Berufsausbildungsbeihilfe BAB für die Ausbildung

1 EuroAuszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Eine nicht unwichtige Information im Hinblick auf das jetzt beginnende neue Ausbildungsjahr. Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden der finanzielle Bedarf für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung berücksichtigt.

Wirtschaftliche Hemmnisse sollten einer qualifizierten und angemessenen Berufsausbildung von jungen Menschen nicht entgegenstehen. Aus diesem Grunde gewährt die Agentur für Arbeit jungen Menschen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), während einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

WICHTIG: Der Antrag muss bei der Agentur für Arbeit am Wohnsitz gestellt werden und die BAB Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Über den Anspruch wird nicht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung entschieden, sondern in Bewilligungszeiträumen, das sind bei beruflicher Ausbildung 18 Monate, im Falle eine Berufsvorbereitenden Maßnahme ein Jahr.
Ebenso ist die Förderung einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Ausland unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Berufsberatung vor Ort informiert über die entsprechenden Vorraussetzungen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Geregelt ist diese Leistung durch die §§60 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wie hoch ein Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe ist bzw. ob dieser überhaupt besteht, lässt sich mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur ausrechnen – www.bab-rechner.arbeitsagentur.de alternativ können die Vorraussetzungen unter Telefon 0800/455 55 00 erfragt werden.

Für behinderte junge Menschen gelten besondere Regelungen.

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