Zahnreinigung im Marktcheck – Es gibt große Preisunterschiede

Zahnreinigung – Neuer Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Bei der professionellen Zahnreinigung gibt es laut dem neuesten Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz große Preisunterschiede. Demnach übernehmen die Krankenkassen und private Zusatzversicherer nur selten die kompletten Kosten für die Zahnreinigung.

Dies ergab der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im März und April bei 39 Zahnarztpraxen, 57 gesetzlichen Krankenkassen und 27 privaten Zusatzversicherern. Die meisten Zahnärzte, so das Ergebnis der Studie, berechnen zwischen 40 und 250 Euro für eine professionelle Zahnreinigung.

„Die professionelle Zahnreinigung gehört zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Ärzte als IGeL-Angebot bewerben“, darauf weist Julika Unger, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale hin. „Patienten müssen diese selbst bezahlen.“ Laut Gebührenordnung der Zahnärzte sind die Kosten davon abhängig, wie viele Zähne der Patient hat, wie umfangreich und kompliziert die Behandlung ist und mit welchem Steigerungssatz der Zahnarzt abrechnet. Der Zahnarzt kann für seine Arbeit den 1,0-fachen, den 2,3-fachen oder – mit Begründung – einen noch höheren Steigerungsfaktor verlangen. Je nach Abrechnungssatz kann die Reinigung von 28 Zähnen weniger als 50 Euro oder mehr als 150 Euro kosten.

Zwei Drittel der befragten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Ein Großteil der Kassen trägt die Kosten nur, wenn der Patient einen bestimmten Zahnarzt aufsucht. Manche Kassen übernehmen die kompletten Kosten, andere gewähren lediglich Zuschüsse in Höhe von 13 bis 75 Euro pro Behandlung oder Jahr.

Die Recherche der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, dass 27 private Zahnzusatzversicherer Leistungen im Bereich professioneller Zahnreinigung in 126 unterschiedlich ausgestalteten Tarifen anbieten. Nur fünf Versicherer übernehmen eine oder zwei komplette professionelle Zahnreinigungen pro Jahr. 16 Versicherer begrenzen die 100prozentige Kostenübernahme auf Beträge zwischen 50 und 150 Euro. Die restlichen Tarife sehen einen geringeren Prozentsatz vor und deckeln den Maximalbetrag wiederum unterschiedlich. Einige Tarife machen die Leistung abhängig von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die wichtigsten Tipps zur professionellen Zahnreinigung hat die Verbraucherzentrale in einem Infoblatt zusammengestellt.
Hier der Link zur PDF-Datei: Zahnreinigung Marktcheck

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weisst darauf hin, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Neue Tarife für Kfz-Versicherungen 2013 sind da!

Welche Autofahrer mehr für die Kfz-Versicherung zahlen müssen

Die neuen Tarife für KFZ-Versicherungen 2013 sind da. Die Versicherungsbranche hat für die bundesdeutschen Autofahrer keine guten Nachrichten. Die Prämien steigen kräftig an. Wer tiefer in die Tasche greifen muss – und wie Versicherte sparen können.

Wärmedämmung am Haus lohnt sich nicht!!

Laut einer aktuellen KfW-Studie lohnt sich Wärmedämmung an Wohngebäuden nicht!!

Die große Lüge von der Wärmedämmung
Artikel von: Die Welt-Online

Wer Dämmplatten an seine Fassade klebt, spart Heizkosten – glauben viele. Doch die Rechnung geht nicht auf. Eine Studie zeigt: Die Kosten der Sanierung übersteigen die Einsparungen. Und zwar deutlich.
Der Artikel stammt von Richard Haimann, veröffentlicht auf: Die Welt-Online

Hier der Link zum Artikel über Wärmedämmung:

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article114866146/Die-grosse-Luege-von-der-Waermedaemmung.html

Pflegeversicherung – Reform 2013

Fachberatung Demenz – der eva – bietet gut verständliche Informationen zur Reform, der Pflegevesicherung.

Eine neue Reform der Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 2013  in Kraft. Sie bringt diverse Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben bzw. gepflegt werden. Bei Pflegestufe 0 bis 2 gibt es dadurch bis zu 4.250 Euro jährlich mehr. Über die Leistungsverbesserungen und die wichtigsten Änderungen für Versicherte informieren drei Texte von Günther Schwarz von der Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft (eva). Die Texte können kostenfrei über die Internetseite der Alzheimer Beratung heruntergeladen werden.

Link zu den Texten von Günther Schwarz: Hier klicken!!<<<

Wer lieber Papier in der Hand hält, kann sie für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro plus 3 Euro Versandgebühr anfordern bei der Fachberatung Demenz der eva, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.

Als Experte für Pflegeversicherungsleistungen für demenzkranke Menschen erstellt Günther Schwarz seit Jahren gut verständliche Schriften und Broschüren zur Pflegeversicherung für Angehörige demenzkranker Menschen und Fachleute. Sein „Ratgeber zur Pflegeversicherung“ umfasst 24 Seiten. In einer gesonderten Zusammenstellung werden die Leistungsverbesserungen und Regelungen ab 2013 noch einmal gesondert aufgeführt; ein Übersichtsblatt mit allen häuslichen Leistungen rundet das Angebot schließlich ab.

Auf der Internetseite der Alzheimer Beratung gibt es daneben einen Pflege-Rechner als Exceltabelle. Damit können Angehörige demenzkranker Menschen alle Leistungen in der häuslichen Betreuung, Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Budgets im Blick behalten. „Pflegeversicherungsleistungen zu berechnen ist mittlerweile sehr anspruchsvoll geworden, vor allem, wenn mehrere Angebote genutzt werden“, erklärt Günther Schwarz. „Ohne solche Hilfen ist es kaum mehr möglich, selbst den Überblick zu behalten.“ Um die Tabelle zu nutzen, muss ein entsprechendes Programm auf dem PC installiert sein und es müssen Grundkenntnisse im Umgang damit vorhanden sein. Ältere Menschen können hier meist die Unterstützung von Kindern oder Enkeln nutzen, für die dies heute Selbstverständlichkeiten sind.

Rat und Hilfe für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Fachstellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.eva-stuttgart.de/alzheimer-beratung.html

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer ist unerlässlich! Rutschgefahr bei Eis und Schnee

(VZ-RLP/16.01.2013) Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen bzw. wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind.

Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungs-check.

VZ-RLP

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale berate ich Sie gerne kostenlos , in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.