Wärmedämmung am Haus lohnt sich nicht!!

Laut einer aktuellen KfW-Studie lohnt sich Wärmedämmung an Wohngebäuden nicht!!

Die große Lüge von der Wärmedämmung
Artikel von: Die Welt-Online

Wer Dämmplatten an seine Fassade klebt, spart Heizkosten – glauben viele. Doch die Rechnung geht nicht auf. Eine Studie zeigt: Die Kosten der Sanierung übersteigen die Einsparungen. Und zwar deutlich.
Der Artikel stammt von Richard Haimann, veröffentlicht auf: Die Welt-Online

Hier der Link zum Artikel über Wärmedämmung:

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article114866146/Die-grosse-Luege-von-der-Waermedaemmung.html

Bei eBay privat verkaufen – so geht’s „richtig“!

Wie Sie, als „privater“ Verkäufer, auf eBay korrekt mit der Haftung umgehen. 

Private Verkäufer auf eBay sind grundsätzlich – aus naheliegenden Gründen – immer daran interessiert ihre Haftung für die verkaufte Ware auszuschließen. Hier gilt es rechtliche Fallstricke zu beachten, um keine juristischen Probleme zu bekommen. Zu diesem wichtigen Thema hat die Zeitschrift Test, von der Stiftung Warentest herausgegeben, in der aktuellen Ausgabe 5/2013 jetzt einen informativen Artikel veröffentlicht. Dort erklären die Rechts-Experten der Stiftung Warentest, wie das ausschließen der Haftung richtig gemacht wird.

Im Grunde ist es ganz einfach! Es genügt, laut den Rechts-Experten der Stiftung Warentest, ein einziger Satz.

Nämlich: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Jede weitere/andere Formulierung sorgt für Verwirrung und hebt unter Umständen den Ausschluss der Gewährleistung, also der Haftung bei z.B. versteckten Mängeln, wieder auf.

Nach geltendem Recht muss auch ein Privatverkäufer für einwandfreie Ware einstehen. Die Fairness den Mitmenschen gegenüber gebietet entsprechend korrekt beschriebene Ware, also auch bekannter Fehler und/oder Mängel. Die obengenannte Formulierung, ist kein Freifahrtschein für vorsätzlichen Betrug!

Wer sich umfassender zum Thema verkaufen auf eBay informieren möchte kann das hier, unter folgendem, Link tun:

http://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

 

 

Förderprogramm für Solarstromspeicher startet im Mai

Die Finanzierung des Förderprogramms für Solarstromspeicher ist gesichert und startet nun doch zum 1. Mai, wie das Bundesumweltministerium (BMU) bestätigt. Die Förderung für Solarstromspeicher beträgt bis zu 660 Euro pro Kilowatt (KW) Solarstromleistung. Laut Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) werden für das Jahr 2013 insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben.

Die genaue Förderungshöhe hängt von den Kosten des Speichersystems und der Größe der Photovoltaikanlage ab. Gefördert werden neu errichtete Photovoltaikanlagen mit Solarstromspeicher. Die Förderung greift ebenso für nachträglich installierte Solarstromspeicher für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Solarstromspeicher verbunden ist, darf jedoch 30 Kilowatt nicht überschreiten. Der Förderbeginn hatte sich seit Anfang des Jahres immer weiter verschoben. Grund waren die fehlenden Gelder im Energie- und Klimafond (EKF), aus dessen Mitteln das Programm finanziert werden sollte. Der Fond speist sich aus den Einnahmen des Emissionshandels, der einem massiven Preisverfall unterliegt. Die Finanzierung des Förderprogramms wurde nun über die KfW-Bankengruppe gesichert.

„Wir begrüßen den Start des Förderprogramms – damit machen wir einen wesentlichen Schritt in Richtung dezentrale Energieversorgung. Insbesondere die Speicherung und Nutzung von selbstproduzierten Solarstrom in Wohnhäusern treibt die Energiewende voran.“, so Solarexperte Peter Knuth von Enerix. Enerix hat sich bereits in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Thema Solarstromspeicher beschäftigt und auch erste Solarstromspeicher installiert.

(Quelle: Bundesumweltministerium, Bundesverband für Solarwirtschaft)

Weitere Informationen zum Thema Solarstromspeicher unter:

enerix.de/solarstromspeicher-foerderung/

Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen nun erlaubt

Bundesgerichtshof erlaubt Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen

„Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben. Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 184/12). „Die Entscheidung ist gut und folgerichtig. Bei der Anpassung der laufenden Vorauszahlungen kommt es immer auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung an und nicht auf das formale Abrechnungsergebnis des Vermieters. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits vor knapp einem Jahr entschieden (BGH VIII ZR 246/11)“.

