitieren. Denn es gilt als sicher, dass mit einem Anstieg des Zinssatzes für Baufinanzierungen bis spätestens Ende des Jahres zu rechnen ist. Auch der Einsatz von Bausparverträgen – sozusagen als zusätzliche Versicherung gegen steigende Zinsen – kann hier durchaus eine sinnvolle Ergänzung sein.

Mit einem langfristig festen Zinssatz lässt sich die Monatsbelastung für die Darlehenszeit besser planen und somit haben Sie eine feste Rechengröße für Ihre Ausgaben.

Im Augenblick sind die verschiedensten Angebote im Bereich der Immobilien- und Baufinanzierungen auf dem Markt. Da fällt objektives Vergleichen dem Nicht-Fachmann schwer.
Ein Fehler bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens oder Ihrer Immobilie kann schwerwiegende Folgen für Sie haben.

Gerne erarbeite ich, Dirk Steinborn, mit Ihnen gemeinsam  ein maßgeschneidertes Konzept zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens oder zum Kauf einer Immobilie.

Ihr Vorteil: Wer jetzt die richtige Finanzierung wählt, kann bares Geld einsparen. Es ist definitiv ein Unterschied, ob ein effektiver Zinssatz von 3,92 Prozent oder 6,5 Prozent gezahlt werden muss.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf! Ihr Vorteil liegt auf der Hand!

Es tut nicht weh, ist kostenlos aber nicht umsonst!
Ihr/Euer Dirk Steinborn

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