Bei eBay privat verkaufen – so geht’s „richtig“!

Wie Sie, als „privater“ Verkäufer, auf eBay korrekt mit der Haftung umgehen. 

Private Verkäufer auf eBay sind grundsätzlich – aus naheliegenden Gründen – immer daran interessiert ihre Haftung für die verkaufte Ware auszuschließen. Hier gilt es rechtliche Fallstricke zu beachten, um keine juristischen Probleme zu bekommen. Zu diesem wichtigen Thema hat die Zeitschrift Test, von der Stiftung Warentest herausgegeben, in der aktuellen Ausgabe 5/2013 jetzt einen informativen Artikel veröffentlicht. Dort erklären die Rechts-Experten der Stiftung Warentest, wie das ausschließen der Haftung richtig gemacht wird.

Im Grunde ist es ganz einfach! Es genügt, laut den Rechts-Experten der Stiftung Warentest, ein einziger Satz.

Nämlich: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Jede weitere/andere Formulierung sorgt für Verwirrung und hebt unter Umständen den Ausschluss der Gewährleistung, also der Haftung bei z.B. versteckten Mängeln, wieder auf.

Nach geltendem Recht muss auch ein Privatverkäufer für einwandfreie Ware einstehen. Die Fairness den Mitmenschen gegenüber gebietet entsprechend korrekt beschriebene Ware, also auch bekannter Fehler und/oder Mängel. Die obengenannte Formulierung, ist kein Freifahrtschein für vorsätzlichen Betrug!

Wer sich umfassender zum Thema verkaufen auf eBay informieren möchte kann das hier, unter folgendem, Link tun:

http://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

 

 

Förderprogramm für Solarstromspeicher startet im Mai

Die Finanzierung des Förderprogramms für Solarstromspeicher ist gesichert und startet nun doch zum 1. Mai, wie das Bundesumweltministerium (BMU) bestätigt. Die Förderung für Solarstromspeicher beträgt bis zu 660 Euro pro Kilowatt (KW) Solarstromleistung. Laut Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) werden für das Jahr 2013 insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben.

Die genaue Förderungshöhe hängt von den Kosten des Speichersystems und der Größe der Photovoltaikanlage ab. Gefördert werden neu errichtete Photovoltaikanlagen mit Solarstromspeicher. Die Förderung greift ebenso für nachträglich installierte Solarstromspeicher für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Solarstromspeicher verbunden ist, darf jedoch 30 Kilowatt nicht überschreiten. Der Förderbeginn hatte sich seit Anfang des Jahres immer weiter verschoben. Grund waren die fehlenden Gelder im Energie- und Klimafond (EKF), aus dessen Mitteln das Programm finanziert werden sollte. Der Fond speist sich aus den Einnahmen des Emissionshandels, der einem massiven Preisverfall unterliegt. Die Finanzierung des Förderprogramms wurde nun über die KfW-Bankengruppe gesichert.

„Wir begrüßen den Start des Förderprogramms – damit machen wir einen wesentlichen Schritt in Richtung dezentrale Energieversorgung. Insbesondere die Speicherung und Nutzung von selbstproduzierten Solarstrom in Wohnhäusern treibt die Energiewende voran.“, so Solarexperte Peter Knuth von Enerix. Enerix hat sich bereits in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Thema Solarstromspeicher beschäftigt und auch erste Solarstromspeicher installiert.

(Quelle: Bundesumweltministerium, Bundesverband für Solarwirtschaft)

Weitere Informationen zum Thema Solarstromspeicher unter:

enerix.de/solarstromspeicher-foerderung/

Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen nun erlaubt

Bundesgerichtshof erlaubt Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen

„Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben. Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 184/12). „Die Entscheidung ist gut und folgerichtig. Bei der Anpassung der laufenden Vorauszahlungen kommt es immer auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung an und nicht auf das formale Abrechnungsergebnis des Vermieters. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits vor knapp einem Jahr entschieden (BGH VIII ZR 246/11)“.