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters hatte ursprünglich eine Nachforderung in Höhe von 84,26 Euro ausgewiesen. Der Mieter rechnete nach und kam zu einem völlig anderen Ergebnis. Ihm stand danach ein Guthaben von 376,49 Euro zu. Der Mieter kürzte daraufhin seine laufenden Vorauszahlungen um 30 Euro und verrechnete sein Betriebskostenguthaben mit der nächsten Monatsmiete.

Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Beanstandet der Mieter inhaltliche Fehler in der Vermieterabrechnung und errechnet er das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst, dann darf er die laufenden Vorauszahlungen entsprechend korrigieren, das heißt kürzen. Außerdem, so die Karlsruher Richter, darf der Mieter das von ihm selbst errechnete Betriebskostenguthaben mit der Mietforderung des Vermieters verrechnen. Der Mieter muss sich nicht auf irgendwelche Zurückbehaltungsrechte verweisen lassen.

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung, so Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten, ist für die Höhe der laufenden Vorauszahlungen entscheidend. Nach dem Gesetz darf der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen, wenn die Abrechnung ein Saldo zu seinen Gunsten ausweist. Im umgekehrten Fall, bei einem Saldo zu Gunsten des Mieters, darf der die Vorauszahlungen von sich aus entsprechend kürzen.

Siebenkotten: „Grundlage für eine Veränderung der Vorauszahlungsbeträge ist aber immer die fehlerfreie, inhaltlich richtige Abrechnung. Sonst wäre der Mieter bei einer falschen Abrechnung des Vermieters doppelt bestraft. Er müsste zunächst eine Nachforderung des Vermieters zahlen und dann noch höhere monatliche Vorauszahlungen leisten. Das wäre ein absurdes Ergebnis.“

Experten-Kontakt

Ulrich Ropertz

Deutscher Mieterbund e. V.

Littenstraße 10

10179 Berlin

Tel.: 030 / 223 23 0

„Pflege-Bahr“ unter Beschuss

Staatlich geförderte Tarife für eine private Pflegeversicherung taugen nichts.

Der sogenannte „Pflege-Bahr“ ist unter heftigen Beschuss geraten. Zu recht, wie ich finde. Nach Ansicht der Stiftung Warentest taugen die staatlich geförderten Tarife nicht, um im evtl. Pflegefall die entstehende Finanzlücke adäquat zu schließen. Im aktuellen Test der Zeitschrift „Finanztest“ ist der Tenor eindeutig – Finger Weg vom „Pflege-Bahr“!! Oft seien die Vertragsbedingungen deutlich schlechter, als bei nicht geförderten Produkten. Die, Anfang diesen Jahres, eingeführte staatliche Förderung zur privaten Pflegeversicherung und nach dem Gesundheitsminister „Pflege-Bahr“ getaufte Zulage von fünf Euro pro Monat sollte Anreize zur privaten Pflegeversicherung setzen.

Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift „Finanztest“ 23 Pflege-Tagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung und 17 mit Förderung verglichen. Das Ergebnis des Tests: Die geförderten Tarife sind nicht zu empfehlen.

„Finanztest“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sagt zum Thema „Pflege-Bahr“: „Der „Pflege-Bahr“ löst das Absicherungsproblem der weitaus überwiegenden Zahl der Verbraucher nicht“! Häufig sei nur eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat versichert – bei einer evtl. intensiven Pflege müssten die Verbraucher jedoch 1500 bis 1800 Euro im Monat aus der eigenen Tasche finanzieren.
Und weiter: „Das Abschließen eines geförderten Tarifs ist nur dann sinnvoll, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn junge Leute bereits ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben„.

Hier einige Links zum Thema „Pflege-Bahr“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung

http://www.sueddeutsche.de/geld/pflegeversicherung-stiftung-warentest-warnt-vor-pflege-bahr-1.1650803

http://www.tagesschau.de/inland/pflege-zusatzvorsorge102.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/verbraucherexperten-raten-ab-pflege-bahr-deckt-finanzluecke-im-pflegefall-nicht_aid_961806.html

Selbstverständlich gilt, wie immer hier in diesem Blog: Wenn Sie Fragen zum Thema private Pflegeversicherung oder zum „Pflege-Bahr“ haben – kontaktieren Sie mich. Ich beantworte Ihre Fragen gerne – kostenlos und unverbindlich!
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