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters hatte ursprünglich eine Nachforderung in Höhe von 84,26 Euro ausgewiesen. Der Mieter rechnete nach und kam zu einem völlig anderen Ergebnis. Ihm stand danach ein Guthaben von 376,49 Euro zu. Der Mieter kürzte daraufhin seine laufenden Vorauszahlungen um 30 Euro und verrechnete sein Betriebskostenguthaben mit der nächsten Monatsmiete.

Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Beanstandet der Mieter inhaltliche Fehler in der Vermieterabrechnung und errechnet er das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst, dann darf er die laufenden Vorauszahlungen entsprechend korrigieren, das heißt kürzen. Außerdem, so die Karlsruher Richter, darf der Mieter das von ihm selbst errechnete Betriebskostenguthaben mit der Mietforderung des Vermieters verrechnen. Der Mieter muss sich nicht auf irgendwelche Zurückbehaltungsrechte verweisen lassen.

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung, so Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten, ist für die Höhe der laufenden Vorauszahlungen entscheidend. Nach dem Gesetz darf der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen, wenn die Abrechnung ein Saldo zu seinen Gunsten ausweist. Im umgekehrten Fall, bei einem Saldo zu Gunsten des Mieters, darf der die Vorauszahlungen von sich aus entsprechend kürzen.

Siebenkotten: „Grundlage für eine Veränderung der Vorauszahlungsbeträge ist aber immer die fehlerfreie, inhaltlich richtige Abrechnung. Sonst wäre der Mieter bei einer falschen Abrechnung des Vermieters doppelt bestraft. Er müsste zunächst eine Nachforderung des Vermieters zahlen und dann noch höhere monatliche Vorauszahlungen leisten. Das wäre ein absurdes Ergebnis.“

Experten-Kontakt

Ulrich Ropertz

Deutscher Mieterbund e. V.

Littenstraße 10

10179 Berlin

Tel.: 030 / 223 23 0

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Versicherungsbetrug ist immer eine Straftat und wird mit hohen Strafen geahndet. Und, die Aufklärungsquote ist sehr hoch.

Der Versicherungsbranche in Deutschland entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro und damit auch der Solidargemeinschaft der Versicherten und Versicherungsnehmer. Das Prinzip einer Versicherung ist die kollektive Übernahme eines Risikos des Einzelnen. Damit das Ganze funktionieren kann, zahlen viele Versicherungsnehmer einen – im Verhältnis zum Risiko – kleinen Betrag (Versicherungsprämie) beim Versicherungsgeber (der Versicherung) ein. Die Versicherung zahlt dann beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenersatz.

Wer einen Versicherungsbetrug begeht, betrügt also nicht nur die Versicherung, sondern das Kollektiv, die Solidargemeinschaft der Versicherten. Ganz klar: Versicherungskonzerne sind keine mildtätigen Organisationen und hinter jeder Versicherung steckt ein gewinnorientiertes Geschäftsmodell. Versicherungen sind jedoch eine wichtige und gute Errungenschaft für unsere Gesellschaft! Ein einfaches Beispiel. Ihr Haus oder Ihre Wohnung brennt – durch ein, durch Sie, unverschuldetes Ereignis wie Blitzschlag oder ein vom Nachbarn übergreifendes Feuer – komplett aus. Sie haben kein Dach mehr über dem Kopf, Ihr Hausrat wie Möbel, Kleidungsstücke usw. sind vernichtet. Ohne eine entsprechende Versicherung wären wohl die meisten Menschen Obdach- und mittellos! Wie gut das es da die „bösen“ Versicherungen gibt!! Oder?!
Immer wieder hört man über die Medien vom „großen“ oder „kleinen“ Versicherungsbetrug. Meistens dann, wenn die Täter gestellt und verurteilt sind. Auch der „kleinste“ Versicherungsbetrug ist eine Straftat und durch die Masse der Fälle entsteht ein riesiger Schaden. Bei z. B. Haftpflichtschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro zahlen die Versicherungen in der Regel reibungslos, weil der Aufwand und die Kosten zum Nachweis eines evtl. Versicherungsbetrugs in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.
Aber, Vorsicht! In immer höherer Frequenz gehen Versicherungen, schon beim leisesten Verdacht des Versicherungsbetrugs, der Sache auf den Grund. Eine Strafanzeige erfolgt bei Bestätigung des Verdachts auf jeden Fall und somit ist jeder Versicherungsbetrüger, der sich vielleicht für einen modernen Robin Hood oder Ähnliches hält, ganz schnell vorbestraft. Versicherungen müssen und dürfen gewinnorientiert arbeiten und sein. Denn, nur dann, wenn die Versicherung liquide ist, kann Sie Schäden regulieren. Außerdem tragen die Versicherungskonzerne selbst ein hohes Risiko. Um dieses versicherungseigene Risiko wiederum abzusichern, wird entsprechendes Kapital benötigt. Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so geregelt, damit Sie im Schadenfall garantiert ihr Geld bekommen. Die Auswüchse einzelner Versicherungskonzerne und Versicherungsvermittler haben die Versicherungsbranche – gerade in jüngster Zeit – sehr unter öffentlichen Druck gebracht. Nur sind diese definitiven Einzelfälle keine Rechtfertigung zum Versicherungsbetrug. Hier werden viele meiner Kollegen und auch meine Person, mit den schwarzen Schafen der Branche und deren absolut fragwürdigen Aktivitäten, in einen Topf geworfen. Klar, die Medien „stürzen“ sich auf solche „Themen“ und schlachten diese bis zur Unerträglichkeit aus. Ich verstehe durchaus, dass man da auf die Idee kommen kann; so, denen wische ich jetzt mit einem kleinen Versicherungsbetrug eins aus. Schließlich vergnügen „die“ sich ja auch mit meinem Geld und auf meine Kosten.
Mal ehrlich! Ist das nicht ein wenig kurz gedacht?
Wer einen Versicherungsbetrug begeht, schadet in erster Linie der Solidargemeinschaft der Versicherungsnehmer und damit auch sich selbst! Denn, die Versicherungskonzerne legen die entstehenden Kosten (gerechtfertigterweise) wieder auf alle Versicherungsnehmer um. Ein Ermittler oder Versicherungsdetektiv möchte für seinen Job auch an jedem Ersten im Monat bezahlt sein. Der Aufwand und die Kosten, welche durch Versicherungsbetrug entstehen, sind einfach nicht vom Tisch zu wischen. Versicherungsbetrug ist definitiv unfair – uns allen gegenüber!
Dirk Steinborn im April 2013

Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

umor ist eine scharfe Klinge im Kampf gegen die Unbilden des Lebens. Deshalb gilt, gerade wenn etwas „schiefgeht“, Humor ist, wenn man trotzdem lacht! In diesem Sinne und um hier (im Blog) nicht immer nur „trockene Brötchen“ zu backen, habe ich mich dazu entschieden das Ganze mit Humor ein wenig zu würzen. Tilman BirrDen Anfang mache ich mit Tilman Birr. Noch nie gehört? Ja, das ging mir auch so! Die Redaktion von diesem Blog hier hat gute Kontakte nach Frankfurt a. M. und in die Hauptstadt Berlin. Und, weil wir diverse, liebe Menschen kennen die auch gerne lachen (im besonderen auch über sich selbst) und es einen regen Austausch über wirklich humorvolle lustige Dinge gibt, sind wir auf Tilman Birr gestoßen (worden)! Timan Birr ist Lesebühnenleser, Kabarettist, Liedchensinger und tritt bei Poetry Slams auf. In Frankfurt am Main betreibt er die Lesebühne Ihres Vertrauens. Er lebt in Berlin und hat dort Geschichte studiert. Um sein Studium zu finanzieren hat er als Fremdenführer in der Hauptstadt Berlin gejobbt.

Seine Erlebnisse und Erfahrungen „verarbeitet“ Tilman Birr in musikalischer und kabarettistischer Form. Echt des Sehens und des Teilens wert!! Hier mehr von Tilman Birr: http://www.tilmanbirr.de/videos.html Tilman Birr Foto: Melanie Grande